…an einer Musikschule. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 machte er Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit geltend, und zwar für den Mitgliedsbeitrag zum Fachverband der Horngesellschaft (19 €), weiters für im Jahr 2002 angeschafftes Notenmaterial (insgesamt 477,24 €), für ein Instrument…
…Medienpräsentation S 11.948,00, S 6.099,60, S 5.071,00, Materialien für den Religionsunterricht S 469,90, Mitgliedsbeiträge betreffend den Religionsunterricht S 760,00, Büromaterial S 1.613,30, Computer Aktualisierung und Verbesserung S 3.528,60, und S 7.107,20…
…Nächtigung in einem Wellnesshotel müsse aufgrund der Aktenlage angenommen werden, dass die private Veranlassung bei weitem überwiegen würde. Gemischt veranlasste Aufwendungen seien gemäß § 20 EStG 1988 jedoch grundsätzlich den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen. Ebenso seien Konzert- und Theaterfahrten außerhalb des politischen Wahlkreises…
…mit Wirtschaftsgütern, die nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind nach herrschender Rechtsmeinung bei gemischter beruflicher und privater Nutzung in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/ Lattner/Wanke MSA EStG § 16 Anm 5). Die Anschaffungskosten betrugen…
…jedem Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Aufwendungen beruflich, privat oder gemischt veranlasst sind. Im Erkenntnis vom 17.9.1996, 92/14/0173 hat der Verwaltungsgerichtshof die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik nicht anerkannt, da ein derartiger Kurs…
…Mitgliedsbeiträge kein umsatzsteuerbares Entgelt dar (VereinsR 2001, Rz 432; analog dazu die Bestimmungen zur Gewinnermittlung gemäß VereinsR 2001, Rz 339). Unechte Mitgliedsbeiträge seien steuerbar. Dabei handle es sich um Beiträge eines Mitgliedes, denen eine konkrete Leistung gegenüberstehe, die diesem Mitglied zugute komme. Bei gemischten Mitgliedsbeiträgen…
…Fahrzeuge. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Oktober 2008 wies das Finanzamt die Berufung mit folgender Begründung ab: Gemäß § 20 EStG 1988 seien gemischt veranlasste Aufwendungen (Aufwendungen mit einer privaten und einer beruflichen Veranlassung) nicht abzugsfähig. Im Interesse der Steuergerechtigkeit solle vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf…
…Geschenke, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Fachliteratur und Ballkarten. Hiervon hat das Finanzamt Reisekosten in der Höhe von € 9.913,90 und sonstige Aufwendungen in der Höhe von € 656,27 berücksichtigt. 1) Reisekosten - Pendlerpauschale - Diäten: Bei den seitens der Bw. im vorliegenden Fall geltend gemachten Reisekosten…
…das Jahr 2005 machte der Bw. ebenfalls Bewirtungsspesen in der Höhe von € 7.089 als Werbungskosten geltend. Darüber hinaus wurden Mitgliedsbeiträge an die Faschingsgilde, den Wintersportverein und den Fremdenverkehrsverein X sowie eine freie Spende an die Lebenshilfe X, eine Bierspende und Blumenspenden anlässlich eines…
…österreichischen Botschaft in X tätig. Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002, erhob der Bw. Berufung und beantragte, - irrtümlich nicht geltend gemachte Werbungskosten iHv 2.424,24 € (Familienheimfahrten, Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden, Fachliteratur, Sprachkurs), weiters - außergewöhnliche Belastungen im Gesamtausmaß von 15.180 €…
…Besprechung davon auszugehen, dass es sich dabei um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. 2) Mitgliedsbeiträge: Betreffend die geltend gemachten Mitgliedsbeiträge ist festzuhalten, dass die Förderung…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ergibt sich aber auch, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Die Bw. macht Bewirtungskosten ohne Eigenanteil in der Höhe von € 501,78 geltend. Dabei handelt es…
…die damit verbundenen Aufwendungen nicht anerkannt? Im Weiteren begehre ich die Anerkennung meiner Aufwendungen als Milizoffizier als Werbungskosten wie in den bisherigen Schreiben dargestellt (siehe auch unten). 2.4.1) Mitgliedsbeitrag zum Milizverband: Ihrer Darstellung ist von meiner Seite nichts hinzuzufügen bzw. entgegenzusetzen. 2.4…
…Euro Durch den Bw. wurden auch vorgelegt: 1.) eine Excel-Tabelle über folgende Betriebsausgaben 2007: Beigestelltes Personal Telefon Versicherungen PKW Reise- und Fahrtspesen Jahresabschluss Buchhaltung Fachliteratur und Zeitungen Büromaterial GSVG-Beiträge Fortbildung Mitgliedsbeiträge Bei den Telefonkosten war angemerkt: 32 % PA ausgeschieden, beim PKW 40% PA…
…dabei um gemischte - teils politische, teils gesellschaftliche - Veranstaltungen handelt, sodass infolge des Aufteilungsverbotes die gesamte Aufwendung schon deshalb der privaten Sphäre zuzurechnen und daher nicht abzugsfähig ist. 2) Werbeaufwendungen: Bei den als Werbeaufwendungen geltend gemachten Aufwendungen handelt es sich einerseits um Spenden und Mitgliedsbeiträgeund andererseits…
…Beiträge zu Berufsverbänden, Mitgliedsbeiträgen und Spenden | 849,90 S | 849,90 S | Fahrt- und Reisespesen | 30.457,69 S | 7.410,46 S | Park- und Mautgebühren | 2.737,00 S | 2.737,00 S | Bahnfahrten, Flugzeug…
…Aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ergibt sich aber, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen sieht § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 eine Ausnahme vor, deren…
…Aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 ergibt sich aber, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und beruflichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Es kommt somit nicht nur auf die berufliche Veranlassung an, sondern auch darauf, dass der Werbezweck wesentlicher…
…Arbeitnehmerveranlagung 2004" (11. Jänner 2006): Im v.a. Schriftsatz wurde unter Pkt. 2. - Werbungskosten - ausgeführt: 2.1. Mitgliedsbeitrag ... EUR 45,00 2.2. Betriebsratsumlage EUR 43,00 und Telefon EUR 125,00 (= EUR 168,00) 2.3. Computer ... EUR 291,00 2.4. Fachliteratur ..…
…bin Listenführer einer Namensliste, die keine finanzielle Unterstützung einer bekannten Partei erhält und keine freiverfügbaren Mittel aus dem Gemeindebudget bezieht. Wir sind eine Gemeinderatspartei (Namensliste) die keine Mitglieder hat und damit auch keine Mitgliedsbeiträge einheben kann, sondern wir haben Wähler und Sympathisanten. Aus diesem Grunde…