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UFSK RV/0194-K/04Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei Überschreiten der 3,5 Tonnen-Gesamtgewichtsgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2005

…Kraftfahrzeug zugelassen wurde. Unstrittig ist im gegenständlichen Fall, dass der Bw. Zulassungsbesitzer von zwei Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen ist, wobei eines dieser Kraftfahrzeuge ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Vom Bw. unbestritten geblieben ist die Höhe der festgesetzten Kraftfahrzeugsteuer sowie der…

UFSG RV/0103-G/10Kraftfahrzeugsteuer- überzählige Anhänger bzw. Sattelauflieger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2010

… Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese…

UFSL RV/0143-L/061. Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für ein Taxi 2. Befreiung von der NoVA für ein Taxi
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008

…Personenbeförderungsunternehmen. Er erwarb im Mai 2003 sowie im Mai 2004 zwei Personenkraftwagen und zwar einen MB Sprinter 316 CDI (Höchst zulässiges Gesamtgewicht 3405 kg, 115 KW, laut Rechnung 13% NoVA: € 2.158,00) sowie einen MB Sprinter 313 CDI (Höchst zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg…

UFSG RV/0406-G/05Feststellung der Anhänger, für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten ist. Hinterlegung der Kennzeichentafeln bei der Wirtschaftskammer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2010

…1 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuer sei für Anhänger die Steuer nicht zu erheben, deren Anzahl die der ziehenden steuerpflichtigen KFZ mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerpflichtigen übersteigt und die, bezogen auf die gesamte Anzahl der Anhänger des Steuerschuldners, die…

UFSL RV/0802-L/03Befreiung eines Anhängers von der Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…1999) und ein Tieflader (ab 12. November 1999). a) Kraftfahrzeugsteuer für 1999 In der Kraftfahrzeugsteuererklärung für 1999 brachte der Berufungswerber den Traktor mit dem behördlichen Kennzeichen O-xxxxx und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 6 Tonnen in Ansatz. Die von ihm berechnete Kraftfahrzeugsteuer betrug 7…

UFSZ3K ZRV/0049-Z3K/04vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2005

…Bediensteten des Hauptzollamtes Klagenfurt auf der Autobahn A2 am Kontrollplatz Haimburg der LKW der Marke Mercedes Benz, Atego 818-75, mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 7.490 kg, mit dem auf den Bf. zugelassenen behördlichen slowenischen Kennzeichen 123 einer Zollkontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt…

UFSG RV/0167-G/12Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, wenn Landwirte nur mittelbar am Maschinenring beteiligt sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2013

…höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf die § 6 Abs. 3 Versicherungssteuergesetz 1953 anzuwenden ist, nicht besteht; .......... Absatz 2 Anhänger mit einem höchsten zulässigen…

UFSG RV/0268-G/09Kfz-Steuerpflicht eines Traktors
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KfzStG unterliegen (ua.) in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für…

UFSL RV/0223-L/05Straßenbenützungsabgabepflicht für Kraftfahrzeuge, welche mit Probefahrtkennzeichen verwendet werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008

…Bauart und Ausrüstung allein oder in Kombination ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, und - deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder in Kombination zwölf Tonnen oder mehr beträgt. Ein KFZ, an dem ein Probefahr- oder Überstellungskennzeichen angebracht ist, gilt als zum Verkehr zugelassen…

UFSW RV/1304-W/03Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung von überzähligen Anhängern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2006

…Unbestritten ist, dass es sich bei den gegenständlichen Lastkraftwagen um ziehende steuerpflichtige Kraftfahrzeuge handelt. Strittig ist, ob solche ziehenden steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, mit welchen keine Anhänger gezogen werden, weil sie ausschließlich Kranarbeiten durchführen, bei der…

UFSS RV/0008-S/03KFZ-Steuer, Steuerfreiheit bei Hinterlegung von Kennzeichen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2003

…10. Kraftfahrzeuge, für die der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln bei der zuständigen Behörde hinterlegt werden, bei Fahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen, bei anderen Fahrzeugen für einen Zeitraum von mindestens 45 Tagen; der…

UFSG RV/0122-G/09Der Einsatz von Zugmaschinen und Anhängern durch einen Gewerbebetrieb schließt die Anwendung der Befreiung nach § 2 Abs. 1 Z 7 KfzStG aus. Ein für den Straßenverkehr zugelassenes Güllefass ist keine Anhänger-Arbeitsmaschine.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2010

…die "Vermietung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte" angegeben. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Bw. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Zugmaschinen und Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die gemäß § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (=KfzStG) der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen…

UFSL RV/0552-L/04Straßenbenützungsabgabepflicht eines Kanalspülfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2008

…oder in Kombination ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, und deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder in Kombination zwölf Tonnen oder mehr beträgt. Strittig ist im berufungsgegenständlichen Verfahren ausschließlich die Frage, ob die im Betrieb des Berufungswerbers verwendeten Kanalräumfahrzeuge nach ihrer Bauart…

UFSI RV/0459-I/05Ab welchem Ausmaß liegt die begünstigte "vorwiegende" Verwendung eines Traktors in der Landwirtschaft vor ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2006

…wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992 idgF. unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und…

UFSL RV/0224-L/04Kraftfahrzeugsteuerpflicht eines im Rahmen eines Gewerbetriebes verwendeten Traktors
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 KfzStG unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind…

UFSL RV/0609-L/03Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung von "überzähligen" Anhängern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2005

…aufgenommen worden: Nach § 1 Abs 2 KfzStG 1992 sei die Steuer für jene Anhänger nicht zu erheben, welche die Anzahl der ziehenden steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerschuldners übersteigen, wobei Anhänger, die von einem Kraftfahrzeug eines…

UFSG RV/0445-G/09Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein zum Straßenverkehr zugelassenes Güllefass
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

…in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenes Kraftfahrzeug iSd § 1 Abs. 1 lit. a KfzStG, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, welches grundsätzlich der KfzSt unterliegt. Von den Befreiungsbestimmungen des § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 kommen dem Wortlaut nach nur die…

UFSL RV/0942-L/07Kein Vorsteuerabzug für Hummer H1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…sich, wenn vom "höchst zulässigen Gesamtgewicht" von 3.500 kg das "Leergewicht" von 2.650 kg abgezogen und der möglichen Personen-Nutzlast von 280 kg (4 Sitze: 4 x 70 kg) die verbleibende Lasten-Nutzlast von 570 kg (3500 minus 2650 minus 280) gegenübergestellt werde…

UFSW RV/0389-W/06Anknüpfungspunkt für die Kraftfahrzeugsteuer ist das einzelne Kraftfahrzeug und nicht eine Fahrzeugkombination
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010

…Abs. 1 Z. 1 KfzStG in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind und c) wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, auf die …

UFSL RV/0573-L/04Behandlung von angemieteten Anhängern bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG 1992.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…1 KfzStG 1992 (idF BGBl. 1996/201) unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer 1. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese…