…außer Acht lässt. Das grobe Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Hingegen ist ein grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der…
…Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte ihr Berufungsvorbringen dahingehend, dass ein (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen nicht schädlich sei - genau dies sei aber passiert (Fehler einer langjährigen Angestellten). Grobes Kontrollverschulden liege nach Ansicht der Bw. nicht vor, da…
…Juni 2004 überwiesen worden. Es könne daher im vorliegenden Fall nicht mehr von einer einmalig geringfügig verspäteten Überweisung gesprochen werden. Da somit ein grobes Kontrollverschulden anzulasten sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Im Vorlageantrag vom 15. September 2005 wird ausgeführt, dass die Überprüfung der Zuverlässigkeit…
…Fehlleistung zu erblicken ist. Ein grobes Kontrollverschulden der Bw. ist diesbezüglich nicht gegeben. Das Vorbringen der Abgabenbehörde erster Instanz, dass auch die Lohnabgaben für Juli nicht fristgerecht entrichtet wurden, ist in diesem Verfahren nicht geeignet ein grobes Kontrollverschulden bei Fälligkeit der verfahrensgegenständlichen Abgaben zu unterstellen…
…das Verschulden einer Kanzleibediensteten eines steuerlichen Vertreters diesem Verschulden nicht gleichgesetzt werden könne. Entscheidend sei in diesem Fall, ob dem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Die betreffende Buchhalterin sei seit rund einem Jahr mit der steuerlichen Vertretung der Bw. befasst…
…Weiters werde erwähnt, dass in den letzten Jahren nie ein Säumniszuschlag wegen verspäteter Zahlung festgesetzt wurde. Da es sich hier auf Grund der Umstände um kein grobes Kontrollverschulden handle, werde höflich ersucht den festgesetzten Säumniszuschlag zu stornieren. Hätte die Mitarbeiterin die Erlagscheine beim Schalter abgegeben…
…zur Besorgnis in Bezug auf die Erfüllung der Kanzleiobliegenheiten Anlass gegeben habe, könne nicht der Vorwurf eines groben Kontrollverschuldens gemacht werden. Das Maß der dem steuerlichen Vertreter obliegenden "gehörigen Aufmerksamkeit" dürfe nicht überspannt werden. Bei Vorhandensein eines entsprechend eingerichteten Vorsorge- und Kontrollsystems und bei erwiesenermaßen…
…die sich als verlässliche und äußerst gewissenhafte Mitarbeiterin bereits über Jahre hinweg bewiesen habe, könne der Berufungswerberin kein grobes Auswahlverschulden angelastet werden. Auch ein grobes Kontrollverschulden liege nicht vor, da die zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen seien und in…
…Versehen der Mitarbeiterin Frau T zurückzuführen sei. Ist die Säumnis bei der Abgabenentrichtung auf ein Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Im Berufungsschriftsatz wurde ausgeführt…
…Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls ausschließlich, ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden (insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden) anzulasten ist. Von einem Kontrollverschulden wird bei wiederholter Nichteinhaltung von Zahlungsterminen auszugehen sein. Im gegenständlichen Fall lag - wie oben ausgeführt - zwar bereits am 15. September 2004 eine…
…des Vertretenen gleichzuhalten. Hingegen ist grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls (ebenso wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO-Handbuch, 152)…
…der Bw gilt, dass selbst ein grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Bw nicht schädlich ist. Entscheidend ist diesfalls, ob der Bw selbst oder dem Geschäftsführer als ihren gesetzlichen Vertreter grobes Verschulden, insbesonders grobes Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten ist. Die Bw hat dazu vorgebracht, dass der…
…2.557,70. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist. Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei ist nicht schädlich. Entscheidend ist, ob der Partei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Von einem Kontrollverschulden wird bei einer wiederholten…
…werten, trat die Bw nicht entgegen, sodass gegenständlich im Rahmen der Berufungsentscheidung das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines groben Verschuldens im o.a. Sinn zu prüfen war. Im Berufungsfall ist entscheidend, ob dem Geschäftsführer der Bw selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist…
…sondern beispielsweise auch für Organe juristischer Personen. Hingegen sei grobes Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen oder des Parteienvertreters nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob dem Abgabepflichtigen selbst bzw. dem Parteienvertreter grobes Verschulden (insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden) anzulasten sei. Dies gelte auch bei Verschulden eines…
…ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (VwGH 20.5.2010, 2008/15/0305; Ritz, BAO³, § 217 Tz 43 ff). Entgegen dem Vorbringen der Bw. im Vorlageantrag vom 19. März 2012 ist daher ein etwaiges grobes Verschulden der Angestellten der steuerlichen…
…dass sogar ein (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) nicht schädlich sei. Entscheidend sei diesfalls (ebenso wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei (Verweis auf…
…Dem ist entgegen zu halten, dass grobes Verschulden von Arbeitnehmern nicht schädlich ist/wäre. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Demnach haftet der Steuerpflichtige für seine Dienstnehmer nur für grobes Verschulden, wenn er eine untüchtige…
…Dem ist entgegen zu halten, dass grobes Verschulden von Arbeitnehmern nicht schädlich ist/wäre. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Demnach haftet der Steuerpflichtige für seine Dienstnehmer nur für grobes Verschulden, wenn er eine untüchtige…
…oder des steuerlichen Vertreters nicht gleichgesetzt werden darf. Entscheidend ist in einem solchen Fall, ob dem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Diese Grundsätze über die Zurechnung des Verschuldens im Fall einer Fristversäumung, hervorgerufen durch einen Fehler des Kanzleipersonals eines berufsmäßigen…