…beliefen sich die Kosten unseres Sohnes zwischen Euro 1.000 und Euro 1.200 im Monat. Seine Haushaltsbedürfnisse wie Wäsche waschen und Bügeln habe ich mit meiner Frau immer geteilt. Seit September 2003 leben wir alle 3 im gleichen Haus mit getrennten Haushalten (Scheidung läuft…
…davon, ob sich das Kind dauernd im Inland oder im Ausland aufhält - aus. Auch wenn sich ein Kind, für das der Kindesvater den gesetzlichen Unterhalt leistet - bei getrennter Haushaltsführung der Eltern - ständig im Haushalt der Kindesmutter im Inland aufhält, hat entgegen der Ansicht des Bw…
…kein gemeinsamer Haushalt bestanden habe, brachte die Bw. - trotz Aufforderung und Fristverlängerung - keinerlei Unterlagen, wie beispielsweise Stromabrechnungen oder Ähnliches bei, aus denen sich ableiten ließe, dass die zwei von ihr ins Treffen geführten - getrennten - Haushalte tatsächlich bestanden hatten. Für das Vorliegen eines Haushaltes spricht auch…
…der nach der oben zitierten Gesetzesstelle den von der Bw. frei gewählten getrennten Haushalten für die Bw. und ihre minderjährigen Kinder aus einer früheren Beziehung einerseits und des Ehegatten andererseits widerspreche. Der Alleinerzieherabsetzbetrag habe daher auf Grund der Ehegemeinschaft für das Jahr 2004 nicht zuerkannt…
…81 €. Da somit die Einkommensgrenze überschritten wurde, steht der Mehrkindzuschlag im gegenständlichen Streitjahr nicht zu. Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, ist trotz Führung mehrerer Haushalte von einer aufrechten ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Bw. mit ihrem Ehegatten auszugehen. Auch dass die Bw. unmittelbar…
…Regelfall die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt…
…zu dem primär die engeren Beziehungen bestehen. Unter diesen Beziehungen sind bei getrennter Haushaltsführung oder bei Alleinstehenden neben persönlichen Beziehungen all jene Beziehungen zu verstehen, die jemand auf Grund seiner gesellschaftlichen oder beruflichen Lebensverhältnisse hat. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer verheirateten Person wird regelmäßig am…
…mit der Begründung, dass es sich beim Wohnsitz des Bw. in F nicht um dessen eigenen Haushalt handle, weshalb keine Mehrkosten infolge getrennter Haushaltsführung gegeben seien - versagt; Familienheimfahrten könnten bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen nur dann berücksichtigt werden, wenn dieser in seinem Heimatort über eine…
…und ein eigener ("verschiedener" bzw "getrennter") Haushalt dadurch nicht gegründet wurde (vgl. diesbezüglich überdies auch die Ausführungen zum "Haushaltsgeld" oder "Miete" oben). Voraussetzung für die Anerkennung von Mehrkosten wäre aber, dass Mehrkosten aus einer doppelten Haushaltsführung vorliegen und diese Mehrkosten nicht auf persönlichen Gründen beruhen…
…Beziehungen zum Ehemann hat. Diesen "stärksten persönlichen Beziehungen" kommt Rechtserheblichkeit zu, da sie die gesamte private Lebensführung einer Person umfassen. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Gesamtumstände des einzelnen Falles an. Wesentlich dabei sind die Umstände der Lebensführung, wie etwa eigene…
…schon das hg. Erkenntnis vom 9. Oktober 1991, 88/13/0121; sowie zur Notwendigkeit der Unterscheidung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einerseits und der Kosten getrennter Haushaltsführung andererseits Schuch, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten, ÖStZ 1980, 26). Unstrittig ist, dass die Entfernung…
…von 84.000 S geltend gemacht. Da seine Frau und er derzeit noch nicht geschieden seien, aber schon das gesamte Jahr 2000 getrennt leben würden, sei er zur Unterhaltsleistung für seinen im Haushalt seiner Gattin lebenden Sohn D.F. verpflichtet. Als Beilage lege er die…
…bzw. teilweise offenbar bewusst falsch. b) Zeitraum Jänner - März 2007 Für den Zeitraum vor April 2007 (Einzug von Tochter-Bw bei ihrer Tante Schwester-Bw) war aus den Ermittlungsergebnissen nicht ersichtlich, dass bereits ein getrennter Haushalt von Mutter und Tochter vorlag. Der Bw. führt aus…
…des getrennt lebenden Elternteils nur in unzureichender Weise, nämlich durch den Unterhaltsabsetzbetrag, zu berücksichtigen (VfGH 19.6.2002 G 7/02; 27.6.2001 B 1285/00). Die verfassungsmäßig gebotene steuerliche Entlastung in zumindest der Hälfte des gesetzlich geschuldeten Unterhalts kann für unterschiedliche Fallgruppen (haushaltszugehörige…
…nur den Kinderabsetzbetrag, wobei dieser pro Kind nur einmal und zwar dem Familienbeihilfenbezieher ausbezahlt wird. Leben die Eltern aber getrennt, hat der Steuerpflichtige, der für ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, zusätzlich Anspruch auf einen eigenen Unterhaltsabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag soll nach den erläuternden…
…4. | In Ihrer Berufung behaupten Sie, dass keine gemeinsame Haushaltsführung mit Ihrem Gatten existiere. Warum haben Sie in den vorliegenden Einkommensteuererklärungen betreffend die strittigen Jahre jeweils nicht angeführt, dass Sie von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben, obwohl ein entsprechendes Feld auf Seite 1 der…
…Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Der Familienwohnsitz ist also nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es…
…seiner Person liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er seinen Wohnsitz innehat. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und…
…Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Der Familienwohnsitz ist also nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es…
…führt der Bw. an, dass bei den hier vorliegenden Gegebenheiten von getrennten Haushalten auszugehen sei. Der Familienwohnsitz wäre nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung. Weiters sei nicht unbedingt Ehegatte und Kinder als Familie zu betrachten. Es könne sich sehr wohl auch im die Familie…