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UFSK RV/0194-K/04Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei Überschreiten der 3,5 Tonnen-Gesamtgewichtsgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2005

…Kraftfahrzeug zugelassen wurde. Unstrittig ist im gegenständlichen Fall, dass der Bw. Zulassungsbesitzer von zwei Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen ist, wobei eines dieser Kraftfahrzeuge ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Vom Bw. unbestritten geblieben ist die Höhe der festgesetzten Kraftfahrzeugsteuer sowie der…

BFG RV/5100413/2020Auch bei vermieteten Sattelanhängern ist das kraftfahrrechtlich höchste zulässige Gesamtgewicht um die Sattellast zu verringern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2020

… Z 2 allen anderen Kraftfahrzeugen a) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors -für die ersten 66 Kilowatt 0,682 €, -für die weiteren 20 Kilowatt 0,726 € und -für die darüber…

UFSG RV/0103-G/10Kraftfahrzeugsteuer- überzählige Anhänger bzw. Sattelauflieger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2010

… Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese…

UFSL RV/0143-L/061. Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für ein Taxi 2. Befreiung von der NoVA für ein Taxi
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2008

…Personenbeförderungsunternehmen. Er erwarb im Mai 2003 sowie im Mai 2004 zwei Personenkraftwagen und zwar einen MB Sprinter 316 CDI (Höchst zulässiges Gesamtgewicht 3405 kg, 115 KW, laut Rechnung 13% NoVA: € 2.158,00) sowie einen MB Sprinter 313 CDI (Höchst zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg…

UFSG RV/0406-G/05Feststellung der Anhänger, für die keine Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten ist. Hinterlegung der Kennzeichentafeln bei der Wirtschaftskammer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2010

…1 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuer sei für Anhänger die Steuer nicht zu erheben, deren Anzahl die der ziehenden steuerpflichtigen KFZ mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen desselben Steuerpflichtigen übersteigt und die, bezogen auf die gesamte Anzahl der Anhänger des Steuerschuldners, die…

KfzBStR 2021 Rz 1505–1512C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen) Rz 1505: Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 bis 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht (Personenkraftwagen) richtet sich der Steuersatz auch nach dem Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die erstmalige Zulassung…

KfzBStR 2021 Rz 1433–1437C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Z 14 KfzStG 1992 in Anspruch genommen wurde, um 15% der monatlich zu entrichtenden Steuer, soweit das höchste zulässige Gesamtgewicht des steuerpflichtigen Kraftfahrzeuges das höchste zulässige Gesamtgewicht des steuerbefreiten, im Vor- und Nachlaufverkehr verwendeten Kraftfahrzeuges nicht übersteigt. Weiters ist die übertragbare Ermäßigung mit dem Betrag…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…als zur Warenbeförderung bestimmt und daher in die Position 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie beispielsweise folgende Merkmale aufweisen: ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis zu 5 Tonnen und entweder einen einzigen umschlossenen Innenraum (Bereich) für Fahrer, Passagiere und Ladegut (auch mit undichter Trennwand) oder zwei durch…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Monatssteuer zu entrichten. 3)Bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges beispielsweise am 20. eines Monats ist die Höhe der Steuer gleichfalls von dem Umstand abhängig, wie viele Tage der betreffende Monat hat. 4)Zulassung eines Sattelzugfahrzeuges (höchstes zulässiges Gesamtgewicht 9 Tonnen) am 6. Mai 2020, Abmeldung 30…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…

UFSL RV/0802-L/03Befreiung eines Anhängers von der Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…1999) und ein Tieflader (ab 12. November 1999). a) Kraftfahrzeugsteuer für 1999 In der Kraftfahrzeugsteuererklärung für 1999 brachte der Berufungswerber den Traktor mit dem behördlichen Kennzeichen O-xxxxx und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 6 Tonnen in Ansatz. Die von ihm berechnete Kraftfahrzeugsteuer betrug 7…

UFSZ3K ZRV/0049-Z3K/04vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2005

…Bediensteten des Hauptzollamtes Klagenfurt auf der Autobahn A2 am Kontrollplatz Haimburg der LKW der Marke Mercedes Benz, Atego 818-75, mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 7.490 kg, mit dem auf den Bf. zugelassenen behördlichen slowenischen Kennzeichen 123 einer Zollkontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…höchste zulässige Gesamtgewicht ist das höchste Gesamtgewicht, das ein bestimmtes Kraftfahrzeug erreichen darf. Es setzt sich aus dem Eigengewicht und der höchsten zulässigen Belastung (§ 2 Z 36 Kraftfahrgesetz 1967 - KFG 1967) zusammen. Zu finden ist der Wert in der Zulassungsbescheinigung im Feld F2 "Höchstes zulässiges…

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1). Rz 522: ZumSeit dem 1. Juli 2021 umfasst der Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe kommendes NoVAG 1991 auch Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis einschließlich 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht…

KfzBStR 2021 Rz 1427–1432C.2.3. Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen (§ 2 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…2 zu entrichten. 2. Omnibus (steuerfrei gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 KfzStG 1992) wird mit einem Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen unter einem Wechselkennzeichen betrieben. Da der Omnibus bereits gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 steuerfrei ist…

GK-09002. Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…oder Fahrzeugkombinationen mit ausländischem EU-Kennzeichen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder zusammen 12mehr als 3,5 Tonnen oder mehr beträgt (RichtlinieRichtlinie 1999/62/EG Artikel 5 93/89/EWG Artikel 5); b)PKW und…

BFG RV/5101354/2018Vorsteuerabzug bei Wohnmobil
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2022

…das Eigengewicht beträgt 2.545 kg, die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand bzw. dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht dürfen 3.100 kg nicht überschreiten. Basismodell ist der Mercedes-Benz 639/2 Marco Polo 190 PS/140 KW mit Automatik-Getriebe und Dieselantrieb. Das Wohnmobil wird…

BFG RV/7102840/2012Kein Vorsteuerabzug für ein Wohnmobil
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2016

…SA" auf. In der Rubrik "14.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand (Maximum/Minimum)" sowie in der Rubrik "F2 höchstes zulässiges Gesamtgewicht (kg)" ist jeweils die Zahl "3500" vermerkt. In der Rubrik "G Eigengewicht" scheint die Zahl "3035" auf. Das Finanzamt erließ den Bescheid…

BFG RV/5100146/2013Ein Nachläufer iSd § 2 Abs. 1 Z 26a KFG 1967 ist ein Anhänger.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2016

…laut vorgelegtem Typenschein um einen Einachsanhänger, gefedert, mit Drehsattel, Steckrungen und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 8000 kg der Fa. Schwarzmüller. Dieser war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum auf den Bf zugelassen (Kfz-Zentralregister des BMI). A) Qualifikation des Nachläufers als Anhänger Gemäß § 1 Abs 1 Z…

BFG RV/7100214/2012Der Einsatz von Zugmaschinen und Anhängern durch einen Gewerbebetrieb schließt die Anwendung der Befreiung nach § 2 Abs. 1 Z. 7 KfzStG aus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2016

…ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erbringt. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die beiden für den Beschwerdeführer zum Verkehr zugelassenen Maschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen oder ob diese unter die Befreiungsbestimmung des § 2 Abs…