…AfA neu berechnet wurde. Mietverhältnis mit der GesmbH: Auch in den Jahren 1999 und 2000 finden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Hauptmietverhältnis fremdunüblich wäre. Die Einnahmen aus dem Untermietverhältnis sind somit nicht dem Bw zuzurechen. In diesem Punkt war der Berufung Folge zu geben…
… 29 Abs. 1 Z 3 lit. c befristeten Hauptmietverhältnisses um sechs Monate. | (9) | Ergibt sich durch die Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung ein höherer Hauptmietzins (Anm.: richtig: Hauptmietzins,) als nach Abs. 1 bis 7 zu diesem Zeitpunkt zulässig ist, so ist der übersteigende Teil unwirksam…
…dass bezüglich Top 1.01, Stiege 1/1 derzeit ein Untermietverhältnis mit dem Mieter besteht. Aufgrund der Aufkündigung des zugrundeliegenden Hauptmietverhältnisses per 31. Juni 2005 beginnt das Mietverhältnis bezüglich Top 1.01 am 1. August 2005 und wird auf unbefristete Dauer abgeschlossen. Das Mietverhältnis bezüglich…
…im Sinne des § 10 Abs. 3 Z 2 MRG zu subsumieren ist). § 10 MRG kommt grundsätzlich nur auf Hauptmietverhältnisse über Wohnungen zur Anwendung, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegen. Da das gegenständliche Mietverhältnis eine Geschäftsraummiete betrifft und daher nicht dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, wäre …
…lediglich um eine (teilweise) Abgeltung von Aufwendungen, denen aufgrund des § 20 Abs. 1 Z.4 EStG der Abzug verwehrt ist. Konkret sind Aufwendungen im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Vermietungen an selbsterhaltungsfähige Kinder als freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z.4 leg. cit…
…Verrechnung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages vermietet (wobei zu ergänzen ist, dass bei letztgenannter Wohnung zusätzlich ein Mietzins auf Grund freier Vereinbarung erhoben wird). Da die Vermietung an die nahen Angehörigen einem fremdüblichen Vergleich nicht standhalte, müsse angenommen werden, dass diese der privaten Lebensführung zuzurechnen sei…
…dass bezüglich Top 1.01, Stiege 1/1 derzeit ein Untermietverhältnis mit dem Mieter (= Bw.) besteht. Aufgrund der Aufkündigung des zugrundeliegenden Hauptmietverhältnisses per 31. Juli 2005 beginnt das Mietverhältnis bezüglich Top 1.01 am 1. August 2005 und wird auf unbefristete Dauer abgeschlossen." Darüber…
…war an der Anschrift Top 5 (!) ab seiner Geburt (bis Jänner 2004) meldebehördlich gemeldet (ZMR-Abfrage). Die im Dezember 2002 (wiederum bloß in den Raum gestellte) Angabe, "ein unbefristetes Hauptmietverhältnis mit (dem Bruder T.) ... wurde vor circa 20 Jahren von dem damaligen Hauseigentümer, meinem Vater ..…
…Verweigerung der steuerlichen Anerkennung des (Haupt-)Bestandvertrages nicht mehr von tragender Bedeutung. Ob die Untermietzinse dem Berufungswerber tatsächlich zugeflossen sind, ist für die vom Finanzamt angestellte Prüfung, ob der im Hauptmietverhältnis vereinbarte Mietzins fremdüblich ist, nicht maßgebend. Die Zurechnung von Einnahmen ist nicht davon abhängig…
…verwirklicht gewesen. H und HH hätten einen fremdüblichen Mietzins bezahlt. Sollte die Pflegebedürftigkeit einmal schlagend werden, könnten die Eltern/Schwiegereltern der Vermieter auf ihr Wohnungsgebrauchsrecht zurückgreifen und das jetzt gemietete Gebäude würde anderweitig vermietet werden. Ein Vergleich mit einer Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder sei verfehlt…
