…Stiftungszusatzurkunde wird der "Zweck der Privatstiftung" insofern erläutert und ergänzt, als der primäre Zweck es ist, den Stiftern und ihren Nachkommen als Begünstigten Zuwendungen zur Bestreitung des angemessenen Lebensunterhaltes sowie zur Erfüllung besonderer Unterhaltswünsche, Beiträge zur Ermöglichung einer jeweils angemessenen Schul-, Hochschul- und/oder Berufsausbildung…
…gerichtete unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 UStG, sondern als eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendung zu qualifizieren ist. Verletzung von Treu und Glauben: Zum Vorbringen des steuerlichen Vertreters, dass die Abgabenbehörde der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt habe, weil vor Bescheiderlassung keine Prüfung auf Fremdüblichkeit…
…die Voraussetzungen für eine verdeckte Ausschüttung in subjektiver wie in objektiver Hinsicht erwiesen. Die bisherige VwGH-Judikatur lässt erkennen, dass die gesellschaftsrechtlich veranlasste Anschaffung bzw. Herstellung einer Immobilie auf Ebene des Gesellschafters eine verdeckte Ausschüttung in Höhe der Differenz zwischen angemessenem und tatsächlich bezahltem Nutzungsentgelt…
…GrS 1/94, Punkt 4b). 4. (a) Gesellschaftsrechtlich veranlasste Forderungsverzichte bei nicht mehr voll werthaltigen Forderungen führten nach Ansicht der Lehre (vor 1997) im ersten Schritt zur Einlage der Gesellschafterforderung (s. FJ 1997, 247: Verdeckte Einlage auf die Beteiligung) und im zweiten Schritt zur Prüfung…
…wie sie für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen gefordert werden. Zur Beurteilung der Frage, ob eine gesellschaftsrechtlich oder schuldrechtlich veranlasste Leistungsbeziehung vorliegt, ist daher auf Ebene der Beweiswürdigung zu prüfen, ob die der Leistungsbeziehung zugrunde liegende Vereinbarung nach außen ausreichend zum Ausdruck…
…mehr Gesellschafterin war, enthalten ist, was dem von der Bw aus diesem Punkt gezogenen Schluss auf eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Maßnahme entgegensteht. Das Vorbringen, die in die Präambel aufgenommene Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Bw sowie der Punkt VI der Besserungsvereinbarung vom 27. Mai 2009 hätten…
…gegenüber der Gesellschaft handeln sollte, eine diesbezüglich Vereinbarung getroffen hätte werden müssen um nach Außen eindeutig erkennbar zu dokumentieren, dass es sich bei den "Darlehen" nicht um gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge handelte. Eine solche Vereinbarung aus der die Parteienabsicht eindeutig erkennbar wäre, liegt jedoch nicht vor…
…eine unklare Vertragsgestaltung, die hier vorliegt, für eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung. Gemäß Rz. 684 ist schließlich der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf eine Forderung in Höhe jenes Betrages eine Einlage, der dem Tageswert der Forderung im Zeitpunkt des Verzichts entspricht. Es wird nicht behauptet, dass die…
…sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, von vornherein genügend klar und ausreichend bestimmt sein sowie einem Fremdvergleich standhalten. Andernfalls liegen gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögensübertragungen vor, die nicht zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. In Streit steht, ob die auf Grundlage der wirtschaftlichen…
…für die Jahre 2006 und 2007. Mit Schreiben vom 3. Jänner 2011 erhob die Bw. fristgerecht Berufung gegen diese Bescheide und begründete diese wie folgt: Der gesellschaftsrechtlich veranlasste Forderungsverzicht gegenüber der Bw. vom 1. April 2004 wäre in Anlehnung an die handelsrechtliche Bilanzierung am Kapitalevidenzkonto…
…0255; 19.10.2011, 2008/13/0046) hat die Beurteilung der Frage, ob eine gesellschaftsrechtlich oder schuldrechtlich veranlasste Vertragsbeziehung vorliegt, danach zu erfolgen, ob derartige Vereinbarungen die von der Lehre und Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen erfüllen. Diese…
…hinaus seien von der Stadtgemeinde zusätzliche Zuschüsse von 35.000 € geleistet worden, die als steuerpflichtige Betriebseinnahmen erfasst worden seien. Zahlungen, die als Subvention, Zuschuss, Zuwendung, Förderung etc. bezeichnet werden, seien dahingehend zu untersuchen, ob sie - Entgelt für eine Leistung des Unternehmers an den Zuschussgeber…
…1990) ist vereinbart worden, dass der Geschäftsführer Generalversammlungsbeschlüsse und Weisungen der Generalversammlung zu befolgen hat. (Auch) gesellschaftsrechtlich ist die aus den GmbH-Gesellschaftern bestehende Generalversammlung einem GmbH-Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt und -verpflichtet: FD hat daher einen, seine Qualifikation als Arbeitnehmer ausschließenden, beherrschenden Einfluss auf die…
…risikomindernd, jedoch kein Indiz für eine Einheit zweier Firmen bzw. für ein Bestehen von Leistungsbeziehungen zwischen diesen. Zentrales Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zuwendung eines Vermögensvorteils außerhalb einer offenen Einkommensverwendung. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird anhand des Fremdvergleichs geprüft, d.h. ob…
…Liegt eine gesellschaftsrechtliche Verursachung vor, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen (VwGH 23.9.2005, 2002/15/0010). Die gesellschaftsrechtlich veranlassten Aufwendungen sind danach keine Betriebsausgaben und der einkommensteuerlich irrelevanten Sphäre einer Körperschaft hinzuzurechnen. Im konkreten Fall ist der Empfänger der Zuwendung (Nutzung des Firmenfahrzeuges) nicht…
…Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen. Verdeckte Ausschüttungen sind somit alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen, nicht ohne weiteres erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an den Anteilsinhaber, die…
…die Ansicht vertreten würde, "dass dem Betrag der bei der Gesellschaft (i.H. des gesellschaftsrechtlich veranlassten Schulderlasses durch die Gesellschafter) anzusetzenden verdeckten Einlage beim Gesellschafter i.d.R. (wenn die Forderung nicht voll einbringlich sei) nur ein niedrigerer zu aktivierender Betrag gegenüberstehe". Dies sei eine…
…vertritt somit in seiner Entscheidung vom 23.9.2005, Zl 2003/15/0078 die Ansicht, dass derSchulderlass als ein gesellschaftsrechtlich veranlasster (einheitlicher) Vorgang auf Seiten der Schuldnergesellschaft nicht in zwei Vorgänge aufgeteilt werden kann. Für die Betriebsvermögensmehrung, welche durch den auf die Gesellschafterstellung zurückzuführenden Schulderlass…
…SR3 und SR1 zweifellos zutrifft. Im gegenständlichen Fall jedoch - unangemessene Gestaltung einer Gewinnscheinvereinbarung, die gesellschaftsrechtlich veranlasst war und ihre Erklärung einerseits in der Steuervermeidungsabsicht der Bw findet, zum anderen in der Absicht, dem Begünstigten ihrer Mutter (Privatstiftung) über die ihm nahe stehende Liechtensteinische Stiftung Gewinnanteile…
…oder Wirtschaftsgüter aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen zugewendet werden oder wenn ihr aus Anlass einer rechtsgeschäftlichen Transaktion ein geldwerter Vorteil zukommt, der nur aus der Anteilsinhaberstellung seine Erklärung findet, mit anderen Worten dem Fremdvergleich nicht standhält. Als "verdeckte" Einlage werden durch gesellschaftsrechtliche Beziehungen veranlasste Zuwendungen liquider Mittel…