…Kommunalsteuererklärung sei; es sei vielmehr so, dass dieses Delikt nur dann geahndet werden könne, wenn die Kommunalsteuererklärung vorsätzlich nicht termingemäß eingereicht wird, ein Umstand, der behördlicherseits nicht direkt erkennbar ist und nur durch Umkehrschlüsse aus dem sonstigen Verhalten des Abgabepflichtigen abgeleitet werden kann. Im Standardfall…
…Rücklieferung beauftragt, so daß es unmöglich gewesen sei, die Rücklieferung zu verhindern. Es könne daher weder vorsätzliches noch fahrlässiges Handeln oder Unterlassen unterstellt werden. Das Zollamt Hanau habe die Rücklieferung als Import betrachtet, der den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 unterliege. Da die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates…
…f) Fehlender Vorsatz - fehlende Begründung des Vorsatzes Das angefochtene Erkenntnis stützt sich hinsichtlich der Umsatzsteuer auf § 33 Abs. 2a FinStrG (Punkt 1.) und bejaht den Vorsatz in der qualifizierten Form der Wissentlichkeit. Dem Erkenntnis ist allerdings keine Begründung zu entnehmen, wieso der Beschuldigte vorsätzlich und…
…Jahreserklärungen. Nach Auslegung der Finanzverwaltung und Erkenntnis des Spruchsenats werde ich nun in vollem Umfang der Nichtabgabe von Erklärungen, mit dem Vorsatz der damit bezweckten Abgabenkürzung beschuldigt, zum größten Teil für Abgaben, die ich unwissentlich, und ohne Vorsatz aus fehlender Kenntnis der steuerlichen Behandlung, bzw…
…weil der Verdacht bestehe, dass er vorsätzlich (ergänzt: als für die abgabenrechtlichen Belange der C-GmbH) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgaben von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2008 (richtig: 09/2007 bis 08/2008) in Höhe von € 7…
…6 Ob 313/03b). Gewerberechtliche Verpflichtungen eines Geschäftsführers begründen dagegen keine besondere Pflichtenübernahme bezüglich der Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, außer dieser stellt eine Gewerbeberechtigung mit dem Vorsatz zur Verfügung, an einem betrügerischen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen teilnehmen zu wollen (OGH 19.3.2013, 40b 173/12p). (2…
…nicht. Dabei bedeutet Vorsatz eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur nach seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstigen Sachverhaltselemente geschlossen werden kann (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0062). Zum Nachweis des fehlenden Verschuldens verweist…
…Körperschaftsteuer fünf Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches. Soweit eine Abgabe hinterzogen worden sei, betrage die Verjährungsfrist zehn Jahre. Vorsätzlich handle nach § 33 FinStrG, wer ein Tatbild mit Wissen und Wollen verwirkliche. Am 30.6.2005 habe ***3*** dem Finanzamt mitgeteilt, seinen Betrieb (Unternehmensberatung) nach Liechtenstein…
…Bargeldverkehr, wo man sich schuldig mache, wenn man bei der zollamtlichen Überwachung des Bargeldverkehrs vorsätzlich oder fahrlässig eine Anmeldepflicht verletzt oder sonst unrichtige oder unvollständige Angaben mache, aktuell noch nicht abgeschlossen. Die belangte Behörde nahm unter Zugrundelegung der Feststellungen der Prüferin mit Bescheiden vom 25…
…1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Da die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Staat_A im Inland nicht offengelegt wurden und sich der Abgabepflichtige aufgrund der vielen Anknüpfungspunkte zu Österreich zumindest…
…Der Bf. habe für seine Behauptungen keine geeigneten Beweise angeboten. Der in Original vorgelegte Parkschein "mit fehlender Entwertung in der Rubrik Stunde" beweise nicht, dass dieser so im Fahrzeug angebracht gewesen sei zumal das Kontrollorgan darauf verwiesen habe, dass sich der Parkschein nicht mehr im…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser im als faktischer Machthaber der X-Ltd. im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an a) Umsatz- und Einkommensteuer für 2005 in vorerst unbekannter Höhe, b) Umsatzsteuer für…
…vom 10. Mai 2022, mit dem das Finanzstrafverfahren gegen ***Bf1*** wegen des Verdachtes, wonach er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch die Unterlassung der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 01-12/2018, 01…
…hätte und er habe auf die Richtigkeit der im April 2007 vom Finanzamt Graz-Stadt vergebenen Steuernummer für Zwecke der Umsatzsteuer vertraut, nicht glaubwürdig. E) Vorsatz: Herr AD habe gewusst und wisse als Unternehmer mit langjähriger Berufserfahrung, dass der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen…
…Untersuchungsverfahren ein wegen des Verdachtes, er habe als Geschäftsführer der Fa. E GmbH vorsätzlich unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht für die Jahre 2003 bis 2005 eine Abgabenverkürzung in Höhe von insgesamt 29.250,00 € (Umsatzsteuer 2003: 3.000,00 €; Umsatzsteuer 2004:…
…M hinsichtlich der Voranmeldungen für Oktober 1999 nicht gegolten, da er noch am Tage vor der Fälligkeit diesbezüglich vom Betriebsprüfer belehrt worden war (siehe oben). Mangels fehlender Berufung der Amtsbeauftragten ist dem Berufungssenat aber aufgrund des Verböserungsverbotes gemäß § 161 Abs.3 FinStrG die rechtliche Beurteilung…
…§ 207 ff BAO eingetreten, da keine vorsätzliche Verletzung von abgabenrechtlichen Verpflichtungen und somit keine Hinterziehung gem. § 33 Abs 1 FinStrG vorliegt. Wir stellen daher den Antrag die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens für 2010-2013 ersatzlos aufzuheben. Zusätzlich stellen wir den Antrag auf Aussetzung…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann als Vorsitzender des Finanzstrafsenates Salzburg 6 in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch QUINTAX gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh, Ignaz-Rieder-Kai 13A, 5020 Salzburg, für Mag. Michael Fischer als Amtsverteidiger, Rainbergstraße 3a, 5020…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter in nichtöffentlicher Sitzung am 24.9.2019 über die…