…43 Euro hin. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die Abgaben entrichtet wurden (zB Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene…
…43 Euro hin. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die Abgaben entrichtet wurden (zB Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene…
…der Lohnsteuer fehlende Mittel berufen kann (VwGH 25.1.2000, 96/14/0080). Die Verpflichtung des Vertreters geht hinsichtlich der Lohnsteuer nämlich über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden (bzw. aller Gläubiger) hinaus (VwGH 25.2.2003, 97/14/0164). Reichen die Gesellschaftsmittel zur…
…weil er vom Bestand dieser Abgabenschuldigkeiten vorerst gar keine Kenntnis gehabt, es nach deren bekannt werden an zur Entrichtung ausreichenden Gesellschaftsmitteln gefehlt und er im gegebenen Zusammenhang nicht einmal Verletzungen von Vertreterpflichten zu verantworten hätte. Der Berufungswerber wäre während seines früheren Beschäftigungsverhältnisses bei der C…
…bis November 1998, Kammerumlage für 7-9/98, Lohnabgaben für Oktober und November 1998 und Stundungszinsen 1998) wird in der Berufung rechtfertigend auf Fehlen entsprechender Gesellschaftsmittel verwiesen. Dem Rechtsmittelvorbringen sinngemäß folgend wären in diesem Haftungszeitraum sehr wohl noch Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen, diese jedoch, soweit es…
…15. Oktober 1998 bis 15. Jänner 1999 trotz behaupteter fehlender Mittel seiner Beweispflicht einer Nichtverletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus den tatsächlich noch vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln im gegenständlichen Verfahren nicht nachgekommen, die Ungleichbehandlung von Gesellschaftsgläubigern aus den verfügbar gewesenen Mitteln für diesen Haftungszeitraum auch aktenmäßig dokumentiert, und…
…93/14/0115) oder nicht einmal die Mindestvoraussetzungen eines Darlehensvertrages vorliegen (VwGH 26.9.1985, 85/14/0079). Indizien für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind: keine feststehenden Zinsfälligkeiten fehlende Sicherheiten, sofern diese im Einzelfall fremdüblich sind kein bestimmter Kreditrahmen Kreditgewährung bei schlechter wirtschaftlicher Situation…
…Rückzahlung der Verrechnungsschuld immer beabsichtigt gewesen sei. Ursprünglich sei dies in erster Linie über Ausschüttungen und zusätzlich durch die Einbringung privater Mittel geplant gewesen. Diese Absicht sei auch immer bei den Bilanzbesprechungen kundgetan worden. Die fehlende schriftliche Dokumentation sei natürlich ein Mangel. Allerdings sei ersichtlich…
…wären, jedoch in den gegenständlichen Schuldscheinen die festgelegten Laufzeiten lediglich bei maximal 10 Jahren liegen würden. Dadurch, dass die Betriebsprüfung als Indiz für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung fehlende Sicherheiten angenommen hätte, würde die Bw. dies als Zweifel an der Bonität ihres Gesellschafters sehen. Hinsichtlich…
…mittels Schreibens vom 15. Oktober 2002 rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung, wobei der Bescheid sowohl formell (fehlende Begründung) als auch materiell (Nichtvorliegen der normierten Voraussetzungen) angefochten wird. Weiters wird beantragt, die Haftung für die Abgabenschulden der R-GmbH mit 0,00 festzusetzen sowie den berufungsgegenständlichen…
…Belege auch nicht nachgereicht werden können, sodass es zu rigorosen Schätzungen gekommen sei. Im Zuge des Strafverfahrens gegen die Geschäftsführer seien alle Unterlagen aufbereitet und fehlende Belege nachgereicht worden, sodass der Sachverständige im Strafverfahren nunmehr von vollständigen Belegen spreche. Gleichzeitig seien die vervollständigten Unterlagen zur…
…sei anzumerken, dass diese Umsatzsteuerbeträge als Ergebnis der Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1993 bis 1995 mit dem Umsatzsteuernachschauzeitraum 1/96 bis 5/97 entstanden seien. Dabei seien wegen Rechnungsmängel (fehlender Leistungszeitraum, unrichtige Lieferantenadresse etc.) in einem ersten Schritt rund S 3,9 Mio. bescheidmäßig festgesetzt…
…nur auf jene Steuern beziehen, die vor dieser Zeit fällig geworden seien, da er für später fällig werdende Abgaben gar keine Verfügungsmacht über die Gesellschaftsmittel gehabt hätte. Die Fristen zur Bezahlung sämtlicher Abgabenschuldigkeiten, für die er nunmehr zur Haftung herangezogen werde, lägen aber nach seiner…
…der Fälligkeit der Kapitalertragsteuern 1998 bis 2000 über finanzielle Mittel verfügt hätte, die deren Entrichtung ermöglicht hätten, sowie ob in diesem Zeitraum aus Gesellschaftsmitteln andere anfallende Zahlungen geleistet worden wären. Dazu wären die Zahlungsempfänger, die Höhe der Verbindlichkeiten und die Höhe der Tilgung anzugeben und…
…mittels Mehr-Weniger-Rechnung wieder hinzugerechnet. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17.4.2001 wurde die Einbringung des Betriebes laut Einbringungsvertrag genehmigt. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 7.6.2001 wurde eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 700.000,00 € beschlossen und durchgeführt. Diese erfolgte großteils aus dem Eigenkapital…
…Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit gewesen sei. Nicht die Abgabenbehörde habe das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Geschäftsführer hafte für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die ihm zur Verfügung stehenden…
…für die Entrichtung der Abgaben verantwortlich gewesen. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die Abgaben entrichtet wurden (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner…
…Pflichtverletzung wird ebenfalls zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe der Berufungsentscheidung vom 29.6.2009 verwiesen. Weder das gänzliche Fehlen von Gesellschaftsmitteln zu den verbleibenden haftungsrelevanten Fälligkeitsterminen (die Jahre vor der am 1.4.2004 erfolgten Konkurseröffnung lagen), noch die behauptete Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes…
…und daher für die Entrichtung der Abgaben aus deren Mitteln verantwortlich. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können, dass die angeführten Abgaben entrichtet worden seien (z.B. Fehlen ausreichender Mittel, Zessionsvereinbarung, Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter, usw.)…
…dass für die Einbeziehung der Bezüge in die Dienstgeberbeitragspflicht im Wesentlichen auf folgende Kriterien abgestellt werde: Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft Fehlen eines Unternehmerwagnisses Laufende (wenn auch nicht notwendig monatliche) Entlohnung. Die Finanzbehörde bejahte auf Grund des Berichtes der Lohnsteuerprüfung die Erfüllung dieser…