…Wegzeit von 2,5 Stunden nicht überschritten werde. Diese Wegzeit werde deshalb nicht überschritten, weil Gehzeiten nicht einzubeziehen seien, sondern fiktiv die Fahrzeit mit dem PKW oder Fahrrad für die Fußstrecke von der Wohnung zur Haltestelle heranzuziehen sei. Dem Fachbuch für Lohnsteuer sei auch zu…
…wurde die Berufung gegen die Bescheide vom 8. Juli 2005 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass für die Ermittlung der Wegzeit die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum tatsächlichen Arbeitsbeginn (und nicht der "fiktive Arbeitsbeginn" um 6.00 Uhr) maßgeblich sei. Lt. ha…
…TiRIS ca. 250 m) kann von einer Gehzeit von höchsten 10 Minuten ausgegangen werden, wodurch sich ein Verlassen der Schule um 13:40 Uhr ergibt. Die Berechnung der Wegzeit erfolgt unter Zugrundelegung folgender Kombination: Verlassen der Schule 13:40 Uhr - Abfahrt Arbeitsort Postamt 13:50…
…hat der Bw keine standardisierten Arbeitszeiten. Vielmehr ergeben sich aus seiner Aufgabenstellung mitunter abendliche Repräsentationsverpflichtungen für unser Haus." Zeitkontoauszug März 2003: | Tag | Kommzeit | Gehzeit | Mo. 2. 3. | 7,48 | 19,47 | Di. 3.3. | 8,09 |…
…2,5 Stunden überschritten wird. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw. Zur…
…Arbeitslosengeld bezogen hat. Da nämlich bei Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung eine gleichmäßige Verteilung der Einkünfte auf sämtliche Monate des Kalenderjahres erfolgt und der so ermittelte Monatslohn für die Steuerermittlung maßgebend ist, wird dieser fiktive Monatslohn entsprechend geringer, wenn in die Verteilung Zeiträume einbezogen werden, in denen…
…die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten (bei Anschlüssen) usw…
…bis zum Ausstieg aus der Fähre O je nach Anschlusszeit eine Gesamtdauer von 20 bis 31 Minuten aufwies, sodass selbst bei unrichtiger Berechnung der Gehzeiten zum und vom öffentlichen Verkehrsmittel die Gesamtwegzeit 1,5 Stunden nicht übersteigen würde. Eine OÖVV Fahrplanauskunft wurde dem Schreiben beigelegt…
…Arbeitslosengeld bezogen hat. Da nämlich bei Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung eine gleichmäßige Verteilung der Einkünfte auf sämtliche Monate des Kalenderjahres erfolgt und der so ermittelte "Monatslohn" für die Steuerermittlung maßgebend ist, wird dieser fiktive Monatslohn entsprechend geringer, wenn in die Verteilung Zeiträume einbezogen werden, in denen…
…2: Die laufenden Einkünfte würden nicht in voller Höhe ersetzt werden, sodass durch die Hochrechnung der laufenden Einkünfte nicht erhaltene fiktive Beträge und damit indirekt die Ersatzleistung versteuert werden würde. Denn: 365 - Tage des Arbeitslosengeldbezugs = Tage, in denen ersetzte Einkünfte vorliegen Division durch (365…
…Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn bzw. vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw. Im Falle des Bestehens einer gleitenden Arbeitszeit…
…Bei ganztägigen auswärtigen Dienstverrichtungen gilt grundsätzlich der Normaldienstplan. Bei pauschalierten Überstunden gilt in diesem Zusammenhang als Normaldienstplan die um 1/21 von 11/12 der angeordneten Monatspauschale fiktiv erhöhte Sollzeit. Die Reisezeit gilt grundsätzlich nur dann als Dienstzeit, wenn sie in die im Normaldienstplan festgelegte…
…sowie die der Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnung bekanntzugeben. Weiters wurde der Bw. ersucht die kürzeste befahrbare Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Angabe der Kilometer), sowie die Wegstrecke bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Gehzeit, Bus, ÖBB etc.) dem Finanzamt mitzuteilen. Für den Fall das die Benützung des…
…1,3 km von seinem Arbeitsplatz im Stadtamt entfernt. Dies entspricht einer Fahrzeit von rund 4 Minuten (Quelle: google.maps) oder einer Gehzeit von 16 Minuten. Tritt er seine Fahrt nach G direkt von seinem Wohnsitz an, so beträgt die Fahrstrecke an die FH Technikum…
…8 km, also über eineinhalb Stunden- exakt 1 Stunde und 36 Minuten. Er habe über eine Stunde Fahrzeit nach I und 10 Minuten Gehzeit bis zur Firmenadresse der ÖBB-Infrastruktur AG. Durch den 12 Stunden-Dienst komme er abends so spät nach Hause, dass wieder…
…denke ich, dass man mir wohl zubilligen müssen wird, dass ich zumindest (fiktiv) die schnellsten Zug- und Busverbindungen benützen kann, auch wenn dadurch die Fahrstrecke länger wird. Meines Erachtens ist es nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mehr als nur recht und billig, wenn ein…
…erscheint somit berechtigt. Weder bei Zurücklegung der restlichen Strecke vom Bahnhof bis zur Wohnung zu Fuß (Gehzeit nach den Angaben der Berufungswerberin 18 Minuten) noch im Falle einer Weiterfahrt mit dem Stadtbus (Abfahrt beim Bahnhof B. um 14.48 Uhr, planmäßige Fahrzeit zehn Minuten) noch…
…Falle der Unzumutbarkeit ist die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel…
…h 32 min betragen. Die nächste Möglichkeit bestehe um 16:05 mit Ankunft um 18:01 Uhr (Wohnort) Ortsende) Wegzeit (inklusive Gehzeiten 2 h 9 min). Die errechneten Zeiten würden bei erstmöglicher Abfahrt um 15:35 Uhr daher über 2,5 Stunden ansonsten bei Berücksichtigung…
…UFS 04.04.2011, RV/0076-F/11 ). Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel…