…der Ausfuhrnachweis durch eine vom Unternehmer ausgestellte und mit einer zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene Ausfuhrbescheinigung erbracht werden kann. Nachdem der Gesetzgeber im Sonderfall "fiktive Vorsteuer" gemäß § 12 Abs. 16 und 17 UStG definitiv eine Einreihung unter 8703 der komb. Nomenklatur als Grundvoraussetzung für einen Vorsteuerabzug anführt…
…Differenzbesteuerung (§ 24) ausschließlich für bestimmte Fahrzeuge und nicht für andere Wirtschaftsgüter gilt. Nach den oa. Intentionen des Gesetzgebers, um den fiktiven Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, musste das Fahrzeug bereits zur gewerblichen Weiterveräußerung angeschafft werden d.h. m.a.W. wohl zum Umlaufvermögen gehören…
…Wird dieses KFZ Gegenstand einer steuerfreien Ausfuhrlieferung, so darf der Unternehmer aus dem Erwerbspreis eine Vorsteuer in Höhe von 20 % herausrechnen und von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen. Der fiktive Vorsteuerabzug setzt voraus - ein KFZ der Position 8703 der KN - Anwendbarkeit des § 24 (Differenzbesteuerung) - eine Ausfuhrlieferung iSd…
…Bezirkssport- und Kulturhalle errichtet worden (Generalunternehmerauftrag 7.425.000,00 € netto). Die Halle werde seit September 2003 genutzt. Ein Vorsteuerabzug erfolge aus sämtlichen Kosten zu 100%. Weiters sei ein jährlicher Eigenverbrauch iHv. 13.735,17 € versteuert worden. Die Halle sei in drei Turnsäle…
…hätten mit deutscher Umsatzsteuer bzw. eventuell unter Anwendung der Differenzbesteuerung fakturiert werden müssen. Mit der Entscheidung des Finanzamtes den innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich zu versteuern, aber den Vorsteuerabzug zu verwehren, würden auch Entscheidungen des EuGH der letzten Jahre untergraben werden. Dieser habe immer wieder entsprechend…
…Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG nicht zum Tragen komme. (4) Das Gebäude sei zu 100% nach der EuGH-Rechtsprechung dem Unternehmen zuzuordnen, sodass auch der Vorsteuerabzug zu 100% zustehe. Denn es seien überwiegend ertragsteuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben vorgelegen, andererseits greife die…
…Ein fiktiver Verzicht auf die Steuerfreiheit des nicht im Inland bewirkten Umsatzes für den Fall der Steuerfreiheit, wenn er im Inland ausgeführt würde, sei nicht möglich. Ein Vorsteuerabzug für Vorleistungen im Zusammenhang mit solchen nicht steuerbaren Umsätzen sei demnach ausgeschlossen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom…
…und aufgrund von Branchenerfahrungen davon ausgegangen werden konnte, dass 50 % der Nettosumme aus den Deckungsrechnungen für die Bezahlung nicht angemeldeter Arbeitskräfte verwendet wurde (= fiktiver Lohneinsatz) wurde die Differenz zwischen dem geltend gemachten Nettoaufwand und dem geschätzten Lohnaufwand, zuzüglich der nicht anerkannten Vorsteuer aus den…
…Errichtung der Betriebshalle und des Betriebswohnhauses anfielen und diesen beiden Gebäude nach Ansicht des Finanzamts nicht exakt zuordenbar sind. Im Kern verweigerte das Finanzamt damit den Vorsteuerabzug für das 2009 und 2010 errichtete und unmittelbar neben der parallel dazu errichteten Betriebshalle situierten Betriebswohnhaus zur Gänze…
…die Verwendung der "Teile" geben. Im Übrigen bestünde die Möglichkeit, im Wege der Amtshilfe mit Deutschland den Sachverhalt einer entsprechenden Aufklärung zuzuführen. Soweit der Prüfer in Tz 3 den Vorsteuerabzug mit der Begründung, es habe nicht nachgewiesen werden können, dass "diese Erwerbe für das eigene…
