Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates…
…weil der Verdacht bestehe, dass er vorsätzlich (ergänzt: als für die abgabenrechtlichen Belange der C-GmbH) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgaben von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2008 (richtig: 09/2007 bis 08/2008) in Höhe von € 7…
…nicht. Dabei bedeutet Vorsatz eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur nach seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstigen Sachverhaltselemente geschlossen werden kann (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0062). Zum Nachweis des fehlenden Verschuldens verweist…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im als faktischer Machthaber der X-Ltd. im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an a) Umsatz- und Einkommensteuer für 2005 in vorerst unbekannter Höhe, b) Umsatzsteuer für…
…hätte und er habe auf die Richtigkeit der im April 2007 vom Finanzamt Graz-Stadt vergebenen Steuernummer für Zwecke der Umsatzsteuer vertraut, nicht glaubwürdig. E) Vorsatz: Herr AD habe gewusst und wisse als Unternehmer mit langjähriger Berufserfahrung, dass der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen…
…Untersuchungsverfahren ein wegen des Verdachtes, er habe als Geschäftsführer der Fa. E GmbH vorsätzlich unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht für die Jahre 2003 bis 2005 eine Abgabenverkürzung in Höhe von insgesamt 29.250,00 € (Umsatzsteuer 2003: 3.000,00 €; Umsatzsteuer 2004:…
…M hinsichtlich der Voranmeldungen für Oktober 1999 nicht gegolten, da er noch am Tage vor der Fälligkeit diesbezüglich vom Betriebsprüfer belehrt worden war (siehe oben). Mangels fehlender Berufung der Amtsbeauftragten ist dem Berufungssenat aber aufgrund des Verböserungsverbotes gemäß § 161 Abs.3 FinStrG die rechtliche Beurteilung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schopf als weitere Mitglieder des…
…von ca. € 1.000,00, worauf Eingangsabgaben in Höhe von € 200,96 (Zoll € 0,80 und Einfuhrumsatzsteuer € 200,16) entfallen würden, vorsätzlich vorschriftswidrig in des Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht habe. Er habe hiemit das Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1…
…den Beschwerdeführerin (Bf.) zur SN 1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Waldviertel vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2001 bis 2003, sohin unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO bewirkte…
…gesicherten Besitzstandes im Ausland gewesen sei, besonders zugesichert, diese Zusicherung jedoch aber teilweise überhaupt nicht eingehalten und teilweise nachträglich vorsätzlich gebrochen und das zugesagte Personal teilweise nicht gewährt und teilweise wieder entzogen. Da er als Wissenschaftler einen Anspruch darauf habe, seine Wissenschaftsfreiheit durch Forschung mit…
…einzeln aufgezeichnet, die Einzeleintragungen jedoch wieder ohne vorherigen Ausdruck gelöscht wurden und stattdessen nur mehr Summen-Größen ausgedruckt und vorgelegt wurden, liegt jedenfalls ein formeller Mangel vor. ("vernichtete" Grundaufzeichnungen) In Verbindung mit fehlenden Bons, Kalendern, Preislisten etc. entstehen damit Unsicherheiten und wird die Nachvollziehbarkeit der…
…Abschreibung nachgesehen. Wenn die Behörde meine, der nachzusehende Betrag sei nicht ermittelbar gewesen, hätte sie unter Wahrung des Parteiengehörs die fehlende Aufklärung anfordern können. Nach § 20 BAO seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Wenn die Einhebung nach Lage des Falles unbillig sei, sei…
…das heißt, wenn er die Versäumung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Die Anmerkung des steuerlichen Vertreters als "Quotenvertreter" beim Finanzamt bewirkt nach der oben dargestellten Verwaltungspraxis eine Zufristung im Hinblick auf die Abgabe der Steuererklärung. Die "Anmerkung der…
…2 lit. a FinStrG freigesprochen worden sei, vorsätzlich eine Verkürzung diverser bescheidmäßig festzusetzender Abgaben bzw. durch Abgabe wahrheitswidriger Jahreserklärungen, nämlich "Nichtfatierung" sämtlicher Erlöse und Behauptungen fingierter Aufwendungen durch Berücksichtigung von im Rechenwerk aufgenommener Scheinrechnungen für Umsatzsteuer 1991 bis 1993 sowie Körperschaftsteuer 1992 sowie der selbst…
…Bf.) zur SN 1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Baden Mödling vorsätzlich als Geschäftsführer der Z.GesmbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder ADir Josef Gutl und Dr. Alfred Klaming im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. A., vom 10. Februar 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung…
… 34 leg. cit. ebenso wenig Berücksichtigung finden können wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (vgl. Werner-Schuch, Kommentar zur Lohnsteuer…
…bestehe, die Bf. habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Dezember 2000 und Jänner 2001 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von 215.591,00 S bewirkt und dies nicht für möglich…
…dass ein Steuerberater bei fehlender Bezahlung keine entsprechenden Leistungen erbringen wird. Primär ist zudem eine monatliche Umsatzsteuervorauszahlung zu leisten, die regelmäßig durch den Unternehmer selbst vorzunehmen sein wird und nur darauf bezieht sich die Vorsatzform der Wissentlichkeit- Kenntnis der Termine und Unterlassung einer entsprechenden Abgabenentrichtung…