…zweckentsprechende Wohnung für sich allein aufwenden muss. Darüber hinaus gehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen…
…aufwenden muss. Darüber hinausgehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Berufungswerbers im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Berufungswerber in Relation zu einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20…
…zweckentsprechende Wohnung für sich allein aufwenden muss. Darüber hinaus gehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen…
…das dürften Sie nicht zählen, da andere 606 € Studienbeihilfe im Monat erhalten und 8000€ im Jahr zusätzlich verdienen. Ansonsten habe ich Familienunterhalt in Höhe von 477,25 € und Wohnkostenbeihilfe in Höhe von 190,90 € vom Bundesheer. ... " Über Ersuchen des Finanzamtes vom 20…
…in Höhe von € 568,-- aus. Würde man dazu noch die Umsatzsteuer und die Betriebskosten in Höhe von € 250,-- monatlich addieren ergeben sich für einen -fiktiven- Mieter Wohnkosten in Höhe von rund € 900,--monatlich. Ein solcher Betrag ist für W'er Verhältnisse unrealistisch…
…zweckentsprechende Wohnung für sich allein aufwenden muss. Darüber hinaus gehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen…
…im Jahr 2008 zunächst in London, LondonerAdresse1 (bis zum 30.09.2008). Seit 01.10.2008 wohnt meine Tochter in LondonerAdresse2. Aus dem Studium in England sind mir im Jahre 2008 folgende Aufwendungen entstanden: a) Wohnkosten (zunächst Kosten des Internats, dann Bestandzins) € 7.200…
…bestehend aus Arbeitszimmer und Zubehör (Terrasse): Beschreibung der Wohnung, Berechnung durch Bw: In den Betriebsausgaben laut Erklärung erfasst der Bw 44 % der Wohnkosten. Dieser Aufteilungsschlüssel ist in den Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen aller Streitjahre explizit angeführt. Die Wohnung des Bw umfasst laut Wohnungsplan 76,48 m2…
…allein aufwenden muss. Darüber hinaus gehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Berufungswerbersim gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten ihm bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20 Abs…
…eine adäquate Betreuung für Diskalkulie angeboten wird, weshalb die Teilleistungsschwäche kein Grund für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung ist. Der Höhe nach sind die Kosten wie vorgehalten (s. Sachverhaltsteil) beschränkt: die Wohnkosten soweit, als sie ausschließlich beruflich veranlasst sind; die Kosten für Familienheimfahrten mit dem…
…Da ihm keine Zinslisten vorlagen, setzte der zweite Gutachter in seiner Ertragswertermittlung diesbezüglich einen fiktiven Hauptmietzins von 3 Euro an. Für das "schlechte Lager und das schlechte Büro" der Bw im Nebengebäude setzte er einen "allenfalls erzielbaren Hauptmietzins" an. Es wurde zu den Vorjahren sowohl…
…aufwenden muss. Darüber hinaus gehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20…
…des Sozialhilfefonds zu belasten. Der Bw. habe daher eine Rechnung erstellt, wonach die täglichen Wohnkosten € 18,70 ausmachten, wenn er privat eine möblierte Wohnung nehmen würde, da er nicht einmal die Kosten für die Anschaffung von Möbeln aus seiner geringen Pension, die zum Großteil…
…AZ: Auslandsverwendungszulage (Sockel- od. Grundbetrag) gegenst. mit Zonenzuschlag "M. ", 9446/AZ: Wohnkostenzuschuss (100 % der Kaltmiete), 9447/AZ: Zuschuss für drei Kinder und 9750/AE: reine Aufwandsentschädigung (zB erh. Bekleidungsaufwand, etc.) betrifft. Ergänzend wies Herr X. auch darauf hin, dass wenn ein Bundesbediensteter Anspruch auf eine…
…Verbindung mit der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Dienstgradzulage (BGBl. II Nr. 222/2001) erhielt ich im Jahr 2002 bei einer militärischen Übung einen (fiktiven) monatlichen Barbezug von 8,46 vH (Monatsgeld) sowie 10,61 vH (Dienstgradzulage, Dienstgrad Hauptmann) des Bezugsansatzes, i.e…
…bestreiten, ist in diesem Zusammenhang nicht zu beachten, da bei der Anwendung des § 21 ErbStG grundsätzlich immer fiktive Lohnkosten abgezogen werden. Auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erblassers kommt es daher bei der Berechnung des Abzugsbetrages gemäß § 21 ErbStG nicht an. Dem Finanzamt ist beizupflichten…
…bestreiten, ist in diesem Zusammenhang nicht zu beachten, da bei der Anwendung des § 21 ErbStG grundsätzlich immer fiktive Lohnkosten abgezogen werden. Auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erblassers kommt es daher bei der Berechnung des Abzugsbetrages gemäß § 21 ErbStG nicht an. Dem Finanzamt ist beizupflichten…
…bezüglich der vermieteten Wohnung an: | | € | fiktive Anschaffungskosten | 262.088,00 | Einnahmen | 1.700,00 | Afa | -2.610,66 | übrige Werbungskosten | -463,70 | Einkünfte V+V | -1.374,36 Im Schreiben an das…
…und wegen des Fehlens einer Zentralheizung als zweckentsprechend und nicht luxuriös. Auch die dem Bw. erwachsenen Wohnkosten (Miete und Betriebskosten) werden als angemessen angesehen. Zur Begründung wird auf die zitierte Lehre und Rechtsprechung verwiesen, wonach nicht nur die billigste Wohnmöglichkeit oder eine Kleinwohnung als zweckentsprechend…
…Abgabenbescheide, im Zuge derer die Einkünfte aus Gewerbebetrieb - aus der Gegenrechnung von nicht anerkannter von fiktiver Büromiete von öS 160.800.- zu anerkennender AfA von 15.400.- - um den Betrag von öS 145.400.- erhöht wurden. In der gegen diese Bescheide erhobenen Berufung vom 13…