…24.6.2010, 2006/15/0172 folgenden Rechtssatz formuliert: "Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlage-Vorgänge…
…0025; 17.04.2008, 2005/15/0073) voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Es ist folglich zu prüfen, ob die Zuwendung nach ihrem "inneren Gehalt" ihre Ursache in einer schuldrechtlichen Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter oder im Gesellschaftsverhältnis hat…
…objektiver Betrachtungsweise durchaus nachvollziehbaren Beweiskriterien für die Anerkennung eines Darlehensvertrages zwischen der Gesellschaft und deren Gesellschafter nicht erfüllt sind, da ein Darlehensvertrag mit derartigem (unklaren) Inhalt zwischen Gesellschaftsfremden nicht abgeschlossen worden wäre. Es war sohin von einer privat veranlassten Geldhingabe an die Gesellschaft auszugehen werden…
…Betriebsprüfung könne auch bei einer rückwirkenden Gehaltsreduktion nicht von einer fremdüblichen Gestaltungsweise ausgegangen werden, zumal es unwahrscheinlich erscheine, dass ein gesellschaftsfremder Geschäftsführer eine derartige Vereinbarung, bei der die Bezüge rückwirkend und in diesem Ausmaß reduziert werden, getroffen hätte. | siehe Pkt 8 Niederschrift | 31…
…unabhängige Finanzsenat hat dabei der Berufung im Wesentlichen mit der Begründung stattgegeben, dass B intensiv und in qualifizierter Form für die Bw tätig gewesen sei und die Bw derartige Zuwendungen auch einer gesellschaftsfremden Person gewährt hätte. Da hinsichtlich des Jahres 1992 der gleiche Sachverhalt vorliegt…
…abgegeben. Die Nachrangigkeitserklärung wurde nach Auskunft der Unternehmensvertreter abgegeben um einen "Totalverlust" der Beteiligung zu verhindern. Die Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen, andernfalls liegen Einlagevorgänge vor…
…eines Tankwartes, es liege jedoch eine funktionelle und zeitliche Überschneidung der gegenüber demselben Auftraggeber durchgeführten Tätigkeiten vor. Eine Abwägung der einzelnen Merkmale der Gesamttätigkeit des Geschäftsführers ergebe folgendes Bild: Da der Geschäftsführer auf Grund seiner Stellung als Gesellschaftsfremder keinen Einfluss auf die Willensbildung habe, sei…
…der Bw. Finanzierungskosten für die zu tätigende Kapitalausstattung erspart, womit ihm zumindest in Höhe der Refinanzierungszinsen, ein Vorteil zugekommen ist, den sie einem Gesellschaftsfremden nicht zugestanden hätte, denn zinslose Gesellschaftsdarlehen (hier: Bw. an FG) sind nicht fremdüblich und bewirken eine verdeckte Ausschüttung, insbesondere dann, wenn…
…dass mangels eines Interessensgegensatzes die Annahme nahe liegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung. Die Leistungsbeziehungen müssen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlage-Vorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte…
…ist zu untersuchen, ob die gegenständliche Vereinbarung insgesamt und auch die damit in Zusammenhang stehenden Darlehensverträge auch zwischen Gesellschaftsfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die Vereinbarung über die Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit und die vorliegende Darlehensvereinbarung sind dabei im Zusammenhalt zu betrachten. Dies…
…Beginn an feststand, dass die Wohnung nie anderen Zwecken als der Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Familie Z. zu dienen bestimmt war und eine Fremdvermietung der Wohnung seitens der GmbH an Dritte, Gesellschaftsfremde, während der ganzen 20 Jahre, über welche die Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wurde, von Vornherein…
…anzunehmen, als der Bezug des Herrn A.B. für seine Tätigkeit der GmbH das Maß dessen übersteigt, was gesellschaftsfremden Personen für die gleiche Leistung gezahlt werden müsste (Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Tz 393). Ausgangspunkt einer Angemessenheitsprüfung ist die tatsächlich erbrachte Dienstleistung des Herrn A.B…
…dieser Form nicht gewähren würde. Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter als betrieblichen Vorgang setzt voraus, dass die Leistungsverhältnisse dem allgemeinen Geschäftsverkehr entsprechend abgewickelt werden und dass diese Leistungsbeziehungen auch zu gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Allenfalls liegen Entnahme-Einlage-Vorgänge vor…
…erzielt hätte, wenn sie die Leistung entgeltlich einer gesellschaftsfremden Person gegenüber erbracht hätte und dabei - unter Ausblendung einer möglichen gesellschaftlichen Mitveranlassung der Errichtung der Wohnung - einer unternehmerischen Logik gefolgt wäre. Erlöst die Kapitalgesellschaft aus der Überlassung der Wohnung eine so hohe Gegenleistung ("Miete"), dass die…
…den oberen Rand der Bandbreite übersteigen. Zu den Maßstäben für die Beurteilung der Angemessenheit können jene Entgelte gehören, die gesellschaftsfremde Arbeitnehmer des Betriebes beziehen (interner Betriebsvergleich) oder die an Fremdgeschäftsführer anderer Unternehmen gezahlt werden (BFH 27.2.2003, I R 46/01, BStBl 2004 II…
…dass die Leistungsbeziehung zu den gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgt und von den natürlichen Interessensgegensätzen fremder Dritter geprägt ist. Verträge zwischen Körperschaften und deren Mitglieder finden nach der herrschenden Lehre und ständigen Rechtsprechung nur unter folgenden Voraussetzungen Anerkennung: Der Vertrag muss nach außen ausreichend…
…vom 31. Juli 2002, 98/13/0011). Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn…
…und vom 17. April 2008, 2005/15/0073) voraus, dass die Leistungsbeziehung unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlage-Vorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann…
…Fremdvergleich). Ein Fremder hätte im gegenständlichen Fall kaum auf die ihm zugesagte Gewinntantieme verzichtet. Wieso ausgerechnet im wirtschaftlich erfolgreichsten Jahr die Entlohnung massiv gekürzt werden sollte, wäre einem Gesellschaftsfremden nur schwer zu vermitteln. Nicht umsonst heiße es in der Berufung, dass seitens des Bw. beschlossen…
…habe aber seit dem Jahr 2003 nicht mehr stattgefunden. Diese Gestaltungen entsprächen nicht der Fremdüblichkeit. Ein Gesellschaftsfremder würde nie die Nutzung seines Eigentums bzw. den regelmäßigen Abbau seiner Schottergruben und damit eine Substanzverringerung seines Eigentums dulden, ohne dafür eine entsprechende Entlohnung zu erhalten über die…