…dabei um die Gehälter eines Teiles des Jahres 2001 handelt, welche mangels Liquidität der [Arbeitgeberin1] im Anspruchszeitpunkt nicht zur Auszahlung gelangt sind. Dass sich dabei ein höherer Steuerbetrag ergibt als durch die Ausscheidung der nicht ausbezahlten Bezugsteile bei der Veranlagung 2001 an Gutschrift errechnet wurde…
…Jahres 2001 handelt, welche mangels Liquidität der B. im Anspruchszeitpunkt nicht zur Auszahlung gelangt sind. Dass sich dabei ein höherer Steuerbetrag ergibt als durch die Ausscheidung der nicht ausbezahlten Bezugsteile bei der Veranlagung 2001 an Gutschrift errechnet wurde, beruht auf der Tatsache, dass im Kalenderjahr…
…Ing. Helmut Jörg und Dr. Robert Zsifkovits im Beisein der Schriftführerin FI Edith Sajovic-Mantl über die Berufungen des Bw. vertreten durch Compendium Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH, 2340 Mödling, Ferdinand Buchberger Gasse 30,vom 25. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13…
…wurde dazu ausgeführt: "Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe des im angefochtenen Bescheid berücksichtigten bzw abgezogenen Unterhaltsabsetzbetrages (in Höhe von € 867,--) und bleibt der übrige Inhalt des Bescheides ausdrücklich unangefochten. Nach Ansicht des Bw hätte ein höherer Unterhaltsabsetzbetrag zuerkannt werden müssen…
…zusätzlich eine Gutschrift von Steuerbeträgen (Negativsteuer) nach § 33 Abs. 8 EStG 1988 in dem für ihn höchst möglichen Maß gutgeschrieben erhalten hat. Eine darüberhinausgehende Steuergutschrift hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, sodass auch bei Anerkennung höherer Werbungskosten im Streitjahr 2004 eine höhere Steuergutschrift nicht erreicht werden…
…April 2004 ersuchte der Bw. um Nachsicht eines offenen Steuerbetrages in Höhe von insgesamt 70.638,24 €. Begründet wurde dieses Ersuchen sinngemäß Folgendermaßen: Aufgrund einer im Jahr 2004 durchgeführten Betriebsprüfung betreffend die Einkommensteuern der Jahre 1999 - 2001 sei ein Steuerrückstand in Höhe von insgesamt…
…Apfelmaische. Bei einer Kontrolle durch das Zollamt wurden Proben gezogen, welche die Technische Untersuchungsanstalt der Finanzverwaltung untersuchte mit dem Ergebnis, dass die Apfelmaische zur Erzielung höherer Alkoholausbeute manipuliert gewesen sei. Aufgrund dieses Ergebnisses schrieb das Zollamt dem Bf. mit Bescheid vom 4.4.2007, Zl…
…294,31 € | - anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer | 546,00 € | Körperschaftsteuer | 3.748,31 € | - ausländische Steuer | 4.294,31 € | - einbehaltene Steuerbeträge | 7.864,74 € | festgesetzte Körperschaftsteuer | -8.410,74 € In der Berufung (22…
…September 2003 gemäß § 5 Abs. 2 BewG hinsichtlich der Bemessungsgrundlage auf € 4.680.897,72 und hinsichtlich des Steuerbetrages - unter Anwendung eines Steuersatzes gemäß § 9 Abs. 2 KVG (idF vor BGBl 629/1994) von 1 % - auf € 46.808,98 berichtigt. Im Übrigen wird…
…Art | Höhe | 1999 | Einkommen | 0,00 S | (Mindest) Körperschaftsteuer | 48.160,00 S | einbehaltene Steuerbeträge | -15.894,00 S | | 32.266,00 S | festgesetzte Körperschaftsteuer | 2.344,87 € | | Bemessungsgrundlage |…
…jenem höherer Einkommen. Bei einem Einkommen von € 11.000,00 ergäbe sich nach der Berechnungsmethode des § 33 Abs. 1 EStG (im Unterschied zu den weiteren Steuerklassen werde der Betrag von € 5.750,00 nicht hinzugezählt, sondern werde mit diesem multipliziert) ein Steuerbetrag von…
…worden sei. Auch die bereits geleistete Vorauszahlung wäre zur Kenntnis zu nehmen. Der Steuerbetrag 2004 möge durch das Finanzamt exakt festgestellt werden. Er beantrage daher eine Berichtigung der Vorauszahlungen unter Berücksichtigung der neuen Steuersätze bzw. Steuerfreistellung. Nach telefonischer Rücksprache des Finanzamtsreferenten wurde dem Bw. eine…
…Jahreseinkünfte hochgerechnet werden. Für den Fall des Bezuges niedriger steuerpflichtiger Erwerbs- oder Pensionseinkünfte im Restzeitraum des Jahres ist überdies noch vorgesehen, dass aus der Umrechnung keine höhere Steuerbelastung als im Falle der Vollbesteuerung der Transferleistungen eintreten darf (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zum EStG 1972, …
…eines Mitarbeiters der Steuerberatungskanzlei, SL, WW, NA und RN). a. Grundsätzlich sei auszuführen, dass die gesamte Buchhaltung durch das Hochwasser vom August 2002 zum ganz überwiegenden Teil und unwiederbringlich vernichtet bzw. unbrauchbar geworden sei. Diese auf höhere Gewalt zurückzuführende Zwangslage müsse entschuldigend berücksichtigt werden. b…
…1998 | Einkommen | 214.500,00 S | Körperschaftsteuer | 72.930,00 S | KESt | 0,00 S | Einbehaltene Steuerbeträge | 72.930,00 S | Steuer | 5.300,03 € Für 1999: | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr…
…dass der Bw. sämtliche zumutbare Erkundigungen eingeholt habe. Wenn sogar die Abgaben-, Gewerbebehörden und die Sozialversicherungsträger keine Bedenken gegen diese Gesellschaften gehegt hätten so könne kein höherer Sorgfaltsmaßstab für den Bw. gelten. Zur Thematik der Rechnungsmerkmale zum Vorsteuerabzug wurde dargelegt, dass der Bw. die Büros…
…des Ertragswertes geführt und zwar insofern, als in Zukunft ein höherer Mietzins aus der Vermietung zu lukrieren ist und durch die getätigten Investitionen Sanierungsmaßnahmen der nächsten Jahrzehnte vorweg genommen wurden. Obwohl der Gutachter im Befund von einem sanierten Objekt ausgeht, gelangt er dennoch zu einem…
…Umsatz mit 10% zu versteuern | 218,02 | 0,00 | | Vorsteuern | -218,33 | 0,00 | | Steuerbetrag | -196,53 | 0,00 | 196,53 | Februar 2004 | | | | Steuerbarer Umsatz | 405,79 |…
…direkt bei TW geordert. Ich war lediglich die Einsammel- und Verteilungsstelle. Die Waren habe ich entweder bei der Lieferung bezahlt oder bei höheren Beträgen nach dem Inkasso bei der Auslieferung. Ich habe das Geld stets der B weitergegeben. Mit der BH hatte ich keinen Kontakt…
…direkt bei TW geordert. Ich war lediglich die Einsammel- und Verteilungsstelle. Die Waren habe ich entweder bei der Lieferung bezahlt oder bei höheren Beträgen nach dem Inkasso bei der Auslieferung. Ich habe das Geld stets der B weitergegeben. Mit der BH hatte ich keinen Kontakt…