…oder Verlusten (bzw. Einnahmen- oder Werbungskostenüberschüssen) ist eine Vermietung an nahe stehende Personen einer eingehenden Überprüfung darüber zu unterziehen, ob eine anzuerkennende (fremdübliche) Vermietung vorliegt oder ob eine steuerrechtlich unbeachtliche Einkommensverwendung gegeben ist. Das Vorliegen eines zivilrechtlich gültigen Mietvertrages bedeutet noch nicht, dass das zivilrechtlich…
…Ausmaß vorliegt, wobei nicht die Vermietungsabsicht, sondern die Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses im Vordergrund stete. Es liegt daher eine bloße Gebrauchsregelung und kein fremdübliches Mietverhältnis vor. Daher sind die Mietverhältnisse zwischen Hausgemeinschaft und Hauseigentümern bzw. deren Angehörigen steuerrechtlich irrelevant und der Einkunftsquellencharakter geht verloren, da…
…800 € und ist wertgesichert. Dies entspricht 11 € pro m2 Praxisnutzfläche und 5 € pro m2 Kellernutzfläche sowie 40 € pro Carport und ist markt-, orts- und fremdüblich. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Bestandsobjekt so zurückzustellen, wie er es übernommen hat…
…Geschäftsführer Name_Geschäftsführer vermietet. Dem fremdüblichen Mietverhältnis liege ein mündlicher Mietvertrag zugrunde (indexgesicherte Monatsmiete in Höhe von netto 1.000,00 € zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer und monatliche Akonto-Betriebskosten in Höhe von brutto 234,27 € laut Betriebskosten-Vorschreibung der Hausverwaltung). Die Einrichtung werde vom…
…was wohl die Angelegenheit der Mieterin wäre. Die fürsorgliche Betreuung gehe über ein fremdübliches Verhältnis weit hinaus und spreche dafür, dass die verwandtschaftlichen Beziehungen für den seinerzeitigen Aufenthalt seiner Tante im Vordergrund gestanden seien und es sich nicht um ein ernst gemeintes Mietverhältnis gehandelt habe…
…Hauptmietverhältnis zwischen der Bw. und den Hauseigentümern nicht gekündigt worden. Es scheine klar zu sein, dass die getroffene Vorgangsweise willkürlich erfolgt sei. Ziel sei gewesen, die steuerlichen Folgen, die aus einer Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH entstehen, zu vermeiden. Es sei jedoch nicht fremdüblich…
…Realisierung dieses Vorhabens begann der Bw. die einzelnen von ihm angemieteten Wohnungen vorerst an verschiedene Personen befristet unter zu vermieten, beabsichtigte jedoch das mit dem Eigentümer der Liegenschaft bestehende Hauptmietverhältnis aufzulösen. Die H - GmbH habe letztlich doch den Auftrag erhalten, das gegenständliche Wohnobjekt zu renovieren…
…der Mietvorauszahlungen an seinen Hauptmieter bezahlt nicht verpflichtet. Bei z.B. bei Tot des Hauptmieters oder Rücktritt vom Hauptmietverhältnis, hätte die Bw. keinen Anspruch auf Nutzung der Wohnung (lediglich ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung an die XGmbH bestünde). Die Behörde kommt daher…
…im Ausmaß von ca. 80 qm Top 4: Wohnung im 2. Stock im Ausmaß von ca. 60 qm Festgestellt wird, dass der Leasingnehmer Hauptmietverhältnisse aufgrund des Mietrechtsgesetzes in der Fassung des dritten Wohnrechtsänderungsgesetzes gem. § 2 Abs. 1 und 2 Mietrechtsgesetz begründen kann. Abs. 3. Dem…
…erscheint angesichts der Ausstattung (Pool u. Teich, Sonderausstattung Küche) und Größe des Objektes (1.706 m² Grundstück, 177 m² Nutzfläche) nicht fremdüblich, da in vergleichbarer Lage für weit kleinere Objekte wesentlich mehr Miete zu zahlen ist. a) Vorsteuern Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 lit…