…des Gemeinschuldners beschränkt seien- gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 BAO (mit Verweis auf Erk v. 30.10.2001, 95/14/0099, und Erk v. 2.7.2002, 2002/14/0053). Auch in einem Abgabenverfahren trete nach der Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des…
…solcher hat er die Verpflichtungen und Rechte des Vertretenen, wie z.B. eine umsatzsteuergerechte Rechnung auszustellen, wahrzunehmen. Rechtshandlungen des Masseverwalters sind umsatzsteuerlich dem Gemeinschuldner zuzurechnen. Leistungen, die der Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners ausführt, gelten umsatzsteuerrechtlich als Leistung des Gemeinschuldners. Dass im Berufungsfall die…
…die Berufung wurde erwogen: Nach herrschender Auffassung ist der Masseverwalter hinsichtlich des Konkursvermögens gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners im Sinne des § 80 BAO (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, § 80 Tz 3). Demzufolge konnten die vom gesetzlichen Vertreter erfolgten Anbringen (Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum März 2001) bzw die…
…erwogen: Nach ständiger Judikatur des VwGH (Beschluss vom 22.10.1997, 97/13/0023, vom 18.9.2003, 2003/15/0061, oder vom 2.3.2006, 2006/15/0087) ist der Masseverwalter für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd …
…unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen. Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80…
…unter Punkt 2. - dargelegt wurde, hat die Abgabenfestsetzung während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insofern den Gemeinschuldner repräsentiert, zu erfolgen. Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd. § 80…
…dem Gemeinschuldner Einsicht in die an diesen gerichteten Mitteilungen zu gewähren und ihm die Sendungen, die die Masse nicht berühren, unverzüglich auszufolgen. Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners im…
…eines gesetzlichen Vertreters des Gemeinschuldners im Sinne des § 80 Abs. 1 BAO übernommen. § 81 Abs. 4 Satz 1 IO bestimme nun seit dem IRÄG 1982 ausdrücklich, dass der Masseverwalter die ihm zugewiesenen Tätigkeiten selbst auszuüben habe. Der damit angeordnete Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Amtsausübung des…
…Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners ist. Auch in einem Abgabenverfahren tritt nach der Konkurseröffnung, der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners, soweit es sich um Aktiv- oder Passivbestandteile der Konkursmasse handelt. Der Gemeinschuldner ist in dem die Masse…
…jedenfalls noch steuerhängig. Die Eröffnung des Konkurses bewirkt keine Beendigung der Unternehmereigenschaft. Die Umsätze sind weiterhin dem Gemeinschuldner zuzurechnen (vgl Ruppe, UStG 19942, § 2 Tz 142, 145 und 147 sowie Einf Tz 105). Der Masseverwalter führt als gesetzlicher Vertreter das Unternehmen für den Gemeinschuldner (vgl §…
…zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen (§ 1 Abs. 1 KO). Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners i.S. des …
…Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist der Masseverwalter für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners. Auch in einem Abgabenverfahren tritt nach der Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners, soweit es…
…Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt seien - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 BAO (mit Verweis auf Erk 30.10.2001, 95/14/0099 und Erk 2.7.2002, 2002/14/0053). Auch in einem Abgabenverfahren trete nach der Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners…
…das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen (§ 1 Abs. 1 KO). Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners…
…Einfluss auf die Entstehung des Abgabenanspruches. Unternehmer und Steuerschuldner blieben auch im Insolvenzverfahren der Unternehmer. Da der Masseverwalter nur gesetzlicher Vertreter des Schuldners werde, erbringe er mit den Umsätzen, die er aus und mit der Konkursmasse tätige, Leistungen auf Rechnung und im Namen des Gemeinschuldners…
…dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen (§ 1 Abs. 1 KO). Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd…
…noch Werbeabgabe (voran)gemeldet oder entrichtet. Wenn sich der Bw gegenüber dem Masseverwalter als seinem gesetzlichen Vertreter ahnungslos zeigt (dem Bw sei nicht erklärbar, warum Leistungen einer Schweizer Gesellschaft generell in Österreich steuerpflichtig sein sollen [Seite 3 des Berufungsschreibens]), so ist dies im Hinblick auf…
…Masseverwalter für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners im Sinne des § 80 BAO (siehe Erkenntnis vom 24.3.2009, 2009/13/0013 und die dort zitierte Vorjudikatur). Der Masseverwalter tritt nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an die Stelle des Schuldners…
… 167 IO ist gesetzlicher Vertreter, nicht jedoch Abgabepflichtiger bzw. Abgabenschuldner (vgl. dazu Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urz, BAO, § 79, E 43). Da jedoch dem Insolvenzschuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens - wenn es sich dabei nicht um ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vom Gericht…
…das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen freier Verfügung entzogen (§ 1 Abs. 1 der im Berufungsfall noch maßgeblichen Konkursordnung). Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners im Sinn des …