…Finanzamt Eisenstadt zugesandt. In den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1996 und 1997 vom 3.12.1998 wurden vom Finanzamt diese Diäten nicht anerkannt, weil die Reisen des Bw. in einer Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf nahezu gleichbleibenden Routen bestanden haben. Der Bw…
…dass der Bw. durch seine Fahrtätigkeit auf nahezu gleichbleibenden Routen ein Mittelpunkt der Tätigkeit begründet habei und daher für die Fahrten zu den wiederkehrend selben Zielorten keine Werbungskosten wegen Verpflegungsmehraufwandes zustünden. Auf Grund günstigerer lohngestaltenden Vorschriften habe zwar der Arbeitgeber steuerfreie Diäten an den Bw…
…Fahrtätigkeit beschränke sich auf ein bestimmtes Gebiet, in welchem nahezu gleichbleibende Routen befahren würden. Weil dadurch vom Bw auch eine in etwa gleichbleibend lange Wegstrecke zurückgelegt werde, schreibe der Auftraggeber des Bw ihm pro Leistungstag einen gleichbleibenden Provisionsbetrag gut. Die Fahrtätigkeit des Bw begründe daher…
…der Begründung, "...da die von mir angeführten Taggelder und Nächtigungen keinen weiteren Mittelpunkt meiner Tätigkeit darstellen, da ich weder in einem lokal eingegrenzten Bereich tätig bin, noch meine Fahrten auf einer nahezu gleich bleibenden Route erfolgen. Dies ist auch aus meinen Fahrtaufzeichnungen ... ersichtlich. Es sind…
…die Beilage E1a (diese geht Ihnen gesondert zu) ausgefüllt zu retournieren. Gleichzeitig ist eine Darstellung bzw. Aufgliederung (mit genauer Routenbeschreibung sowie Anzahl der Fahrten) der Fahrkosten anzuschließen." Am 16. August 2011 langte ein E-Mail des C (D-Versicherung) bei der Abgabenbehörde I. Instanz ein…
…sei. Eine Fahrtätigkeit begründe nämlich hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde bzw. die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr (zB. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) erfolge. Kein…
…sei. Eine Fahrtätigkeit begründe nämlich hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde bzw. die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr (zB. Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden) erfolge. Kein…
…Tätigkeiten, die für betriebliche Fahrten eine jeweils gleichbleibende Route befahren, die Aufzeichnung des Anfangskilometerstandes und des Endkilometerstandes ist. Daraufhin meint sie, dass muss man nicht aufschreiben, dass kann sich das Finanzamt ohnehin ausrechnen, wenn jeden Tag die gleiche Route gefahren wird. Zum wiederholten Male erklärt…
…2009 erlaube ich mir Ihnen mitzuteilen, dass für die Mietunterkunft in Wien seit 1997 bis 2004 und weiterhin bis heute gleichbleibend die monatliche Miete inkl. Betriebskosten € 290,69 beträgt. Ich hoffe Ihnen damit gedient zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Vermieter " Da der…
…Niederösterreich, und Burgenland erstreckt. Die Fahrten in diesen drei Bundesländern wurden genauer überprüft. Dabei ergab sich, dass der Bw. weder auf gleichbleibenden Routen, ähnlich einem Linienverkehr, unterwegs ist, noch in einem lokal eingegrenzenten Gebiet, wie dies bei einer Patrouillentätigkeit üblich ist (VwGH 18.10.1995…
…Mittelpunkt der Tätigkeit begründe sich bei Fahrtätigkeiten hinsichrtlich des Fahrzeuges, wenn sich diese auf gleich bleibende Routen ähnlich einem Linienverkehr (hier: Molkereien) beschränke. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht am 1.9.2007 das Rechtsmittel der Berufung erhoben, wobei sich diese gegen die Nichtanerkennung der Werbungskosten …
…Das Finanzamt ging - "auf Grund der vorliegenden Aufzeichnungen" - davon aus, "dass die Fahrtätigkeit auf nahezu gleichbleibenden Routen erfolgte" und das Fahrzeug daher als (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit anzusehen sei. Eine Berücksichtigung von Nächtigungskosten als Werbungskosten komme daher schon mangels Vorliegens einer Reise nicht in Betracht…
…Unter "lokal eingegrenzte Bereiche" verstünde er z. B. zusammenhängende Bezirke aber sicher nicht ein ganzes Bundesland. Auch verkehre er nicht auf "gleichbleibenden Routen". Die Berufung wurde vom Finanzamt mit der Berufungsvorentscheidung vom 14. November 2002 als unbegründet abgewiesen, weil auf Grund der langjährigen Tätigkeit des…
…Tätigkeit begründet wird. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolgt. Gegen diesen Einkommensteuerbescheid vom 30. September 1998 erhob der Bw am 2. November 1998 Berufung…
…Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolgt. Am 14. August 1998 brachte der Bw eine Berufung ein und stellte den Antrag den Bescheid ersatzlos aufzuheben…
…Eine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt wird bzw die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleichbleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden). Kein Mittelpunkt der…
…definiert sei, dass eine Fahrtätigkeit einen Mittelpunkt der Tätigkeit begründe, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich ausgeübt werde, oder auf nahezu gleichbleibenden Routen erfolge. Genau das hätte der Berufungsweber beeinsprucht, da sein Einsatzgebiet als Springer ganz Oberösterreich und Teile Niederösterreichs sei. Der…
…Reisen sei kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden, weil er weder eine Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich ähnlich einer Patroullientätigkeit ausgeführt habe, noch eine Fahrtätigkeit auf nahezu gleichbleibenden Routen, ähnlich einem Linienverkehr erfolgt sei. Wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung könne er seine Verköstigung nicht…
…geltend gemachten Werbungskosten nicht berücksichtigt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass keine Differnzreisekosten zustünden, weil es sich um eine regelmäßige Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf nahezu gleichbleibenden Routen handle. Der Bw. habe für den vorrübergehenden Aufenthalt am Dienstzuteilungsort vom Dienstgeber lediglich eine…
Die üblichen Zeitverzögerungen gegenüber der Benutzung von Autobahnen/Schnellstraßen sind in den Fahrzeitangaben der herkömmlichen Routenplaner, die im Übrigen grundsätzlich zu großzügigen Zeitangaben tendieren, ohnehin berücksichtigt. Gleiches gilt für ständige Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Fahrtroute (etwa bei Tunnelbenutzung). Die Zeitangaben stellen außerdem nicht auf Ideal- sondern…