…Eigentümer in Rechnung gestellten Bauverwaltungshonorare seien und wann der Baubeginn sein würde. Hinsichtlich der AfA stellte das Finanzamt fest, dass diese vom Kaufpreis und nicht aufgrund fiktiver, auf einem Schätzgutachten beruhender Anschaffungskosten zu berechnen sei. Im Antwortschreiben vom 18.8.2003 teilte der Bw mit…
…für Leistungen im Zusammenhang mit nicht bloß geringfügig hoheitlich genutzten Gebäuden hingegen nur der anteilige Vorsteuerabzug zu, und zwar in jenem Verhältnis, in dem die Aufwendungen nach oben Gesagtem ertragsteuerrechtlich (fiktiv) abgezogen werden dürfen. Wie auch in der Entscheidung des UFS vom 2.3.2005…
…für Leistungen im Zusammenhang mit nicht bloß geringfügig hoheitlich genutzten Gebäuden hingegen nur der anteilige Vorsteuerabzug zu, und zwar in jenem Verhältnis, in dem die Aufwendungen nach oben Gesagtem ertragsteuerrechtlich (fiktiv) abgezogen werden dürfen. Wie auch in der Entscheidung des UFS vom 2.3.2005…
…seien als betragsmäßig überhöht anzusehen. Aufgrunddessen sei von Seiten der Behörde ein fiktiver Aufwand für die Bezahlung der Schwarzarbeiter geschätzt und der Differenzbetrag zuzüglich der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer sowie der Kapitalertragsteuer außerbilanzmäßig als verdeckte Ausschüttung dem Gewinn hinzugerechnet worden. Vorsteuerabzug B. Bau GesmbH-Bau …
…für Leistungen im Zusammenhang mit nicht bloß geringfügig hoheitlich genutzten Gebäuden hingegen nur der anteilige Vorsteuerabzug zu, und zwar in jenem Verhältnis, in dem die Aufwendungen nach oben Gesagtem ertragsteuerrechtlich (fiktiv) abgezogen werden dürfen. Wie auch in der Entscheidung des UFS vom 2.3.2005…
…Frau Ö, die als freie Mitarbeiterin für Herrn G tätig war und ihn um Verlustvorträge im Betrag von rd. 254.000,-- € schädigte "zu ihren persönlichen Steuergunsten über rein fiktive Rechnungen" ausgedehnt. Auch die ihr gehörenden Firmen "L" und "C" könnten davon profitiert haben. Auch…
…des Herrn G unrichtig zitiert, denn es heißt dort eindeutig, "... wurde damit ein fiktiver Aufwand in der Firma des Herrn Ö (und nicht G !) geschaffen". Weiters steht dieser Umstand ("Patententgelt" der Firma C) in keinem Zusammenhang mit den angeblichen Honorarzahlungen der Bw. an den Zeugen…
…zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind fiktive Anschaffungskosten eines Gebäudes als Afa-Bemessungsgrundlage (Einkommensteuer 1999) sowie der Vorsteuerabzug für einen angeblichen Vorführwagen (Umsatzsteuer 2001). 1. Einkommensteuer 1999 a) Erklärung Der Bw…
…den Berufungen geäußert: 1. Tatbestand Vorsteuerabzug: Festzuhalten sei, dass durch die Beratungsleistung des Z als Geschäftsführer der S5 Lieferungen fiktiver Art an einen anderen Unternehmer in Rechnung gestellt worden seien und diese Umsatzsteuer ordnungsgemäß an das Finanzamt abgeführt wurde. Ohne die Beratungsleistung wäre eine Fakturierung…
…des MRG entsprochen worden sei, könne an der Fremdüblichkeit des Mietverhältnisses mit der Tochter kein Zweifel bestehen. Für die Prüfung des Einkunftsquellencharakters sei unter diesen Umständen nach Lehre und Rechtsprechung die objektive Ertragsmöglichkeit unter Ausblendung der gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen und Ansatz fiktiver, marktkonformer Mieten zu prognostizieren…