…Februarumsätze sowie ihren Bilanzgewinn 2001 bekannt. Damit hat die Bw jedoch nicht ihre Lebensverhältnisse und ihre finanzielle Situation bzw ihre finanziellen Verpflichtungen und Belastungen aufgezeigt, wodurch erst eine Überprüfung der von ihr behaupteten erheblichen Härte möglich gewesen wäre. In der Berufungsschrift brachte die Bw vor…
…des Rückstandes würde daher eine besondere finanzielle Härte darstellen. Mit Bescheid vom 21. April 2009 wies das Finanzamt das Ansuchen mit der Begründung ab, dass im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bw. in der vollen Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten keine erhebliche Härte zu erblicken sei…
…5 Kindern einen turbulenten Tagesablauf habe, wodurch es manchmal zu Missgeschicken und Vergesslichkeiten komme. Als Bezieherin der Notstandshilfe bedeute es für sie und ihre Familie eine finanzielle Härte, den Bonus nicht zu erhalten. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen wiederum als Berufung bezeichneten…
…auf einer Fehlleistung der Abgabenbehörde beruhen sollte, die bezogenen Beträge von der Bw. gegebenenfalls gutgläubig verwendet wurden oder die betreffende Rückzahlung für die Bw. eine finanzielle Härte darstellen würde. Gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe…
…mit seinen drei Kindern entstünden, benötige, ist auszuführen, dass im KBGG nicht normiert ist, dass der Abgabenanspruch nicht entsteht, wenn die Rückforderung für den Bw eine finanzielle Härte darstellt. In Ansehung vorstehender Ausführungen war daher wie im Spruch zu befinden. Wien, am 14. Jänner 2011
…wenn diese Rückwirkung ausdrücklich normiert wäre. Im KBGG ist nicht normiert, dass der Abgabenanspruch nicht entsteht, wenn die Rückforderung für den Bw eine finanzielle Härte darstellt. Beim Rückforderungsanspruch handelt es sich auch um keine Strafe, auch wenn der Bw das so empfindet. Verjährung: Der Bw…
…Höhe von € 1.373,58 verantwortlich. Diese Vorgangsweise stelle für den Bw. eine finanzielle Härte dar, welche mit seinem Pensionsbezug von monatlich € 1.035,83 nicht bezahlt werden könne. Hinsichtlich des Pensionistenabsetzbetrages sei eine Kopie des Pensionsbescheides vorgelegt worden, auf dem ersichtlich sei…
…oder hochgerechnet, gedeckt. Als Pensionist mit einem geringen Pensionseinkommen müsse er auch für seine kranke Gattin sorgen, was Zeit und Kosten in Anspruch nehme. Seine harte finanzielle Lage sei amtsbekannt und würden diverse Niederschriften, auch im Finanzamt, darüber Auskunft geben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gem. §…
…am 20. Jänner 2005 unter Hinweis auf seine derzeitige finanzielle Lage eine Herabsetzung der bewilligten monatlichen Teilzahlungsbeträge auf 75,00 €. Mit Bescheid vom 10. Februar 2005 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz dieses (neuerliche) Zahlungserleichterungsansuchen abgewiesen und in der Begründung darauf verwiesen…
…dann bzw. insoweit gegeben, als sich das mit dem Ausspruch der Geldstrafe naturgemäß für den Bestraften ergebende finanzielle Übel über die mit den Zielsetzungen des FinStrG zwangsläufig verbundene, vom Gesetzgeber durchaus auch beabsichtigten Härten erheblich hinausgeht. Ein wesentlicher Zweck einer nach den allgemeinen Grundsätzen des §…
…dass der Bw. die angebotenen Raten aus seinen Bezügen als Geschäftsführer entrichten kann. Von einer erheblichen Härte ist auszugehen, wenn der Abgabepflichtige durch die sofortige (volle) Abgabenentrichtung in eine wirtschaftliche Notlage bzw. in finanzielle Bedrängnis gerät oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten…
…vereinnahmt, aber zu den jeweiligen Fälligkeitstagen nicht an das Finanzamt abgeführt wurden. Offenbar wurden diese Umsatzsteuerbeträge aufgrund der drückenden finanziellen Lage für andere Zwecke verwendet, was aber im Nachhinein nicht zur Annahme der tatbestandsmäßigen erheblichen Härte führen kann. Anders könnte sich die Situation etwa darstellen…
…Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden ist. Das Vorliegen einer erheblichen Härte ist daher eine der kumulativen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung. Der deutlichste Falle einer erheblichen Härte ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis des Abgabepflichtigen. Das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Härte ist schon dann…
…hat der Beschwerdeführer die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung…
…so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen…
…warum eine Ratenzahlung doch genehmigt werden sollte, liege in der Tatsache, dass bei einer beginnenden Wirtschaftsrezession die sofortige Zahlung auch einer Einkommensteuernachzahlung eine unbillige Härte darstelle. Der Gewinn sei durch finanzierte Investitionen ermöglicht worden. Diese Finanzierungen mussten zurückgezahlt werden. Die durch den Gewinn freiwerdende Liquidität…
…Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung…
…ca. ÖS 3,600.000,00" nicht geeignet, das Vorliegen einer erheblichen Härte in der sofortigen Entrichtung der Abgaben darzustellen. Die Bf. hat nicht konkretisiert dargelegt, dass eine erhebliche Härte vorliegt, weil sie hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis, gerate oder die Einziehung…
…Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung…
…VwGH 19.4.1988, 88/14/0032). Die sofortige volle Entrichtung der Abgaben stellt für den Abgabepflichtigen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann eine erhebliche Härte dar, wenn dieser hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerät oder die Einziehung, unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden…