…kann der Unabhängige Finanzsenat nicht folgen. Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden…
…oblegen. Diese Ausführungen zeigen, dass sich der Bw. gegenüber den Gesellschaftern der GmbH damit einverstanden erklärt hat, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und auf die tatsächliche Geschäftsführung der GmbH keinen Einfluss zu nehmen. Der Umstand, dass die Geschäftsführung Dritten zustand, ändert jedoch an der…
…zeigt keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auf. Das Einverständnis eines handelsrechtlichen Geschäftsführers, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und somit keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten. Die Untätigkeit des handelsrechtlichen Geschäftsführers führt…
…sei, welcher als tatsächlicher Geschäftsführer eingeschritten sei. Die Berufungswerberin sei nur als formelle Geschäftsführerin ohne Entscheidungsfreiheit "vorgesehen" gewesen, wobei sich ihr Aufgabenbereich als Ehegattin auf die Führung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Kinderbetreuung beschränkt habe. Diese Ausführungen vermögen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen…
…des ersuchten Staates anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären. Artikel 6 bleibt unberührt. (3) Die in Absatz 2. bezeichneten Verfügungen werden durch die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt. Entspricht eine Rückstandsanzeige allen - durchwegs formellen - Voraussetzungen dieses Art. 11 Abs. 1…
…verhängte Strafe sei in den Aufzeichnungen des Bw nicht enthalten. Laut Bp liege eine Verkürzung der Einnahmen vor. Laut Bp seien aufgrund der aufgezählten Feststellungen die Aufzeichnungen des Bw mit formellen und materiellen Mängel behaftet, woraus die Bp in weiterer Folge eine Befugnis zur Schätzung…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die…
…sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 19.12.2007 als unbegründet ab. So setze die Säumniszuschlagsfestsetzung nicht den Bestand einer richtigen sondern nur den einer formellen Abgabenschuld voraus. Die Abgabenbehörde habe daher auch nicht die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu…
…F.E., erneut eine Rechnung mit dem Vermerk " diese Rechnung ersetzt die Rechnung vom 19.November 2001 wegen formeller Fehler Re Nr. 1/2004" an die Bw aus. Die sich daraus ergebende Vorsteuer wurde im Rahmen einer elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2004 von der Bw…
…die Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung der Abgabe bestehe. Die Säumniszuschlagspflicht setze vorerst nur den Bestand einer formellen Abgabenschuld voraus. Eine spätere Beseitigung oder Herabsetzung dieser Säumniszuschlagsbelastenden Abgabenschuld könne aber nach Stellung eines Antrages gemäß den Bestimmungen…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GR, Pensionist, derzeit ohne festen Wohnsitz, vertreten durch Dr. Michael Baczko, Rechtsanwalt, 5452 Pfarrwerfen, Laubichl 18, vom 7. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 27. März 2003 betreffend Antrag auf Wiederaufnahme des…
…angegebenen Adresse nie gegeben habe. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sei davon auszugehen, dass es sich bei den vorliegenden Rechnungen lediglich um Deckungsrechnungen gehandelt habe. Aufgrund der unrichtigen Rechnungsadresse der Firma M, habe bereits aus formellen Gründen ein Vorsteuerabzug versagt werden müssen. 2…
…selbst für den Fall, dass die Leistungen von den auf den Rechnungen aufscheinenden Firmen erbracht worden sein sollten (wovon der UFS aufgrund der Überlegungen siehe nachfolgend Punkt ,Körperschaftsteuer 2009' nicht ausgeht) würden die Rechnungen aufgrund vorliegender formeller Mängel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Gemäß § 11(1…
Der erkennende Senat geht aufgrund der Art der Abwicklung der Geschäftsbeziehung (fehlt: schriftliche Anbote, Regielisten, Barzahlungen) auch im Falle der L davon aus, dass es der Bw. bekannt war, die Leistungen nicht von der vorgeblich fakturierenden Gesellschaft erhalten und mit dieser kontrahiert zu haben sondern…
… 149 Abs. 1 BAO) sowie Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 09. Juli 2003) wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz 12: Infolge der formellen und materiellen Mängel seien die Bücher nicht ordnungsgemäß im Sinne des § 131 BAO (unter Hinweis auf TZ 14 des o.a. Betriebsprüfungsberichtes). Tz…
…in diesem Fall ohne Bedeutung. Bei der G tritt hinzu, dass die Rechnungen eine auch formell falsche Firmenanschrift aufweisen. Wie die Bw. selbst in ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 5.12.2005 unter Verweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10.8.2005, 2005/13/0059 vorbringt…
…wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die…
…der angegebenen Betriebsadresse Adr., keinen tatsächlichen Betriebssitz mehr gehabt, sodass die formellen Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Rechung nicht erfüllt seien. Auch materiellrechtlich sei die Schlussrechnung aus folgenden Gründen nicht ordnungsgemäß bzw. entspreche nicht den wahren wirtschaftlichen Gegebenheiten: -Der Gesellschafter-Geschäftsführer K.A. sei zum Zeitpunkt der…
…November 2005, VI R 27/05). Ein in dieser Form formell ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch über die von der Bw durchgeführten Reisebewegungen liegt nicht vor. Als Nachweis für die als Betriebsausgaben geltend gemachten Kilometergelder wurden lediglich in loser Form elektronisch geführte tabellarische Reiseaufzeichnungen (Excel-Tabellen) vorgelegt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr1, vertreten durch Stb.,vom 10. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 9. Februar 2006 betreffend Festsetzung an Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum September 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…