…1 Z 8 lit. e EStG 1988 sieht für Gebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, einen gesetzlichen AfA-Satz vor, wobei dieser 1,5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betrage. Der Abgabepflichtige habe jedoch ein Wahlrecht dahingehend, eine kürzere Nutzungsdauer als…
…werden." § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 sieht für Gebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen einen gesetzlichen AfA-Satz vor, wobei dieser 1,5 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beträgt. Der Abgabepflichtige hat jedoch ein Wahlrecht dahingehend, eine…
…1 Z 8 lit. e EStG 1988 sieht für Gebäude, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, einen gesetzlichen AfA-Satz von 1,5% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vor. Der Abgabepflichtige hat jedoch ein Wahlrecht dahingehend, eine kürzere Nutzungsdauer als die vom…
…GP besteht nunmehr aus Gründen der Vereinfachung ein gesetzlicher AfA-Satz (entspricht Nutzungsdauer von etwa 66 Jahren). Eine längere Nutzungsdauer ist nicht mehr anzusetzen. Bei nachgewiesener kürzerer Nutzungsdauer kann ein höherer AfA-Satz berücksichtigt werden. Die Bw haben im Streitjahr 2003 aus der Vermietung eines…
…gesetzlicher Afa-Satz von 1,5% vorgesehen, eine höhere Afa sei nur durch Vorlage eines Gutachtens zu erreichen. Die Steuerberatungskanzlei habe daher den namentlich genannten Sachverständigen mit der Erstellung der beiden Gutachten beauftragt. Für die Rechtslage 1999 sei bei einer gewerblichen Vermietung gesetzlich ein Afa…
…Die erfolgte Wiederaufnahme und der erklärungsgemäße Sachbescheid für 1999 vom 20. Februar 2002 sind aktenkundig. Ein Wechsel der Einkunftsart von Gewerbebetrieb auf Vermietung und Verpachtung für das Jahr 1999 bedingt jedenfalls einen anderen gesetzlichen Afa-Satz, nämlich von damals 4% für Gewerbebetrieb laut § 8 Abs…
…wider und verweist auf einen Widerspruch, den sie in folgender Textierung zu erkennen glaubt. Nach der gesetzlichen Berechnungsanleitung in § 108e Abs. 3 1. Satz EStG 1988 sei zur Berechnung des prämierungsfähigen Investitionszuwachses von den jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Kalenderjahres, für das jeweils die Prämie…
…oder besondere statische Probleme in Betracht (VwGH 28.1.2005, 2000/15/0074). Der Bw hat die Gebäude, deren Abschreibung er einen höheren als den gesetzlichen AfA-Satz zu Grunde gelegt hat, in Versteigerungsverfahren erworben. Zum Nachweis einer jeweils kürzeren Nutzungsdauer hat der Bw in…
…Nutzungsdauergutachten bei einem Ziviltechniker in Auftrag gegeben, das zum Ergebnis gelange, dass die Restnutzungsdauer des Gebäudes zwischen 45 und 50 Jahren liege, weshalb ein AfA-Satz von 2% anzusetzen sei. In weiterer Folge wurde die Bw. darauf hingewiesen, dass im Sinne der Judikatur des VwGH…
…den Bauzustand, keine Feststellungen zur Qualität der Bauausführungen oder zu allfälligen bereits bestehenden Schäden, ist es nicht geeignet, einen höheren AfA-Satz zu stützen (VwGH 17.12.2003, 2001/13/0277). Erfolgt die Befundaufnahme - so wie im vorliegenden Berufungsfall - längere Zeit nach dem Bewertungsstichtag, hat…
…in den Jahren 2004 und 2005 angefallenen Herstellungsaufwand wendete der Bw. zunächst einen gesetzlichen (vgl. § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988) AfA-Satz von 1,5 % an (Nutzungsdauer 66,67 Jahre). Auf Grund des Bescheides des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 6…
…mWN). Da ein solches schlüssiges Gutachten im Verfahren vorgelegt wurde, war eine Nutzungsdauer von 50 Jahren (AfA-Satz iHv 2%) anzunehmen. Gemäß § 1 Abs 2 Z 3 Liebhabereiverordnung 1993 idF BGBl II 1999/15 (in Folge: LVO) ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste…
…Notarkosten, etc.) sowie eine Stellungnahme, ob und in welcher Höhe diese Bemessungsgrundlage zur Berechnung der AfA hinzugerechnet werde. Einen geeigneten Nachweis (Baujahr, Gutachten, etc.) über die Anwendung des AfA-Satzes iHv 2%. Eine Aufstellung der Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsaufwendungen im Jahr 2006. weiters eine Aufgliederung der…
…die strittigen Wirtschaftsgüter nicht im Seehaus, sondern anderweitig (privat) genutzt werden, hat das Finanzamt Baden nicht festgestellt. Es ist daher der Berufung in diesem Punkt stattzugeben. ad 3.) Restnutzungsdauer und AfA-Satz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 können bei Gebäuden…
…in den Jahren 2004 und 2005 angefallenen Herstellungsaufwand wendete der Bw. zunächst einen gesetzlichen (vgl. § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988) AfA-Satz von 1,5 % an (Nutzungsdauer 66,67 Jahre). Auf Grund des Bescheides des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 6…
…Grund des Denkmalschutzgesetzes § 8 Abs. 2 zweiter und dritter Satz gilt entsprechend. Werden zur Finanzierung dieses Herstellungsaufwandes erhöhte Zwangsmieten oder erhöhte Mieten, die auf ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Vereinbarungen beruhen, eingehoben, dann kann der Herstellungsaufwand gleichmäßig auch auf die Laufzeit der erhöhten Mieten, mindestens aber gleichmäßig…
…RZ 6447: "Es bestehen keine Bedenken, bei Gebäuden, bei denen ein AfA-Satz von bis zu 2 % angesetzt wird, einen Anteil für Grund und Boden anzuerkennen, wenn dieser nicht weniger als 20 % beträgt." Im Antrag zur Einkommensteuererklärung 1997 wurden diese fiktiven Anschaffungskosten seitens der Berufungswerberin…
…1 Z Anm 7). Die gesetzliche Nutzungsdauer gilt in gleicher Weise für neu errichtete wie für vom Steuerpflichtigen erworbene und bereits gebrauchte Gebäude. Eine vom gesetzlich vorgesehenen AfA-Satz abweichende AfA kann bei einem Wohngebäude grundsätzlich nur bei Nachweis einer kürzeren technischen Nutzungsdauer geltend gemacht…
…dass von einer abschreibungsfähigen Basis "Anschaffungskosten der Markenrechte 1994 bzw. 1995" von ATS 20,0 Mio. ausgegangen und dem AfA-Satz eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt werde. Die Berechnung der sich daraus ergebenden Besteuerungsgrundlagen könne der schriftlichen Ausfertigung der Berufungsentscheidung vorbehalten bleiben…
…gelten werde. Prognostisch sei ein AfA-Satz von 2 % angesetzt und unterstellt worden, dass aktivierungspflichtige Instandhaltungen (sic) jeweils auf Gebäude zu aktivieren und somit auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben seien. Aufgrund der gesetzlichen Mietzinsbeschränkung ergebe sich erst im Jahre 2010 ein (positiver Jahres-)Überschuss. Die Verluste…