…Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Dazu wird in der Literatur (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 16 Tz 102, "Doppelte Haushaltsführung"; Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 4. Auflage, § 4 Tz 348) in Anlehnung an die Verwaltungspraxis die Ansicht vertreten, dass bei einer Entfernung von 120 km zwischen Wohnort und…
…dort aus erreichen zu können, wenn eine tägliche Rückkehr an den Wohnsitz der Familie wegen der Entfernung unzumutbar ist und ein Umzug der Familie des Arbeitnehmers an diesen Arbeitsort nicht möglich ist. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem ein verheirateter…
…samt Pfandbestellungen erfolgten bei einer inländischen Raiffeisenbank. Mit Vorhalt vom 20. August 2009 wurde der Bw insbesondere im Hinblick auf die geringe Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort im Inland um Darstellung jener Umstände gebeten, die ein tägliches Pendeln zum Wohnort im Inland nicht zulassen würden…
…Die Slowakei ist unter den Ländern im routing-planer nicht erfasst, aber dem Autoatlas kann entnommen werden, dass zwischen Wolfsthal und B nur noch eine geringe Distanz liegt, die im Autoatlas 2 cm ausmacht, was bei einem Maßstab von 1:250.000 in der Wirklichkeit…
…Die Entfernung zwischen Beschäftigungsort und Familienwohnsitz beträgt rund 360km, die Fahrtdauer zwischen den beiden Orten ca. 4 Stunden 30 Minuten (lt. ÖAMTC-Routenplaner). Bei dieser Entfernung bzw. Fahrzeit erscheinen dem UFS die behauptete Häufigkeit der Heimfahrten sowie die dafür geleistete Kostenbeteiligung durchaus glaubhaft und plausibel…
…Entfernung zwischen diesen Orten mehr als 120 km beträgt. In begründeten Einzelfällen kann auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit anzunehmen sein. In seinem Erkenntnis vom 19. September 1995, Zl. 91/14/0227, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei einer (relativ) geringen Entfernung zwischen Arbeitsstätte und…
…Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnung am Arbeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) soweit sie…
…einem Steuerpflichtigen zu, unter bestimmten Voraussetzungen auch den Familienwohnsitz zu verlegen, würden doch sonst grundsätzlich jedem "auswärtig Arbeitendem" die Familienheimfahrten sowie Kosten einer (Miet)wohnung am Arbeitsort zustehen. Einen weiteren Grund für die Unzumutbarkeit sieht der Bw. im Kaufkraftunterschied zwischen Kärnten und Wien. Er beziehe…
…den vergleichsweise viel zu geringen jährlichen Aufenthalts- bzw. Niederlassungsquoten für diese Familienangehörigen scheitert, ja scheitern muss. Aus dem beigeschlossenen Situationsbericht in der Tageszeitung "Die Presse" vom 8. Juli 2002 sei die Größenordnung der allwöchentlich zwischen ihren Beschäftigungsorten in Österreich und ihren Familienwohnsitzen in den Nachfolgestaaten…
…der Nähe ihres Familienwohnsitzes eine geeignete Arbeitsstelle gefunden hat, ihre Beschäftigung in B aufgegeben. Die von der Bw in der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003 beantragten Werbungskosten für wöchentliche Familienheimfahrten zwischen ihrer Arbeitsstätte in B und dem Familienwohnsitz in A in…
…diese das aufrechte Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und der Bw bestätigt. Dieses Mietverhältnis sei am 1.8.2000 befrist bis 31.7.2005 begründet worden. Mit vorgelegten Kontoauszügen werden die Zahlungen der Wohnungskosten an den auswärtigen Beschäftigungsorten nachgewiesen. Zur Kostentragung zum Familienwohnsitz werden keine Zahlungsnachweise…
…Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c leg. cit. angeführten Betrag übersteigen, nicht abgesetzt werden. Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen…
…unsachlichen und teilweise auch gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoßenden Ergebnissen zu kommen. Dies sei etwa an folgenden Beispielen illustriert: a) Der Steuerpflichtige verfügt über eine einzige Wohnung in W1, von welcher er sich an allen Arbeitstagen an den in 10 km Entfernung gelegenen Arbeitsort…
…vergleichsweise viel zu geringen jährlichen Aufenthalts- bzw. Niederlassungsquoten für diese Familienangehörige scheitere, ja scheitern müsse. Aus dem beigeschlossenen Situationsbericht in der Tageszeitung die "Presse" vom 8.7.2002 ist die Größenordnung der allwöchentlich regelmäßig zwischen ihren Beschäftigungsorten in Österreich und ihren Familienwohnsitzen in den Nachfolgestaaten…
…üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Ist die Wahl oder Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort hingegen auf der privaten Sphäre zuzuordnende Gründe zurückzuführen, sind die daraus entstandenen Aufwendungen nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 15.12.1994, 93/15/0083, und…
…zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchstens in § 16 Abs. 1 Z 6 lit c leg cit angeführten Betrag übersteigen, nicht abgesetzt werden. Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort…
…zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchstens in § 16 Abs. 1 Z 6 lit c leg cit angeführten Betrag übersteigen, nicht abgesetzt werden. Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort…
…fortzusetzen. Trotz intensiver Bemühungen sei aber ihr Wunsch mit Hinweis auf die neue Studienordnung Medizin und die zwischen Z. und X. nicht vergleichbaren Studienabschnittsaufteilungen abgelehnt worden. Im Einzugsbereich des Familienwohnsitzes bestünde daher keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit. Mit Bescheid vom 11. September 2007 wurden lediglich Kosten für…
…Routenplaner (http://www.viamichelin.ch; http://www.falk.de und http://www.reiseplanung.de) wurde die Kilometeranzahl der einfachen Wegstrecke allerdings mit maximal 1119 km ermittelt, die in freier Beweiswürdigung als tatsächliche Entfernung des Familienwohnsitzes vom Arbeitsort angesehen werden. Bei durchschnittlich neun Fahrten pro Jahr…
…Erklärung vom 31. Dezember 2002 zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 beantragte sie die Berücksichtigung von Werbungskosten für wöchentliche Familienheimfahrten zwischen ihrer Arbeitsstätte in H und dem Familienwohnsitz in U in der Höhe von 2.094 €. In dem am 19. März 2003…