… 183 Abs. 3 BAO unter anderem dann nicht aufzunehmen, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen unerheblich sind. Da die Frage, ob das Einkommen der geschiedenen Ehegattin des Bw. € 36.000 nicht überstiegen hat, für die Lösung der gegenständlichen Rechtsfrage unerheblich ist, war den diesbezüglichen…
…in der Berufungsbegründung 1998 ist gesetzwidrig. Somit ist auch die im bekämpften Bescheid 1999 enthaltene Bezugnahme auf diese Berufungsbegründung (gemeint: Berufungsentscheidungsbegründung) gesetzwidrig." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit der Begründung, dass Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten gemäß § 34 Abs. 7 EStG nicht als außergewöhnliche…
…nicht vor. Wenn auch die Einreichung der Scheidung von der Exfrau ausging, wurde letztlich die Ehe gemäß § 55a Ehegesetz geschieden, worauf beide Ehegatten ohne Zweifel aus freien Stücken den Entschluss zur Scheidung im Einvernehmen fassten. Diese Tatsache geht eindeutig aus dem Vergleich vom 9. Mai…
…12. April 2011 brachte der Bw. vor, dass er sich den gerichtlich festgesetzten Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau nicht entziehen könne, weshalb sehr wohl eine außergewöhnliche Belastung vorliege. Er ersuche deshalb um eine nachvollziehbare gesetzliche Begründung für die Nichtabzugsfähigkeit. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 1…
…betreffenden Berufungsentscheidungen vom 19.2.2003, 20.10.2004, 27.11.2008 und 23.9.2009) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären zB…
…hiezu die den Bw. betreffenden Berufungsentscheidungen vom 19.2.2003, 20.10.2004 und 27.11.2008) erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Ein Beispiel für nach dieser Bestimmung abzugsfähige Aufwendungen wären…
…1498-W/02, sowie vom 20.10.2004, RV/2074-W/03, hinsichtlich die Jahre 1998 und 1999 erkannt hat, fallen auch laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin unter diese Einschränkungsbestimmung des § 34 Abs. 7 EStG 1988. Unter Verweis auf die dortigen Ausführungen sowie auf…
…Berufung mit folgender Begründung abwies: "Gemäß § 34 Abs. 7 Einkommensteuergesetz 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten nicht absetzbar (siehe auch VwGH Erkenntnis vom 23.3.99, 98/14/0133)." Der Bw. stellte am 21. Juli 2004 den Antrag auf Vorlage seiner Berufung an…
…Exgattin", welche den Bw. laut dessen eigenen Angaben bis auf monatlich € 900,00 pfänden ließ. Im Sinne der obigen Ausführungen handelt es sich um nicht abzugsfähige laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin. Im Hinblick auf die klare gesetzliche Regelung des § 34 Abs. 7 Z…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielt als Journalist Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Das Finanzamt hat - soweit für das vorliegende Berufungsverfahren von Bedeutung - die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer und die an die (geschiedene) Gattin des Bw. bezahlten Subhonorare nicht anerkannt. Weiters wurden die Vorsteuern um die auf…
…die geschiedene Ehefrau könnten laut Begründung nicht von den Einkünften in Abzug gebracht werden, da diese keine Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG darstellen würden. In den gegen diese Bescheide rechtzeitig erhobenen Berufungen begehrte der Berufungswerber die Anerkennung der als Versorgungsausgleichzahlungen an seine geschiedene Frau…
…(Tochter) ... und den mj. (Sohn) ... kommt künftig dem Vater (Name des Bw.) zu. Begründung: Die Ehe der Eltern ... wurde mit Beschluss des Bezirkesgerichtes ... im Einvernehmen geschieden. Im Scheidungsvergleich Punkt 2) vereinbarten die Elternteile, dass die alleinige Obsorge für die mj. (Tochter) der Mutter und die…
…zusammen, woraus sich für 12 Monate des Jahres 1998 der obige Betrag in Höhe von S 122.832,00 errechnet. Im Sinne der obigen Ausführungen handelt es sich um nicht abzugsfähige laufende Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin. Im Hinblick auf die klare gesetzliche Regelung des …
…nicht unterschriebene Kopie eines Mietvertrages, Kopien zweier Meldezettel (sowohl jener der Bw. als auch jener ihres geschiedenen Ehegatten) sowie ein Schreiben der Stadt Wien über die Aufgliederung des Mietzinses den Monat Jänner 2002 betreffend. In weiterer Folge wurden seitens der Bw. eine neuerliche Aufgliederung der…
…dass die Kinder nach der Scheidung der Berufungswerberin zugesprochen worden seien. Der geschiedene Ehegatte bekomme keine Familienbeihilfe vom slowakischen Staat und außer dem Unterhaltsbeitrag in Höhe von € 99,59 für zwei Kinder zahle er der Berufungswerberin nichts mehr. Sie sorge für die Kinder alleine…
…Die Bestätigung konnte nicht erbracht werden, die außergewöhnliche Belastung daher nicht anerkannt werden. Gemäß § 34 Abs. 7 EStG sind Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten nicht als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. Sie sind dann anzuerkennen, wenn es sich um Krankheitskosten handelt. Aus dem Vergleich vom 3.3…
…Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) und seine geschiedene Ehegattin waren je zur Hälfte Eigentümer der Ehewohnung Z. Das Wohnungseigentum war für die Antragsteller zum Zeitpunkt des Abschlusses des Scheidungsvergleiches grundbücherlich nicht…
…BAO, Grunderwerbsteuer und Schenkkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 30. April 2007 haben JN und dessen geschiedene Ehegattin GerN die ihnen je zu einer Hälfte gehörigen Liegenschaften EZ 28, GB P und EZ 95…
…Wert der Grundstücke, Gegenleistung | 80.731,60 € | Grunderwerbsteuer | 1.614,63 € Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 30. April 2007 haben JN und dessen geschiedene Ehegattin GeN die ihnen je zu einer Hälfte gehörigen Liegenschaften EZ 28, GB P und EZ 95…
…dass Aufwendungen gemäß § 34 EStG 1988 bei der Ermittlung des Einkommens nur insoweit abzuziehen seien, als sie außergewöhnlich und zwangsläufig seien und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Da die Ehe aus beidseitigem Verschulden geschieden worden sei, liege keine Zwangsläufigkeit vor. Am 29. Juli 2002 stellte…