Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…
…Unternehmen gewesen, sei völlig falsch, er sei vielleicht einmal im Jahr dort gewesen. Von der Fälschung von Eingangsrechnungen wisse er nichts. G sagte als Zeugin aus (mündliche Verhandlung vom 12. März 2007), von fingierten Rechnungen habe sie erst durch den BP-Bericht erfahren, der ihr…
…eine so genannte Solutionsvereinbarung unterfertigt, in welcher BB bestätigt habe, dass die fälschlicherweise in Rechnung gestellte Umsatzsteuer der Bw. an ihn bezahlt worden sei. BB habe verbindlich erklärt, die falsche Rechnung an die Bw. zu berichtigen und das Steuerguthaben auf die Bw. überrechnen zu lassen…
…dargestellten Geschäften keine Rechnungen mit Mehrwertsteuerausweis gelegt - ganz im Sinne der angestrebten Verschleierung und in Übereinstimmung mit der Logik seines eigenen steuerlichen Belegwesens (hätte er derartige branchenfremde Rechnung gelegt, wäre er bei einer Nachforschung des Finanzamtes in die Verlegenheit geraten, inhaltlich falsche Rechnungen von den…
…nur" falschen Adresse kann nicht als "kleiner" Formalfehler angesehen werden (VwGH vom 24.4.1996, 94/13/0133; VwGH 28.5.1997, 94/13/0230; VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Soweit sich die Frage überhaupt in diesem Zusammenhang stellt, ob der Rechnungsempfänger auf…
…die UID-Nr als falsch beanstandet worden, allerdings sei mit Datum vom 11.4.2006 ein Bescheid über die neuerliche Gültigkeit der UID-Nr ergangen. Daraus sei ersichtlich, dass die E**** Personalleasing GmbH an das Finanzamt herangetreten und die Zusendung an die Rechnungsadresse erfolgt sei…
…Unrecht kassiert wurde, sondern weil eine Vorsteuer geltend gemacht wurde. Eine Verantwortung dafür, dass eine Firma sich falsche Rechnungen mit Mehrwertsteuer besorgt und die darin enthaltene Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzieht, kann allerdings einem Kunden wie der Firma A. GmbH nicht angelastet werden. Dabei handelt es…
…nur" falschen Adresse kann nicht als "kleiner" Formalfehler angesehen werden (VwGH vom 24.4.1996, 94/13/0133; VwGH 28.5.1997, 94/13/0230; VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Soweit sich die Frage überhaupt in diesem Zusammenhang stellt, ob der Rechnungsempfänger auf…
…ausgeschieden worden. Weiters sei auch eine Kürzung der im Jahr 2003 doppelt geltend gemachten Betriebsausgaben vorgenommen worden. Aus den erklärten Vorsteuern seien folgende Beträge ausgeschieden worden: - Vorsteuer aus mangelhaften Rechnungen (falsche Empfängerbenennung, - Vorsteuer für die Miete einer Gastrofläche in Kärnten mangels Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit, …
…Bw. den in Streit stehenden Vorsteuerabzug aus den strittigen Rechnungen über den Einkauf von Mobiltelefonen von der S und der K:P: mit der Begründung versagt, dass die Anschrift des leistenden Unternehmers und der Name des leistenden Unternehmers falsch gewesen wären (VwGH 14.1.1991…
…95/13/0226). Da auf allen nach dem 20. Februar 1997 ausgestellten Rechnungen eine falsche Adresse angegeben wurde, da sich die Geschäftsanschrift spätestens ab diesem Zeitpunkt eindeutig geändert hat, können diese Rechnungen schon aus diesem Grunde nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Darüber hinaus mangelt es ihnen…
…der Mängelbehebung rückwirkend die Rechnung mängelfrei zu werten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass aus folgenden Gründen davon auszugehen ist, dass die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug gem. § 12 i.V.m. § 11 UStG 1994 nicht vorliegen: Da die vorgelegten Rechnungen eine falsche Rechnungsadresse des Rechnungsausstellers aufweisen…
…Juni, Juli, August, September, Oktober, November und Dezember 2001 falsche Einnahmen-/Ausgaben-Rechnungen, in welchen die strafrelevanten Erlöse nicht enthalten waren, sowie unrichtige Unterlagen für die Abschlussbesprechung, darunter auch ein unrichtiges Anlagenverzeichnis, in welchen die Erlöse nicht, dafür aber die Wirtschaftgüter als noch im Betriebsvermögen…
…Fa. WU an der angegebenen Adresse existiert hat, nicht aus. Damit weisen die strittigen Rechnungen eine falsche Anschrift auf und eignen sich allein schon aus diesem Grund nicht dazu, die Bw. zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Angesichts der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (6.7.2006, Rs…
…490) die zuletzt genannte Anschrift aufweisen. Da die Rechnungen eine falsche Adresse aufweisen, sei im Hinblick auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 1997, Zl. 94/13/0230 der Vorsteuerabzug zu versagen gewesen. Die Rechnungen würden keinen Leistungszeitraum (AB Bl. 449 und 450) anführen…
…falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließe für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus. Der Vorsteuerabzug sei unzulässig, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde. Ebenso stehe der Vorsteuerabzug nicht zu, wenn die Anschrift des leistenden Unternehmers zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung…
…erbringen, dass die Angaben über die Materialzusammensetzung in den Rechnungen bzw. auch in dem im Prüfungsakt aufliegenden "Datenblatt" nicht den Tatsachen entsprochen hätten. Dem entgegnete die Bf., dass die Zusammensetzung der exportierten Ware auf den Rechnungen nicht "falsch" sondern lediglich die Komponenten der "Fertigware" darstelle…
…7. März 2008 nicht als in den Vorsteuerkarussellbetrug involvierte Firma genannt werde, so ist damit nichts gewonnen, weil die auf den gegenständlichen Rechnungen angeführte falsche Adresse der Lieferantin der Bw. dadurch nicht entkräftet wird. Soweit die Bw darüber hinaus vermeint, ihr stünde der Vorsteuerabzug zu…
…und im Mai 2005 die Löschung der Firma gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit (Firmenbuchauszug). Scheint auf den Rechnungen eine falsche Adresse des leistenden Unternehmers auf, war die Schlussfolgerung des Finanzamtes, dass dem Rechnungsempfänger Vorsteuerabzug nicht zusteht, zutreffend und war die Berufung in diesem Punkt als…
…Beschuldigten in Bezug auf die Überprüfung der Subfirmen und damit Zulässigkeit und Korrektheit von Rechnungen der Subfirmen für den Vorsteuerabzug nicht gesprochen werden könne. Schwergewichtig sei hier auf die aufgezählten Mängel bei Adressen, völlig falsche Daten der Rechnungen im Verhältnis zur Rechnungslegung (zum Beispiel Fa…