…vom 21. März 2011 mit folgender Begründung ab: "Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der…
…bestanden". Mit Berufungsvorentscheidung vom 19.4.2010 wies das Finanzamt die Berufung vom 30.11.2009 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel (Geographie - Sport) vorliege. Die ärztlichen Bestätigungen für das Jahr 2006 könnten den späten Beginn mit dem Sportstudium nicht rechtfertigen…
…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl.Nr.Nr. 305…
…verkürzt sich bei Aufrundung der angerechneten Stunden - ungeachtet des Umstandes, dass mangels Einrechnung der gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung jedenfalls ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliegt - somit um ein weiteres Semester. Keine Rolle kann es dabei spielen, ob das Fachhochschulstudium in Studienabschnitte gegliedert ist oder nicht…
…Radiologisch-technischen Dienst. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus: Da die Tochter der Bw. nach dem dritten Semester ihr Studium gewechselt hat, liegt ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vor. Wie bereits das Finanzamtes in seiner ausführlichen Begründung zur Berufungsvorentscheidung vom 25. Mai 2004, auf die ergänzend verwiesen wird…
…zurück. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt: "Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das…
…vom Studienfach "Gitarre" auf "Instrumentalpädagogik". Vom zuvor betriebenen Studium wurde nur ein Teil angerechnet. Auf Grund dieses beihilfenschädlichen Studienwechsels wurde die für den Zeitraum März 2001 bis April 2002 bereits ausgezahlte Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag mit Bescheid zurückgefordert. In einer dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewendet:…
…in der Fachhochschule erlitten habe. Erst der Wegfall des Mobbings resultierend aus dem Wechsel der Studienrichtung habe nach Ansicht des Psychotherapeuten die erste Besserung gebracht. Insgesamt liegt gegenständlich nach Ansicht des UFS kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel iSd § 17 StudFG idgF vor. Es ist daher spruchgemäß zu…
…die Studieneingangsphase durch Zulassungsprüfung zum zweiten Abschnitt positiv beendet. Die Tochter geht nunmehr im zweiten Abschnitt dem Bachelorstudium ws im Zweig bt nach und entspricht dies dem bisherigen Diplomstudium bt . Da sohin kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliegt, sondern lediglich durch die Einführung der Bachelorstudien per Gesetz…
…Studienrichtung R inskribiert. Nach Absolvierung des kaufmännischen Kollegs begann sie das Studium der BW an der UI. Strittig ist im Gegenstandsfall, ob dadurch ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorgenommen wurde. Gemäß § 17 Abs. 1 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG 1992) liegt ein günstiger Studienerfolg nämlich nicht vor, wenn der…
…2005 ändern nämlich nichts an der Tatsache, dass der Wechsel von der Universität an die al erst im Oktober 2006 und somit auch der familienbeihilfenschädliche Studienwechsel eindeutig nach dem vierten inskribierten Semester erfolgte.Es war daher - wie im Spruch ausgeführt - zu entscheiden. Feldkirch, am 3…
…ein familienbeihilfenschädlicher Wechsel liege deshalb nicht vor, weil der späte Wechsel zur Studienrichtung Sportwissenschaft eine Folge unglücklicher Gegebenheiten (Verletzungen des Sohnes) war, so muss dem folgendes entgegnet werden: Nach den gesetzlichen Bestimmungen des StudFG 1992 bzw. FLAG 1967 ist ein Studienwechsel nach dem dritten Semester…
…In diesem Studium war sie nur zwei Semester inskribiert, weshalb auch im Falle eines ernsthaften Betreibens dieses Studiums kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel auf VM im Wintersemester 2001/02 erfolgen hätte können, da das Studium nicht nach dem dritten Semester gewechselt wurde. Denn nach Punkt 21.5…
…ob ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliegt. Der Sohn der Berufungswerberin (Bw.) betrieb ursprünglich folgende Studien: | Studium | Studienbeginn | Studienende | Bakkalaureatsstudium Soziologie | 10.2006 | 09.2008 | Diplomstudium Politikwissenschaft | 10.2006 | 09.2008 | Diplomstudium Musikwissenschaft | 10.2007 |…
…im Wintersemester 2010 von einer ernstgemeinten Inskription nicht auszugehen ist. Daraus folgt, dass - ungeachtet der rein formalen Inskription in diesem Semester - der Abbruch des Studiums bereits nach zwei Semestern erfolgt ist. Somit liegt kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel iSd § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG vor. Wien…
…einem Studienwechsel gelten die in § 17 StudFG angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG in der Fassung BGBl. 47/2008 liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat, wobei ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel dann…
…Bezug auf einen Studienwechsel gelten die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz auch für die Familienbeihilfe. Dieser besagt, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, wenn das Studium öfters als zweimal gewechselt oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird. Ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel liegt hingegen…
…Zeitpunkt des Studienbeginns für die Studienrichtung Rechtswissenschaften im Wintersemester 2001/02 und der Studienwechsel nach 5 Semestern im Sommersemester 2004 auf Alte Geschichte und Altertumskunde unter Anrechnung von drei Semestern aus dem Vorstudium. Wenn die Bw. nun vermeint, dass ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel im Sinne des …
… 17 Abs. 2 Z 1 StudFG die gesamten Vorstudienzeiten auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen für die Anspruchsdauer des neuen Studiums bzw das neue Kombinationsfach berücksichtigt wurden und es sich daher um keinen familienbeihilfenschädlichen Studienwechsel handelt, ist im Berufungsfall folgendermaßen vorzugehen: Bei der…
…der JKU angeboten, dass das von xxx an der JKU im Wintersemester 2009/2010 aufgenommene Studium als Fortsetzung des an der WU -Wien begonnenen (Wirtschafts-) Studiums anzusehen ist. Mithin liegt kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vor und war die Entscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz unzutreffend. Dass diese…