…in Betracht käme, zu erheben, welche Höhe der Verlust erreicht hat und welche Einkünfte aus anderen Einkunftsarten dem Verlust im Verlustjahr gegenüberstanden. Sodann hat ein fiktiver Verlustausgleich für das Verlustjahr zu erfolgen (VwGH 2.10.1968, 691/68). Ebenso ist auch in Fällen, in denen…
…der Verlustvortrag in Betracht käme, zu erheben, welche Höhe der Verlust erreicht hat und welche Einkünfte aus anderen Einkunftsarten dem Verlust im Verlustjahr gegenüberstanden. Sodann hat ein fiktiver Verlustausgleich für das Verlustjahr zu erfolgen (VwGH-Erk. 2.10.1968, 691/68). Ebenso ist auch in…
…S. Das bedeutet, dass bei einem (fiktiven) Verlustausgleich kein vortragsfähiger Verlust verbleibt. Jahr 1995: Im Jahr 1995 betrug das Einkommen lt. Einkommensteuerbescheid 69.550,00 S. Ausländische Verluste fielen als negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 40.834,70 S an. Die…
…Die Berufung würde sich gegen die Höhe des angesetzten Verlustabzuges richten. Bei Ermittlung des Verlustabzuges sei sowohl die Höhe des Verlustvortrages als auch die Ermittlung des im Jahr 2001 als Verlustabzug (Verlustausgleich) anzusetzenden Betrages unrichtig. Die Summe der Verlustvorträge aus den Jahren vor 2001 würde…
…steuerlich beachtliche negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festzustellen oder als Resultate einer steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei-Tätigkeit zu qualifizieren waren. Den gesetzlichen Formulierungen des § 2 Abs. 2 EStG 1988 über den Verlustausgleich ist das Verständnis zu entnehmen, dass unter Einkünften im Sinne des § 2 Abs…
…als ein fiktiver Verlustabzug zu rechnen (VwGH 20.09.1977, 931/77). Das gilt selbstverständlich nicht für die Jahre 1996 und 1997, in denen auf Grund der Bestimmung des § 117 Abs. 7 Z 1 ein Verlustabzug nicht möglich war. Der Verlustabzug (wie auch der Verlustausgleich)…
…bewirkte Ausbleiben des geforderten tatsächlichen Gesamterfolges der Betätigung insgesamt der Rechtsnatur einer Einkunftsquelle nehme, widerspräche Wortlaut und Zweck der Verlustausgleichsbestimmung. Eine "Unwägbarkeit" kann auch bei einer Beendigung aus privaten Gründen gegeben sein. Denn auch wenn ein Pflichtiger eine Vermietung aus privaten und nicht unmittelbar mit…
…der Landwirtschaft gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt worden. Das Anlagevermögen sei mit fiktiven Anschaffungskosten bewertet worden. Der Bw habe den Betrieb seit der Übergabe verpachtet. Unter Tz 3 (Wiederaufnahmsgründe) hält der Bericht fest, dass erst im Zuge der Außenprüfung Tatsachen neu hervorgekommen seien, nämlich: …
…gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen. Laut dieser Gesetzesstelle sind über Antrag die "Einkünfte" zu verteilen. Nach Ansicht des Finanzamtes ist die Aufteilung (Drittelung) daher vor einem Verlustausgleich mit den Vorjahrsverlusten durchzuführen. | Veräußerung lt. Erklärung | 299.729,17 | | | Verteilung gem. …
…in diesen Jahren eben wegen dieses Verlustausgleichsverbotes verlängert worden sei, auch nicht "fiktiv" auf diesen Sanierungsgewinn angerechnet werden. In diesem Falle würde der diesbezügliche Erlass den Inhalt der entsprechenden Gesetzesstelle gegenteilig interpretieren. Es werde deshalb ersucht, dass der fiktiv verwendete Verlustvortrag im Jahr 1996 von…
