…der Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen - Wenn im gemeinsamen Haushalt unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine Übersiedlung der gesamten Familie nicht zumutbar ist. Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder reicht als alleiniges Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht aus. Strittig ist im vorliegenden Fall…
…wenn der Ehegatte bzw. Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft am Familienwohnsitz Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erziele und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß aufwiesen. Im Jahr 2001 habe die Bw. mit ihrem Lebensgefährten und späteren Ehemann in einer Lebensgemeinschaft auf einer gemeinsamen Adresse in Sk. gelebt…
…sich um Familienheimfahrten handeln. Wie die Bw. richtig ausführt, wird ein Familienwohnsitz auch dadurch begründet, dass der (die) Steuerpflichtige an einem gemeinsamen Wohnsitz mit einem Partner in eheähnlicher Gemeinschaft lebt. Abgesehen davon, dass es nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ungewöhnlich erscheint, mit dem geschiedenen…
…der Bw. habe nicht nachgewiesen, dass ein gemeinsamer Familienwohnsitz bestehe, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht berechtigt. Wie der Bw. im Vorlageantrag ausführte, benützen er und seine Ehegattin seit einigen Jahren zwei Wohnungen in X zur gemeinsamen Lebensführung. Das Vorbringen, die Wohnung des Bw…
…betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Fahrten der Berufungswerberin (Bw) vom gemeinsamen Familienwohnsitz zum Ort, wo der Lebensgefährte seinen Zivildienst leistet als Familienheimfahrten iSd § 16 EStG 1988 Werbungskosten darstellen. Die Bw war…
…im bisherigen Verfahren dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens sowie dem Vorlageantrag (bzw. der Berufung) beigelegten Unterlagen sind jedenfalls nicht geeignet, die für die Existenz eines gemeinsamen Hausstandes (Familienwohnsitzes) in Varazdin erforderlichen Nachweise zu ersetzen. Dazu kommt weiters, dass der Ehegatte laut der am 30…
…als Doppelte Haushaltsführung angeführt worden. Es wurde um detaillierten Nachweis bzw. Aufstellung und belegmäßigen Nachweis dieser Kosten ersucht. - Die Bw. sollte bekanntgeben, ob sie Kosten am Familienwohnsitz bzw. für den gemeinsamen Hausstand trage, und wenn ja, welche? (Belegmäßiger Nachweis bzw. Rechnungen in Kopie sollten vorgelegt…
…25. Juni 2007 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte hierzu ergänzend aus, die von ihm und seiner Gattin seit Mai 2005 bewohnte Wohnung in Ort2 sei keineswegs als gemeinsamer Familienwohnsitz anzusehen, da diese nicht den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen darstellen würde…
…gehabt hätte, dass entweder der Bw. selbst oder seine damalige Ehefrau zwangsläufig den Wohnsitz verlegen habe müssen. Im März 2007 habe der Bw. mit seiner Ehefrau den gemeinsamen Familienwohnsitz in A. begründet. Der Wohnsitz in D. - demnach nach der Übersiedlung von der F-Str. in…
…2001/14/0121). Wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltspflichtige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Vorübergehende doppelte Haushaltsführung: Liegen diese Voraussetzungen nicht vor (zB bei einem Alleinstehenden oder einem Steuerpflichtigen, dessen Ehegatte oder Lebensgefährte nicht…
…Es werde daher ersucht, auch diese Nächtigungskosten gemeinsam mit den Fahrtkosten als Werbungskosten anzuerkennen. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung ab mit der Begründung, dass der Bw. seinen Familienwohnsitz seit dem Jahr 2001 in S gehabt hätte. Daher bestünde im Jahr 2005 keine beruflich…
…Beschäftigung ebenfalls ins Waldviertel zu verlegen. Ein diesbezügliches, unterschriftsreifes, Angebot einer Steuerberatungskanzlei in C. habe sich allerdings im letzten Moment zerschlagen. Den gemeinsamen Familienwohnsitz in A. habe er ausgewählt, da seine Ehegattin als Wellness-Coach gewerblich tätig sei. In B. gebe es aber bereits ein…
…Mittelpunkt der gemeinsamen Lebensinteressen bilde. Das sei mit der Eheschließung zwingend verbunden. Eine umgehende Übersiedlung nach Österreich sei aus wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Gründen, insbesondere auf Grund der Visum- und Einreisegenehmigungen, nicht zumutbar und auch nicht möglich gewesen, somit sei die temporäre Unterhaltung eines Familienwohnsitzes in…
…nicht dargetan. Unstrittig ist, dass im Februar.2006 die Heirat stattgefunden hat und seit April ein gemeinsamer Familienwohnsitz in Wien unterhalten wird. Kosten für Familienheimfahrten bzw. für einen berufsbedingten Doppelwohnsitz liegen daher schon begrifflich nicht vor. Übersiedlungskosten im Zusammenhang mit der Verlegung des Wohnsitzes der…
…werde davon ausgegangen, dass er im gesamten Streitzeitraum geschieden gewesen sei. Mangels eines gemeinsamen Familienwohnsitzes in Bosnien-Herzegowina könnten auch die von ihm geltend gemachten Kosten der Familienheimfahrten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. 2.) Hinsichtlich der vom Bw. beantragten Berücksichtigung der Unterhaltkosten für seine Kinder…
…43, kein gemeinsamer Familienwohnsitz mit Frau KL bestehe und durch die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort keine Mehraufwendungen entstanden seien. Auch auf dieses Schreiben erfolgte keine Reaktion seitens des Bw.. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Der Bw…
…Nunmehr sei die Begründung des gemeinsamen Familienwohnsitzes durch den Beruf der jetzigen Lebenspartnerin bedingt gewesen. Der Vertreter des Finanzamtes verweist darauf, dass die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes strenger als die Verwaltungspraxis sei und die Verlegung des Familienwohnsitzes weg vom Beschäftigungsort überhaupt als privat veranlasst anzusehen sei…
…nach dem im Berufungsfall festgestellten Sachverhalt von einer Mehraufwendungen verursachenden doppelten Haushaltsführung keine Rede sein. Der Bw. ist ledig. Ein gemeinsamer Familienwohnsitz des Bw. und seiner Eltern hat im Streitjahr nicht mehr bestanden: Im Streitjahr ist der Bw. 29 Jahre alt und damit volljährig gewesen…
…ZI. 95/14/0124). Als Familienwohnsitz gelte dabei immer jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Hausstand unterhalte…
…25 zu § 16, Seite 23). Entsprechend dieser Definition ist der Familienwohnsitz nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, nicht bei getrennten Haushalten (VwGH 20.06.1990, 90/19/0032). Bei getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Gesamtumstände des einzelnen Falles an. So wird bei verheirateten…