…plausibel, dass die T fremden Dritten aus nichtbetrieblichen Gründen Vorteile einräumt, und es erscheint auch nicht plausibel, dass gesellschaftsfremde Dritte ohne Nahebeziehung zum Bf sich dafür zur Verfügung stellen, als Missbrauchsvehikel für die T und den Bf zu dienen. Da auch weder Unterlagen existieren, die…
…dann abnutzbar, wenn alle Gesellschafter in der Gesellschaft verbleiben. Dies gilt sowohl beim Erwerb eines Mitunternehmeranteiles durch einen anderen Mitunternehmer als auch beim Erwerb durch eine gesellschaftsfremde Person. Rz 2300: Wird hingegen ein Anteil an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft erworben, so ist darauf abzustellen, ob…
Geschäftsführervergütung Rz 776: Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind verdeckte Ausschüttungen, soweit sie das Maß dessen überschreiten, was für die gleiche Leistung an gesellschaftsfremde Personen (Geschäftsführer, die nicht gleichzeitig Anteilsinhaber sind) gezahlt werden müsste. Richtschnur für die Beurteilung des Ausmaßes sind sowohl der Fremdvergleich, als auch…
…die Prüfung der Angemessenheit der Bezahlung im Vordergrund. Ist die Vergütung unangemessen hoch, liegt insoweit eine verdeckte Ausschüttung vor. Maßstab ist die Entlohnung gesellschaftsfremder Personen, bei Anteilsinhabern ist dieser umso strenger anzuwenden, je höher das Ausmaß der Beteiligung ist (VwGH 2.3.1977, 2030/76…
…eines Lehrlings zu Beginn des Lehrverhältnisses mit 20% des Gewinnes | VwGH 13.2.1991, 89/13/0223 | Nach der Lebenserfahrung beteiligt sich ein gesellschaftsfremder Dritter nicht zu einem Zeitpunkt, in dem der gänzliche Verlust der Einlage absehbar war | VwGH 25.6.1997…
…Ausschüttungen, wenn die Pensionszusage, auf welcher der Pensionsanspruch beruht, in der gegebenen Form einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer nicht erteilt worden wäre; an die demnach zu prüfenden Voraussetzungen ist in jeder Hinsicht ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 24.6.1999, 94/15/0185). Ist die Gesamtausstattung unangemessen…
…zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsverhältnisse den allgemeinen üblichen Bedingungen entsprechend abgewickelt werden bzw. dass diese Leistungsbeziehungen auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen unter denselben Bedingungen abgeschlossen werden (vgl. VwGH 1.12.1992, 92/14/0149). Zudem setzt die steuerliche…
…Mit Kaufvertrag vom 20. Dezember 2012 wurde die Liegenschaft von der E an eine gesellschaftsfremde dritte Person um 170.000,- Euro weiterverkauft. Mit Schätzgutachten vom 11. Mai 1999 wurde die Liegenschaft auf einen Wert von rund 365.000,- Euro geschätzt. Von der belangten Behörde wurde…
…benutzt eine im Miteigentum der Gesellschafter stehende Wohnung gegen Tragung des Aufwandes aus der Wohnung. Im Dienstvertrag mit der gesellschaftsfremden Angestellten ist ihr gegen eine Kostenbeteiligung von 70 Euro monatlich die private Nutzung eines Zimmers der Wohnung gestattet. Begründet wird die Einräumung dieser "Dienstwohnung" damit…
…14.12.2006, 2006/14/0025, und vom 17.04.2008, 2005/15/0073) voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlage-Vorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften…
…Gesellschafters, wenn die Pensionszusage, auf welcher der Pensionsanspruch beruht, einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer nicht gemacht worden wäre; siehe hiezu ausführlich Rz 3391 ff). Rz 1203: Die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen kann anhand eines äußeren und inneren Betriebsvergleiches beurteilt werden (VwGH 22.9.1999, 96/15/0232, 96…
…eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegt (VwGH 28.4.1999, 97/13/0068). Rz 509: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen, andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlage-Vorgänge vor…
…dar, auch wenn seit der Einbringung erst ein kurzer Zeitraum vergangen ist. Maßgebend ist vielmehr, ob auch einer gesellschaftsfremden Person eine derartige Zusage erteilt worden wäre. In die Angemessenheitsprüfung ist daher die Tätigkeit für die Vorgänger-KG miteinzubeziehen (VwGH 29.3.1989, 85/13/0074)…
…die Prüfung der Angemessenheit der Bezahlung im Vordergrund. Ist die Vergütung unangemessen hoch, liegt insoweit eine verdeckte Ausschüttung vor. Maßstab ist die Entlohnung gesellschaftsfremder Personen, bei Anteilsinhabern ist dieser umso strenger anzuwenden, je höher das Ausmaß der Beteiligung ist (VwGH 2.3.1977, 2030/76…
…ist idR zu prüfen, ob die Tätigkeit auch gesellschaftsfremden Personen übertragen worden wäre, ob diese im vereinbarten Umfang erbracht wurde und inwieweit sie doppelt entgolten wird (in Form der Geschäftsführung und Subunternehmervergütung). Wird einer Makler-GmbH vertraglich eine günstige Kaufchance für ein Grundstück eingeräumt (die…
…stellt die Nutzungsüberlassung eine verdeckte Ausschüttung dar. Eine verdeckte Ausschüttung liegt selbst dann vor, wenn eine Privatnutzung von KFZ auch durch gesellschaftsfremde Dienstnehmer möglich ist, die unentgeltliche private Nutzung diesen Personen aber unter gleichen Verhältnissen nicht zugestanden worden wäre (VwGH 20.1.1981, 2330/79…
…zu erfüllen, würden nicht nur die WT GmbHs der Gesellschafter, sondern auch gesellschaftsfremde Wirtschaftstreuhänder im Rahmen von Werkverträgen mit der Bearbeitung betraut werden. Die Arbeitszeiten samt Tätigkeitskategorie der Angestellten der bfP, der Gesellschafter und WT-GmbHs sowie der externen Bearbeiter seien alle erfasst worden. Eine…
… 8 Tz 389). Dabei ist von einer marktüblichen Verzinsung, also dem Wert der Zinsen, die die Gesellschaft bei gesellschaftsfremden Personen zu sonst gleichen Konditionen hätte erzielen können, auszugehen (VwGH 17.02.1993, 89/14/0248). Die Angemessenheit der Darlehenszinsen richtet sich daher nach dem Zinsertrag…
…Servicetechnikers ***RL*** betreffend den Kalendermonat Februar 2002. Die Feststellung, dass es den Servicetechnikern in der gelebten Praxis nicht gestattet war, sich ohne vorherige Zustimmung der ***X GmbH*** durch von ihnen selbst bestimmte "gesellschaftsfremde" Dritte (Subunternehmer, eigene Dienstnehmer), dh Personen außerhalb des "Pools" der für die **…
…Mit Kaufvertrag vom 20. Dezember 2012 sei das Objekt um 170.000,- Euro an eine gesellschaftsfremde Person verkauft worden. Im Zuge der Betriebsprüfung bei der E für die Jahre 2007 bis 2011 hätten keine Unterlagen vorgelegt werden können, die den Preisabfall von 230.000,- Euro…