…Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind." Genau das ist jedoch im vorliegenden Fall passiert: Der Bw. bekämpft die an ihn gerichtete…
…im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Wie aus der Bestimmung des § 260 Abs. 2 lit. b BAO in Verbindung mit § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO zwingend zu erschließen ist, kommt die Bindungswirkung des § 252 Abs. 1 BAO nicht bloß positiven, sondern auch solchen Feststellungsbescheiden…
… 252 BAO aus, dass die genannten Bescheide nicht mit der Begründung angefochten werden könnten, die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. In dem fristgerecht eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz verwies die Bw. darauf, dass in den Berufungsvorentscheidungen auf…
…der Anschrift erfolgt sei. Der Feststellungsbescheid vom 31.10.2006 wurde daher richtigerweise an diese Adresse rechtswirksam zugestellt. Über die Berufung wurde erwogen: § 252 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid…
…KG noch im Laufen sei, konnte die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2004 schon deshalb nicht mit dem Verweis auf diesfalls im Zeitpunkt der Erlassung des Wiederaufnahmebescheides noch gar nicht (nach Außen erkennbar) getroffenen Feststellungen in einem (noch nicht existenten) Prüfbericht bzw. einer Niederschriftbegründet werden…
…erlassenen Wiederaufnahmebescheide vom 14. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer 2005 und 2006 stützen sich auf die nachfolgende von den Prüfern in Tz 1 im Prüfungsbericht getroffene Feststellung: "Tz.1 VuV Straße 23 Bisher wurden für die Jahre 2005 und 2006 Erklärungen abgegeben, die Vermietungseinkünfte aus der…
…Liegenschaft unzweifelhaft zum Stichtag 1. Jänner 1983 mit € 18.531,00 festgestellt wurde. Die im Einheitswertbescheid getroffenen Feststellungen sind mit Wirkung für den Erbschaftssteuerbescheid (abgeleiteter Bescheid) in Rechtskraft erwachsen. Als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ist daher gemäß § 19 Abs. 2 ErbStG das Dreifache des…
…ersehen." Die hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1996 und 1997 erstmals ergangenen Bescheide verweisen in ihrer Begründung ebenfalls jeweils auf die im Zuge der Betriebsprüfung getroffenen Feststellungen. (4) In der dagegen erhobenen Berufung wurde nun - auszugsweise - wie folgt vorgebracht: "Da die Bescheide auf die…
…abzuwarten, bevor über die streitgegenständliche Berufung entschieden werde. Da ein neuer Sachverhalt gegeben sei, erscheine eine Begründung mit in einem früheren Feststellungsverfahren getroffenen Entscheidungen als unzulässig. Außerdem könne es doch nicht sein, dass eine Berufung bei der BDP . einzubringen wäre, noch dazu in einem Verfahren…
…wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist (§ 192 BAO). Folglich besteht eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO. Daher können gem. § 252 Abs. 1 BAO Entscheidungen, die einem Bescheid zu Grunde liegen, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden…
…abgeleitete Bescheide insofern ein, als Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (vgl. Ritz, BAO4, § 252 Tz 3). Feststellungsbescheide gem. …
…Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen demnach nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Das Verbot, wonach auf einem anderen Bescheid aufbauende Bescheide nicht mit der Begründung angefochten werden können, dass die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen unzutreffend seien, greift jedoch…
…mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. § 252 Abs. 1 BAO schränkt daher das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Nachdem Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid (gegenständlich der Feststellungsbescheid vom 3. September 2002) getroffene Feststellungen (gegenständlich, dass der Anteil des Berufungswerbers…
…1 bis 3 BAO schränke das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide dahingehend ein, dass Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen lediglich im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden könnten. Mit Schreiben vom 13. Juli 2007 begehrte der Berufungswerber die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter…
…wird Folge gegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die S (i.d.F.Bw.) wurde einer umfassenden abgabenrechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei getroffene Feststellungen führten dazu, dass im wiederaufgenommenen Verfahren neue Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 ebenso ergingen wie Bescheide betreffend die Forschungsprämie gemäß …
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die S (i.d.F.Bw.) wurde einer umfassenden abgabenrechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei getroffene Feststellungen führten dazu, dass im wiederaufgenommenen Verfahren neue Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 ebenso ergingen wie Bescheide betreffend die Forschungsprämie gemäß …
…statt. Dabei wurden Feststellungen getroffen, die zu einer Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer der Jahre 2003 bis 2005 führten, worauf in der Folge neue Umsatzsteuer- bzw. Einkommensteuerbescheide für diese Jahre vom FA erlassen wurden. Folgende von der Betriebsprüferin getroffene Feststellungen, die…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt ein Taxiunternehmen in Wien. Am 15.2.2006 hielt die Prüferin in ihrem Bericht anlässlich der Betriebsprüfung hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 2002 bis 2004 folgende getroffene Feststellungen fest: "Tz…
…Wien. Im Rahmen einer Prüfung der Aufzeichnungen für den Zeitraum 1997 bis 2002 hielt die Betriebsprüferin in ihrem am 25.5.2004 erstellten Bericht folgende getroffene Feststellungen fest: "Tz 10 Steuerliche Würdigung- Berufungsurteil ex 1997: Der auf Grund der Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes Wien im Jänner…
…als Organmutter) zuzurechnen. Diese und andere im Rahmen der Bp getroffene Feststellungen fanden Eingang in die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer des Jahres 2003. Die Abgabenbehörde erster Instanz folgte den Feststellungen der Bp und und setzte die Körperschaftsteuer für das Jahr 2003 mit Bescheid…