…sich aus den Feststellungen des dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren zugrunde liegenden Betriebsprüfungsberichtes vom 3. Dezember 2001 der begründete Verdacht einer Abgabenhinterziehung ergab. Mit an die Finanzstrafbehörde erster Instanz gerichtetem Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien vom 16. November 2005, GZ. X, wurde die Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens gemäß …
…April 2004, in welcher im Wesentlichen vorgebracht wird, dass vor Erlassung des Einleitungsbescheides am Landesgericht für Strafsachen St. Pölten zu AZ xy ein gerichtliches Finanzstrafverfahren im Stadium der Voruntersuchung gegen den Bf. geführt worden sei. Nach Ablehnung der Gerichtszuständigkeit durch Ratskammerbeschluss wäre das Verfahren nach §…
…Vorstellungen des Bf. und die Realität nicht überein. Zum Vorwurf, es läge kein Vorsatz vor, darf darauf hingewiesen werden, dass gegen den Bf. nicht nur bereits ein gerichtliches Finanzstrafverfahren wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und 33 Abs. 1 lit. a FinStrG geführt…
…beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Die Fortsetzung eines durch Ratskammerbeschluss rechtskräftig beendeten gerichtlichen Strafverfahrens hat demnach im Sinne des § 54…
…betreffend die Lohnabgaben wurde das Finanzstrafverfahren gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Der Spruchsenat traf zur objektiven Tatseite im Wesentlichen die gleichen Feststellungen wie das Landesgericht Innsbruck als Schöffengericht. Zur subjektiven Tatseite wurde zum Tatvorwurf hinsichtlich der Umsatzsteuer festgestellt, aus den im gerichtlichen Strafverfahren getätigten Aussagen des…
…23.9.2009 wurde die Aufhebung beider Bescheide mit der jeweils gleich lautenden (zusammengefassten) Begründung beantragt, dass gegen den Bw. ein gerichtliches Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei, in welchem die Hauptverhandlung vertagt worden sei, weil die Berechnung der Abgabenschulden laut Außenprüfung mit erheblichen Mängeln behaftet sei…
…erhobenen Berufung vom 23.9.2009 wurde die Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides mit der (zusammengefassten) Begründung beantragt, dass gegen den Bw. ein gerichtliches Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei, in welchem die Hauptverhandlung vertagt worden sei, weil die Berechnung der Abgabenschulden laut Außenprüfung mit erheblichen Mängeln behaftet sei…
…beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. (6) Wird das gerichtliche Verfahren anders als durch Unzuständigkeitsentscheidung rechtskräftig beendet, so hat die Finanzstrafbehörde…
…der eingewendet wird, dass, wie dem Spruchsenat und der ermittelnden Finanzstrafbehörde bekannt sei, gegen den Bw. zunächst ein gerichtliches Finanzstrafverfahren geführt worden sei. Das Gericht habe den Bw. von den Anschuldigungen frei gesprochen. In der Urteilsverkündung sei von der Richterin ausgeführt worden, dass dem Bw…
…7 2008, sowie Einkommensteuer der Jahre 2006-2008 in Höhe von insgesamt € 578.956,89 (Aufgliederung siehe im Spruch des Bescheides). Begründet wurde dieser Sicherstellungsauftrag im Wesentlichen damit, dass auf Grund des Anlassberichtes vom 28. September 2009 ein gerichtliches Finanzstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung gem. den §§…
…keiner geregelten Beschäftigung nachging und der seinen Unterhalt aus einer Arbeitslosenunterstützung in der Höhe von € 800,00 monatlich bestritt, war zum Zeitpunkt der Erlassung des verfahrensgegenständlichen Sicherstellungsauftrages ein gerichtliches Finanzstrafverfahren wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit dem Finanzvergehen der Monopolhehlerei gemäß §…
…wären bezüglich der A-KEG die entsprechenden Umsatzsteuern zwar gemeldet, jedoch nicht abgeführt worden. Hinsichtlich dieser Vorgänge wäre ein gerichtliches Finanzstrafverfahren anhängig. Es bestehe weiters der Verdacht gleichgelagerter Finanzvergehen betreffend die M-GmbH . Weiters bestehe begründeter Verdacht, dass Organwalter der Bw., insbesondere der Geschäftsführer W…
…Ergänzend sei erwähnt, dass es seit dem Abgabenänderungsgesetz 1998 für alle nach dem 13. Jänner 1999 gesetzten Delikte keine absolute Verjährung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren mehr gibt. Zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist generell auszuführen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt, wenn gegen den Verdächtigen…
…sämtliche Unterlagen von allen Firmen, welche vom Bf. beherrscht werden und worden sind, beschlagnahmt. Gegen den Bf. wurde vom LG Wels ein gerichtliches Finanzstrafverfahren als Mittäter gem. § 11 FinStrG im Strafverfahren gegen RB u. a. (§ 33 FinStrG Vorsteuerkarussell) eingeleitet. Die Ratskammer des Landesgerichtes Wels hat…
…gem § 33 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 FinStrG begangen hat. Diesbezüglich ist ein gerichtliches Finanzstrafverfahren anhängig, Einstellungsanträge des Verdächtigen wurden im Instanzenzug abgewiesen. Damit sind - entgegen dem Berufungsvorbringen - hinreichende Anhaltspunkte gegeben, die grundsätzlich die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages auf der Grundlage des § 232 Abs. 3…
…in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren gegen JS ist somit dem zuständigen Spruchsenatsvorsitzenden oblegen. Der Spruchsenatsvorsitzende wäre jedoch zur Anordnung einer derartigen Hausdurchsuchung nicht zuständig gewesen, wenn gegen den Verdächtigen zum Zeitpunkt der Verfügung bzw. der Zustellung des diesbezüglichen Bescheides am 15. März 2005 ein gerichtliches Finanzstrafverfahren zu…
…54 Abs.4 FinStrG, letzter Halbsatz). Erfährt das Gericht von der bereits rechtskräftigen Bestrafung hinsichtlich bestimmter Fakten durch die Finanzstrafbehörde, hinsichtlich welcher in weiterer Folge auch ein gerichtliches Finanzstrafverfahren anhängig geworden ist, hat es letztendlich diesbezüglich mit einem Freispruch im Sinne des § 259 Z.3…
…54 Abs.4 FinStrG, letzter Halbsatz). Erfährt das Gericht von der bereits rechtskräftigen Bestrafung hinsichtlich bestimmter Fakten durch die Finanzstrafbehörde, hinsichtlich welcher in weiterer Folge auch ein gerichtliches Finanzstrafverfahren anhängig geworden ist, hat es letztendlich diesbezüglich mit einem Freispruch im Sinne des § 259 Z.3…
…schuldig gesprochen. Aufgrund der geständigen Verantwortung der Bw. im gerichtlichen Finanzstrafverfahren wird im bezeichneten Urteil wie folgt festgestellt: "Die Bw. hat für die Jahre 1997 und 1998 erst nach erfolgter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nachträglich inhaltlich unrichtige und unvollständige Jahressteuererklärungen betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer abgegeben. Ab…
…habe. Gegen Z. und 2 Mittäter war unter Zl. 11b Vr 3924/94, Hv 2594/95 ein gerichtliches Finanzstrafverfahren wegen gewerbsmäßigen Schmuggels, gewerbsmäßiger Abgabenhehlerei, Monopoleingriffs und Monopolhehlerei durchgeführt und mit am 3.7. 1995 gefällten Schuldsprüchen - nach abweisendem Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Wien unter Zl. 18…