…1998 bis 2006 einen Überhang der Werbungskosten über die Einnahmen in Höhe von 30.544,68 € ergaben. Aufgrund dieser Verlustsituation der Vermietung und Verpachtung der gegenständlichen Wohnung erfolgte in diesen Jahren kein Verlustausgleich mit seinen Einkünften, sondern das Finanzamt behandelte diese Verluste als Liebhabereiverluste…
…Banken hätten diese die KEST-Abgabe von null an berechnen und dem Staat abführen müssen. Der Zinsanteil bis zur Höhe der Indexentwertung sei nur ein teilweiser Verlustausgleich und kein steuerlicher Gewinn. In den Jahren 2002 bis 2004 seien ihm sohin von der Bank1 insgesamt 68…
…die Einkünfte umfassend und abschließend. § 98 EStG schränke bei beschränkt Steuerpflichtigen die Steuerpflicht auf die dort explizit aufgezählten Einkunftsarten ein. Das Einkommen wiederum sei die Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (bei beschränkt Steuerpflichtigen mit den Einschränkungen des § 102 Abs. 2 EStG)…
…die Einkünfte umfassend und abschließend. § 98 EStG schränke bei beschränkt Steuerpflichtigen die Steuerpflicht auf die dort explizit aufgezählten Einkunftsarten ein. Das Einkommen wiederum sei die Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (bei beschränkt Steuerpflichtigen mit den Einschränkungen des § 102 Abs. 2 EStG)…
…die Einkünfte umfassend und abschließend. § 98 EStG schränke bei beschränkt Steuerpflichtigen die Steuerpflicht auf die dort explizit aufgezählten Einkunftsarten ein. Das Einkommen wiederum sei die Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (bei beschränkt Steuerpflichtigen mit den Einschränkungen des § 102 Abs. 2 EStG)…
…berücksichtigen: Nach hM (s KStR 2001 Rz 426 - nunmehr Rz 1081) sind jene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach ausländischem Recht bereits abgeschrieben sind, jedoch nach § 7 EStG eine längere Abschreibungsdauer aufweisen, nicht (fiktiv) abzuschreiben (Wiesner/Mayr, RdW 2005, 568 f; W/K/M, Gruppenbesteuerung 281…
…erfolge die Pensionsbesteuerung nicht mit dem Auszahlungsbetrag, sondern nur mit dem sogenannten Ertragsanteil, worunter der fiktive Ertrag der im Laufe der Jahre eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge (Kapital) zu verstehen sei (gemäß § 22 dEStG mit einem vom Rentenantrittsalter abhängigen Prozentsatz des Rentenauszahlungsbetrages), der im konkreten Fall 32% betrage…
…Steuerpflichtigen bereits eingetreten ist. Für abweichende Wirtschaftsjahre ist aus dem genannten Erkenntnis abzuleiten: Hinsichtlich jener Wirtschaftsjahre, die im Veranlagungsjahr des Mantelkaufes zu erfassen sind, ist trotz des Manteltatbestandes ein Verlustausgleich uneingeschränkt möglich. Verluste, die bei der Veranlagung des Mantelkaufjahres zum Ausgleich mit Gewinnen geeignet sind…
…Vermietungstätigkeit sei daher keine Liebhaberei iSd Liebhabereiverordnung. Zudem sei noch anzumerken, dass bei der geänderten Festsetzung der Umsatzsteuer 2002 und 2003 fiktive Vorsteuerbeträge in Höhe von jeweils € 900,00 aberkannt worden seien. Die tatsächlichen in diesen Jahren angesetzten Vorsteuern für die Vermietungstätigkeit seien jedoch…
…Verhalten setzt, das auf eine Beendigung der Betätigung gerichtet ist. Wird somit ein Verkaufserlös in einer Größenordnung von TS 300 - 400 (Verkaufserlös angesetzt mit rd. TS 15-20 / m2) unterstellt und zumindest fiktiv als sog. theoretischer Veräußerungsgewinn in die Berechnung des Gesamtüberschusses eingerechnet, hat sich…