…ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können (vgl. Ritz/Koran, BAO8 (2025) § 252 Rn 8). Der gegenständliche Fall ist von dieser Einschränkung des Beschwerderechts umfasst. Fest steht nämlich, dass dem Bf. in einem Feststellungsbescheid gemäß …
…lediglich die Richtigkeit des diesem Bescheid zugrundeliegenden Feststellungsbescheides hinsichtlich der Qualifikation der Einkünfte bestritten wurde, war daher als unbegründet abzuweisen. Für die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 gilt ebenso, dass die Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen nur im diesbezüglichen Beschwerdeverfahren vorgebracht werden können…
…Begründung ist in Bezug auf die im gegenständlichen Verfahren angefochtenen Bescheide sinngemäß zu entnehmen, dass die in den Grundlagenbescheiden getroffenen Feststellungen unzutreffend seien. Das Finanzamt erließ betreffend die Streitjahre abweisende Beschwerdevorentscheidungen mit der Begründung, dass die Beschwerde nur über die Beteiligung erledigt werden könne. Dagegen…
…Betrugsfirma in Erscheinung getreten. Die Rechnungen der B-GmbH sind daher nicht anzuerkennen. Tz. 5 Fiktiver Lohnaufwand Aufgrund der getroffenen Feststellungen ist durch die Bp zwingend davon auszugehen, dass die von den diversen Subfirmen in Rechnung gestellten Leistungen zwar erbracht worden sind, aber die Leistungserbringung…
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann im gegenständlichen Fall, aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse und der gegenüber dem Abgabenverfahren geänderten Beweislast, schon in objektiver Hinsicht nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis der angeschuldigten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer 2012 und…
…Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind." Genau das ist jedoch im vorliegenden Fall passiert: Der Bw. bekämpft die an ihn gerichtete…
…im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Wie aus der Bestimmung des § 260 Abs. 2 lit. b BAO in Verbindung mit § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO zwingend zu erschließen ist, kommt die Bindungswirkung des § 252 Abs. 1 BAO nicht bloß positiven, sondern auch solchen Feststellungsbescheiden…
…vgl. § 192 BAO). Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen können nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid berücksichtigt werden. Der Einkommensteuerbescheid kann nicht erfolgreich mit dem Einwand bekämpft werden, der im Feststellungsbescheid ausgewiesene Anteil an den Einkünften sei unzutreffend berechnet worden(vgl. § 252 BAO). 4. Zulässigkeit…
…Gegenstand der Feststellung ist auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber (Abs. 3 leg.cit.). Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen…
…Prüferin (siehe Bericht vom 4.3.2022) an Einkünften ausschließlich die im Feststellungsverfahren ermittelten, bislang vom Bf in seiner Steuererklärung nicht erklärten Gewinntangenten in Ansatz brachte. Weitere Feststellungen wurden von Seiten der Prüferin nicht getroffen. Mit Eingabe vom 4.4.2022 legte der Bf durch…
…zurückgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind (§ 252 (1) BAO)." Mit Schreiben vom 30.10.2013, eingelangt…
…Bf betreffenden Prüfung wurden u.a. nachstehende Feststellungen getroffen: Tz 1 "Prüfungsablauf" (…) Tz 2: Der steuerliche Vertreter des Bf habe zu Prüfungsbeginn berichtigte Erklärungen zum EW-AZ ***1*** und neue Erklärungen zum EW-AZ ***2*** als eine Art "Selbstanzeige" abgegeben. Grund dafür sei gewesen…
… 188 BAO) getroffen worden sind, nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass die im F-Bescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ist damit insoweit eingeschränkt, als Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen mit Erfolg nur in dem den Grundlagenbescheid betreffenden…
…1 BAO nicht mit der Begründung angefochten werden könne, dass die im Grundlagenbescheid (Bescheid über die Feststellung der Einkünfte) getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien, als unbegründet abgewiesen. Aufgrund der dem Eventualantrag entsprechend erfolgten Verteilung des Aufgabegewinnes auf drei Jahre hob das Finanzamt den erklärungsgemäß ergangenen Einkommensteuerbescheid…
…Abs. 1 BAO nicht mit der Begründung angefochten werden könne, dass die im Grundlagenbescheid (Bescheid über die Feststellung der Einkünfte) getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien, als unbegründet abgewiesen. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde im Wesentlichen wiederum vorgebracht, dass…
… 252 BAO aus, dass die genannten Bescheide nicht mit der Begründung angefochten werden könnten, die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. In dem fristgerecht eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz verwies die Bw. darauf, dass in den Berufungsvorentscheidungen auf…
…der Anschrift erfolgt sei. Der Feststellungsbescheid vom 31.10.2006 wurde daher richtigerweise an diese Adresse rechtswirksam zugestellt. Über die Berufung wurde erwogen: § 252 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid…
…KG noch im Laufen sei, konnte die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2004 schon deshalb nicht mit dem Verweis auf diesfalls im Zeitpunkt der Erlassung des Wiederaufnahmebescheides noch gar nicht (nach Außen erkennbar) getroffenen Feststellungen in einem (noch nicht existenten) Prüfbericht bzw. einer Niederschriftbegründet werden…
…Zerlegungs- oder Zuteilungsbescheid getroffen worden sind. Dazu zählen auch von Grundsteuermessbescheiden abgeleitete Grundsteuerbescheide (Ritz/Koran, BAO7 § 252 Rz 10 mwN). "§ 252 Abs 1 bis 3 schränkt das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid…
…erlassenen Wiederaufnahmebescheide vom 14. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer 2005 und 2006 stützen sich auf die nachfolgende von den Prüfern in Tz 1 im Prüfungsbericht getroffene Feststellung: "Tz.1 VuV Straße 23 Bisher wurden für die Jahre 2005 und 2006 Erklärungen abgegeben, die Vermietungseinkünfte aus der…