…91) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (S 547,00 = € 39,75) nachgefordert. Dagegen wurde durch den bevollmächtigten Vertreter berufen. Im Zuge der durchgeführten Lohnsteuerprüfung seien im Zeitraum Juni bis Dezember 1999 die Bezüge vom Gf. dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen worden…
…würden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung verwies das Finanzamt zusammengefasst darauf, dass kein ausreichendes Unternehmerrisiko vorliegen würde, zumal ein fixer Bezug zustehe und wesentliche Kosten ersetzt würden. Weiters wurde auf die Einvernahme eines der beiden Geschäftsführer hingewiesen, wonach er als Buslenker tätig sei, Reparatur- und Büroarbeiten…
…der Regel jährlich durch Prämienzahlungen eine Anpassung an den Geschäftserfolg"). Daraus ist aber zu schließen, dass dem Geschäftsführer auch im Falle hoher Verluste der Gesellschaft ein fixer Bezug bleibt. Somit liegt ein Fixbezug vor, der nach der ständigen Rechtsprechung ein starkes Indiz gegen das Vorliegen…
…der Regel jährlich durch Prämienzahlungen eine Anpassung an den Geschäftserfolg"). Daraus ist aber zu schließen, dass dem Geschäftsführer auch im Falle hoher Verluste der Gesellschaft ein fixer Bezug bleibt. Somit liegt ein Fixbezug vor, der nach der ständigen Rechtsprechung ein starkes Indiz gegen das Vorliegen…
…schlechten EGT weniger Bezug entnehmen dürfe. Daraus ist aber zu schließen, dass dem Geschäftsführer auch im Falle hoher Verluste der Gesellschaft ein fixer Bezug bleibt. Anders als die Bw. meint, ist ein Risiko, welches ausschließlich darin besteht, dass sich der Geschäftsführer weniger Bezug entnehmen darf…
…Anpassung an den Geschäftserfolg). Daraus ist aber zu schließen, dass dem Geschäftsführer auch im Falle hoher Verluste der Gesellschaft ein fixer Bezug bleibt. Ein Fixbezug stellt aber nach der ständigen Rechtsprechung ein starkes Indiz gegen das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses dar. Die Gewährung einer Erfolgsprämie führt…
…Fall der Unterschreitung dieses Zielumsatzes wäre eine anteilige Rückverrechnung der Vergütung vereinbart; bei deutlicher Überschreitung sollte eine Neufestsetzung der Provisionsvereinbarung erfolgen. Daraus ist aber zu schließen, dass dem Geschäftsführer auch im Falle hoher Verluste der Gesellschaft ein fixer Bezug bleibt. Anders als die Bw. meint…
…könnte, wäre die vertraglich vereinbarte Risikotragung ohne Bedeutung. Außerdem sei in dem die zitierte VGH-Beschwerde betreffenden Fall ausdrücklich und unbestritten ein fixer monatlicher Bezug und zusätzlich eine Erfolgsprämie vereinbart worden. Der zitierte Fall sei also mit dem streitgegenständlichen Berufungsfall in wesentlichen Punkten nicht vergleichbar…
…könnte, wäre die vertraglich vereinbrte Risikotragung ohne Bedeutung. Außerdem sei in dem die zitierte VGH-Beschwerde betreffenden Fall ausdrücklich und unbestritten ein fixer monatlicher Bezug und zusätzlich eine Erfolgsprämie vereinbart worden. Der zitierte Fall sei also mit dem streitgegenständlichen Berufungsfall in wesentlichen Punkten nicht vergleichbar…
… 22 Zif. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 in Erwägung ziehe, müsse diese Nichtweisungsgebundenheit im gegebenen Fall nachhaltig für das Nichtvorliegen eines Dienstverhältnisses betont werden. Dies gelte ebenso für das Fehlen von fixer Arbeitszeit, der freien Zeiteinteilung, das Fehlen einer Arbeitslosenversicherung, Fehlen von Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz…
…Geschäftsführer ausbezahlten Vergütungen die im § 22 Z 2 EStG 1988 enthaltene Bestimmung an und ergänzte diese dahin gehend, dass zu den sonstigen Vergütungen der laufende Bezug, übernommene Sozialversicherungsbeiträge sowie der Privatanteil für die Benützung des firmeneigenen PKW zählen würden. Weiters wies sie darin auf die…
…über den Zeitraum vom 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2000 durchgeführte Lohnsteuerprüfung wurden ua die Bezüge (Entlohnung/Entnahmen) der Geschäftsführer (GF) der Berufungswerberin (Bw) gemäß § 41 Abs 1 FLAG dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag unterworfen. Der Lohnsteuerprüfer stellte fest…
…Entscheidungsgründe Anlässlich einer bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung über die Jahre 1998 bis 2002 wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 100% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers D. nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden…
…an eine bestimmte Arbeitszeit oder an die firmeninterne Organisation nicht gebunden sei. Die Bezüge knüpfen unmittelbar an den wirtschaftlichen Erfolg der Firma an. Er erhalte keinen fixen Bezug, sondern eine Umsatzprovision von 1,5% sowie eine am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit orientierte Tantieme von 10…
…Wirtschaftliche Abhängigkeit liege ebenfalls nicht vor, da er noch weitere Tätigkeiten verrichte, aus denen Einkünfte bezogen würden. Falls der Senat der verfehlten Rechtsprechung des VwGH folgen würde, könnte die Wortfolge im Gesetzestext "für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung" genauso gut durch die…
…der Arbeitszeit, der Arbeitspausen und keine Unterwerfung der betrieblichen Kontrolle gegeben wären, keine disziplinäre Verantwortlichkeit des Geschäftsführers bestünde, keine regelmäßig gleich bleibenden Bezüge, sondern vom laufenden Geschäftsverlauf abhängige und vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft beeinflusste Zahlungen ausbezahlt werden würden es kein Urlaubs-und Weihnachtsgeld und…
…des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs 3 FLAG ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd …
…des § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs 3 FLAG ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen. Arbeitslöhne sind dabei Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b EStG 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd …
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Anlässlich einer bei der Berufungswerberin über die Jahre 1999 bis 2002 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge der beiden zu je 50% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer S.N. und W.N…
…bei der Berufungswerberin über die Jahre 1998 bis 2002 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge der beiden in diesem Zeitraum für die Berufungswerberin tätigen Geschäftsführer nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrags zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag einbezogen wurden. E. sen…