…außer Acht lässt. Das grobe Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Hingegen ist ein grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der…
…Die Mängel der Fahrtenbücher seien derart gravierend gewesen, dass sie bei einer Kontrolle durch den Arbeitgeber sofort bemerkt worden wären. Es liege daher grobes Kontrollverschulden der Bf vor. 4. In der dagegen erhobenen Berufung wurden zunächst die Argumente des Antrages vom 10. September 2012 wiederholt…
…im konkreten Fall eine Kontrolle schwierig durchzuführen sei. Im Dezember 2012 sei von der Kanzlei die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt worden. Sollte hier grobes Kontrollverschulden unterstellt werden, müssten in Zukunft derartige Telefonate immer von einer zweiten Person mitgehört werden. Das wäre wohl irgendwie eigenartig und da obiger…
…ob dem Parteienvertreter bzw. der Partei selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Kontrollverschulden, anzulasten sei. Das Fehlen jeglicher Kontrollmaßnahmen in der Büroorganisation der Partei sei als ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzusehen. Die Beschwerde sei daher als unbegründet abzuweisen. Im fristgerechten Vorlageantrag…
…Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte ihr Berufungsvorbringen dahingehend, dass ein (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen nicht schädlich sei - genau dies sei aber passiert (Fehler einer langjährigen Angestellten). Grobes Kontrollverschulden liege nach Ansicht der Bw. nicht vor, da…
…Juni 2004 überwiesen worden. Es könne daher im vorliegenden Fall nicht mehr von einer einmalig geringfügig verspäteten Überweisung gesprochen werden. Da somit ein grobes Kontrollverschulden anzulasten sei, sei die Berufung abzuweisen gewesen. Im Vorlageantrag vom 15. September 2005 wird ausgeführt, dass die Überprüfung der Zuverlässigkeit…
…erbracht würden, schließe aus, dass sie mit grober Fahrlässigkeit die Zahlung nicht vornehme. Einer langjährigen und erfahrenen Mitarbeiterin sei ein Fehler unterlaufen, als sie die zeitgerechte Überweisung der Umsatzsteuer 11/20111 übersehen habe. Ein Auswahl- oder Kontrollverschulden seitens der Bf. könne jedenfalls verneint werde, da…
…sie mit grober Fahrlässigkeit die Zahlung nicht vornehme. Aufgrund einer Urlaubsvertretung sei es zu einem Eingabefehler im e-banking-Programm gekommen, wodurch die Überweisung nicht an die Bank übermittelt worden sei. Seit Jänner 2012 seien keine verspäteten Zahlungen geleistet worden. Von einem Auswahl- oder Kontrollverschulden…
…Fehlleistung zu erblicken ist. Ein grobes Kontrollverschulden der Bw. ist diesbezüglich nicht gegeben. Das Vorbringen der Abgabenbehörde erster Instanz, dass auch die Lohnabgaben für Juli nicht fristgerecht entrichtet wurden, ist in diesem Verfahren nicht geeignet ein grobes Kontrollverschulden bei Fälligkeit der verfahrensgegenständlichen Abgaben zu unterstellen…
…wäre, weshalb damit die fristgerechte Einzahlung der Umsatzsteuerzahllast nicht habe eingehalten werden können. Ein grobes Kontrollverschulden liege damit nicht vor, da die zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten durchgeführt und damit alle erforderlichen Maßnahmen getroffen worden seien. Ein grobes Auswahlverschulden könne allein durch die Beschäftigung der Mitarbeiterin…
…das Verschulden einer Kanzleibediensteten eines steuerlichen Vertreters diesem Verschulden nicht gleichgesetzt werden könne. Entscheidend sei in diesem Fall, ob dem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Die betreffende Buchhalterin sei seit rund einem Jahr mit der steuerlichen Vertretung der Bw. befasst…
…aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. etwa VwGH 20.5.2010, 2008…
…Weiters werde erwähnt, dass in den letzten Jahren nie ein Säumniszuschlag wegen verspäteter Zahlung festgesetzt wurde. Da es sich hier auf Grund der Umstände um kein grobes Kontrollverschulden handle, werde höflich ersucht den festgesetzten Säumniszuschlag zu stornieren. Hätte die Mitarbeiterin die Erlagscheine beim Schalter abgegeben…
…Es sei jedenfalls unzutreffend, aus der erforderlichen Reaktion auf dieses Versehen zu schließen, dass kein Kontrollsystem bestanden hätte. Von Seiten des Unternehmens sei ein grobes Kontrollverschulden jedenfalls auszuschließen. Die erforderlichen Überwachungs- und Kontrollpflichten würden durch die interne Büroorganisation gewährleistet, wobei eine Überwachung der Mitarbeiter "auf…
…ausgeführt, kommt dem Verschulden eines Dienstnehmers keine unmittelbare Bedeutung zu. Entscheidend ist, ob der Bf grobes Kontrollverschulden anzulasten ist. Aus den Ausführungen der Bf im Antrag vom 19. Februar 2009 geht jedenfalls nicht hervor, dass sie (vertreten durch den Stiftungsvorstand) über ein System verfügte, nach…
…brachte ergänzend vor, dass dem Bf. kein grobes Verschulden, weder grobes Auswahl- noch ein grobes Kontrollverschulden anzulasten sei. Die monatliche Buchhaltung werde durch die Kanzlei erstellt und die Umsatzsteuervoranmeldungen würden fristgerecht an das Finanzamt übermittelt. Nach Fertigstellung der Buchhaltung würden dem Bf. die Auswertungen sowie…
…zur Besorgnis in Bezug auf die Erfüllung der Kanzleiobliegenheiten Anlass gegeben habe, könne nicht der Vorwurf eines groben Kontrollverschuldens gemacht werden. Das Maß der dem steuerlichen Vertreter obliegenden "gehörigen Aufmerksamkeit" dürfe nicht überspannt werden. Bei Vorhandensein eines entsprechend eingerichteten Vorsorge- und Kontrollsystems und bei erwiesenermaßen…
…die sich als verlässliche und äußerst gewissenhafte Mitarbeiterin bereits über Jahre hinweg bewiesen habe, könne der Berufungswerberin kein grobes Auswahlverschulden angelastet werden. Auch ein grobes Kontrollverschulden liege nicht vor, da die zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen seien und in…
…organisatorische Maßnahmen sicherzustellen [sei], dass Fehlleistungen der für die Überweisung zuständigen Mitarbeiter verhindert oder rechtzeitig erkannt werde." Daraus ergebe sich, dass die Behörde von einem grobem Organisations- bzw. Kontrollverschulden seitens der V ausgehe. Woraus die Behörde diese Schlussfolgerung ziehe, werde aber weder im gegenständlichen Bescheid…
…Versehen der Mitarbeiterin Frau T zurückzuführen sei. Ist die Säumnis bei der Abgabenentrichtung auf ein Verschulden von Arbeitnehmern der Partei zurückzuführen, ist entscheidend, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). Im Berufungsschriftsatz wurde ausgeführt…