…zweckentsprechende Wohnung für sich allein aufwenden muss. Darüber hinaus gehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen…
…aufwenden muss. Darüber hinausgehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Berufungswerbers im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Berufungswerber in Relation zu einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen wären. Im Hinblick auf § 20…
…zweckentsprechende Wohnung für sich allein aufwenden muss. Darüber hinaus gehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen…
…das dürften Sie nicht zählen, da andere 606 € Studienbeihilfe im Monat erhalten und 8000€ im Jahr zusätzlich verdienen. Ansonsten habe ich Familienunterhalt in Höhe von 477,25 € und Wohnkostenbeihilfe in Höhe von 190,90 € vom Bundesheer. ... " Über Ersuchen des Finanzamtes vom 20…
…rückgestellt wird, 3. dass der fiktive Anschaffungswert gem den obigen Ausführungen (Punkt I 7) bei den Liegenschaften ***Liegenschaft 1*** auf € 290.160,- und ***Liegenschaft 2*** auf € 932.000,- festgesetzt und die AFA von diesen Werten berücksichtigt wird, 4. dass die Korrektur der AFA…
…2018 Wien - Brüssel 16.01.2019 Brüssel Wien 20.01.2019 Wien - Brüssel 12.02.2019 Brüssel Wien 18.02.2019 Wien - Brüssel 07.04.2019 Brüssel Wien Weitere Kosten beinhalten: Kleidung, Wohnkosten (zuhause), Verpflegung zuhause (J wohnt während seiner Zeit in Wien bei mir)…
…0008) als ständiger Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG zu werten. Somit liegt im Falle eines Internatsaufenthaltes über einen Zeitraum von einem Jahr und länger weder eine tatsächliche noch eine fiktive Haushaltszugehörigkeit iSd § 2 Abs.5 FLAG vor. Ein Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann…
…grundsätzlich angestrebt, dass der Arbeitnehmer im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes verbleibe. Zum Zweck der steuerlichen Gleichbehandlung aller Auslandsentsandten werde bei der Besteuerung der Auslandsbezüge eine fiktive Steuer (hypothetische Steuer) abgezogen. Diese werde im Wege der Gehaltsverrechnung vom Arbeitgeber einbehalten. b) Schreiben vom 16.5.2015, dem…
…Betriebskosten, fiktive Mietzahlungen, Kosten für Strom, Wasser und Heizung) aufzuwenden habe, sind zumindest anteilig bei den Naturalunterhaltsleistungen zu berücksichtigen. Allein durch die fiktive Mietzahlung müssten mehrere hundert Euro anteilig angerechnet werden. Die Wohnkosten decken aus meiner Sicht die Naturalunterhaltsleistungen mehr als zur Gänze ab, selbst…
…einen monatlichen Kostenersatz in der Höhe von 117,72 Euro ab 1. Juni 2015 zu leisten und wird dieser Betrag vom Bf auch geleistet. Die täglichen Kosten für das Kind (Wohnkosten und Werkstatt) liegen zwischen € 158,31 - 168,24, das sind im Durchschnitt mtl…
…Es seien somit jene Kosten absetzbar, welche der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Unterkunft (VwGH 23.11.2011, 2010/13/0148) für sich allein aufwenden müsse. Darüber hinausgehende Wohnkosten seien gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Zu den unvermeidbaren Mehraufwendungen zählten: -) Miete einer Wohnung…
…Die Garconniere in Wien ist überdies möbliert. Die Wohnkosten für die gemeinsame Mietwohnung hat der Bf getragen. Eine Übersiedlung des Familienwohnsitzes nach Wien kam und kommt aus wirtschaftlichen und finanziellen Überlegungen nicht in Betracht. Die Ehefrau des Bf hat von 01.09.1997 bis 10…
…Grunde gelegt werde. Das Finanzamt sei daher bei der Ermittlung der angemessenen Aufwendungen eine zweckentsprechende Wohnung vom ortsüblichen Durchschnittspreis einer durchschnittlich ausgestatteten Wohnung im Bezirk C Land in einem Ausmaß von 60 m 2 ausgegangen. Darüber hinausgehende Wohnkosten seien gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988…
…Arzt 290 Empf.Kind Vorgelegte Unterhaltsnachweise nach 2.Vorhalt | Datum | Text | Betrag (€) | Bemerkung | | 1/14 | Wohnkosten | 61 | an Gesell. | | II | 44 | II | 2/14 | Einkaufen | 13 | an…
…dieser Tochter zum (damaligen) Berufungswerber aufgelöst war. Bei einem derart langen auswärtigen Aufenthalt liegt keine tatsächliche Wohngemeinschaft mehr vor. Eine fiktive Haushaltszugehörigkeit nach den Bestimmungen des FLAG 1967 ist in einem derartigen Fall auch nicht gegeben, da bei einem auf drei Jahre angelegten auswärtigen Schulbesuch…
…8) standgehalten hat." Mit dem Vorlageantrag vom 10.August 2017 wandte der Bf. ein, dass diese fiktive Hochrechnung nicht korrekt sein könne und noch weniger nachvollziehbar sei, da der Bf. als Heerespflichtiger eben lediglich eine bestimmte Monatsdauer zum Heer eingezogen werde. Die Entscheidungen durch den…
…560 / 410 = 1.821,00) pro m2. Der Wert von 2.556,00 €/m2 liege jedenfalls wesentlich über dem veröffentlichten durchschnittlichen Wohnkostenrichtwert außerhalb von Wien in Höhe von 1.972,40 €. Darüber hinaus halte der Gutachter auf Seite 6 des Gutachtens fest…
…in Höhe von € 568,-- aus. Würde man dazu noch die Umsatzsteuer und die Betriebskosten in Höhe von € 250,-- monatlich addieren ergeben sich für einen -fiktiven- Mieter Wohnkosten in Höhe von rund € 900,--monatlich. Ein solcher Betrag ist für W'er Verhältnisse unrealistisch…
…Mietersuche mit Maklerauftrag vom 15. September 2007 zu. Der Bf. vertritt ua. die Rechtsauffassung, die fiktiven Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Afa seien nach den Einkommensteuerrichtlinien und § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 zu ermitteln. Wie dem Bf. bereits im Vorhalt vom…
…zweckentsprechende Wohnung für sich allein aufwenden muss. Darüber hinaus gehende Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da die Wohnungskosten des Bw. im gegenständlichen Fall relativ hoch erscheinen, ist zu prüfen, welche (fiktiven) Kosten dem Bw. bei Anmietung einer zweckentsprechenden Wohnung erwachsen…