…2010 werden gemäß § 289 Abs. 2 BAO ersatzlos aufgehoben. II.2. Der Berufung vom 27. September 2010 gegen den Bescheid betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008 vom 7. September 2009 gemäß § 299 BAO vom 31. August 2010 wird Folge gegeben. Der angefochtene Aufhebungsbescheid (§ 299 BAO) vom…
… 98 Abs. 1 BAO normiert, dass Zustellungen, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, ausgenommen Abschnitt III (Elektronische Zustellung), vorzunehmen sind. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des Absatz…
…2009 gemäß § 299 BAO vom 31. August 2010 ist daher aus vorstehenden Erwägungen spruchgemäß unter Stattgabe der Berufung mit Berufungsentscheidung (§ 289 Abs. 2 BAO) ersatzlos aufzuheben gewesen. Einkommensteuerbescheid 2008 vom 31. August 2010 Gemäß § 299 Abs. 3 BAO tritt das Verfahren durch die Aufhebung des…
…Aufhebungen der Einkommensteuerbescheide 1999, 2000 und 2005 wird Folge gegeben. Die Bescheide werden gemäß § 289 Abs. 2 BAO ersatzlos aufgehoben. Der Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2001 bis 2004 wird Folge gegeben. Die Bescheide werden gemäß § 289 Abs. 2 BAO…
…die der Steuerpflichtige nicht eingebracht hat. Die Berufungsvorentscheidung ist daher zu Unrecht ergangen und ist aus dem Rechtsbestand durch ersatzlose Aufhebung gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entfernen. (c) Unerledigt ist dagegen die Berufung vom 24. Oktober 2004 betreffend den Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 24…
…ein Antrag auf Aufhebung von Feststellungsbescheiden gemäß § 299 BAO abgewiesen worden ist, ist daher durch (ersatzlose) Aufhebung dieses angefochtenen (Abweisungs)Bescheides vom 7. April 2010 gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden. Diesbezüglich wird somit dem Berufungsbegehren vom 18. Mai 2010 nach ersatzloser Aufhebung entsprochen.…
…Nachweise betreffend Beteiligungsabschreibung; Baukosten betrafen nicht Wohnung des Lagerverwalters; mangelnde betriebliche Veranlassung von Werbeaufwand und Fremdleistungen) handelte. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in hier nicht interessierenden Fällen des Abs. 1 immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist…
…Aufhebung gemäß § 299 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2005, Einkommensteuer 2001 bis 2005 sowie Anspruchszinsen 2001 bis 2004 entschieden: Der Berufung gegen die Bescheide betrefffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2001 bis 2004 wird Folge gegeben. Die Bescheide werden gemäß § 289 Abs.2 BAO ersatzlos aufgehoben. Der…
…die ersatzlose Aufhebung dieses Abweisungsbescheides und Änderung seiner Einkommensteuerbescheide für 1987 und 1990 gemäß § 295 Abs. 1 BAO wie beantragt. Diesem Rechtsmittelbegehren muss jedoch aus Anlass dieser Berufungsentscheidung der gewünschte Erfolg schon aus folgendem Grund versagt bleiben. Aus dem Wortlaut des oben zitierten § 295 Abs…
…Finanzamtes ersatzlos aufzuheben. 2. Sachbescheid betreffend Einkommensteuer 2007: Mit der ersatzlosen Aufhebung des Bescheides betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2007 scheidet der vom Finanzamt in Verbindung mit der Wiederaufnahmeverfügung neu erlassene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2007 gemäß § 307 Abs. 3 BAO…
…201 BAO vorgesehen ist. Die ´Sache´ des Bescheides ist daher nicht durch den Abspruch über einen einzelnen Antrag, sondern durch Abgabenart (Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988) und den Zeitraum - das Jahr 2004 - bestimmt. Im Rahmen dieser Sache kann die Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs 2 BAO…
…der gesetzlichen Sozialversicherung) eine Gutschrift gemäß § 33 Abs. 8 EStG in Höhe von 10 % der Werbungskosten in Betracht käme. Der Abweisungsbescheid und die Berufungssvorentscheidung sind daher zu Unrecht ergangen und sind aus dem Rechtsbestand durch ersatzlose Aufhebung gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entfernen. Wien…
…verlängerten Berufungsfrist eingebrachten Berufung (13. Jänner 2009) hat die Bw. den gemäß § 200 Abs 1 BAO idgF vorläufig erlassenen Umsatzsteuerbescheid 2003 angefochten, hat die ersatzlose Aufhebung des Bescheides beantragt und hat begründend ausgeführt: "Lt. Rechtsprechung ist die Möglichkeit, vorläufige Bescheide zu erlassen, nicht dazu bestimmt…
…die Anträge daher - selbst dann, wenn objektiv gesehen keine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit vorliegen würde - nicht zurückzuweisen (sondern abzuweisen) gewesen. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden und ist sie berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der…
…die Anträge daher - selbst dann, wenn objektiv gesehen keine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit vorliegen würde - nicht zurückzuweisen (sondern abzuweisen) gewesen. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden und ist sie berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der…
…der Antrag daher - selbst dann, wenn objektiv gesehen keine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit vorliegen würde - nicht zurückzuweisen (sondern abzuweisen) gewesen. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden und ist sie berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der…
…des konkreten Haftungsverfahrens und somit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren im Sinne des § 289 Abs. 2 BAO festgelegt. Eine darüber hinaus gehende Einbeziehung von Abgaben in die Haftung mit Berufungsentscheidung würde somit ein Hinausgehen über die Sache des…
…dahingestellt bleiben. In Ansehung des genannten Aufhebungsgrundes erübrigt sich ein Abspruch hierüber. 2. Nichtfeststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für 1997 Durch die ersatzlose Aufhebung des Wiederaufnahmebescheides bleibt dem sich darauf stützenden Sachbescheid die für die Durchbrechung der Rechtskraft erforderliche Grundlage entzogen. Die gegen…
…Berufung einlegte. Diese Berufung wurde dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgbenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des Abs. 1 (welche hier nicht gegeben sind) immer in der Sache selbst zu entscheiden…
…des § 289 Abs. 2 BAO ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (Ritz, BAO³, § 289 Tz 38 mit Judikaturnachweisen). Gegenstand der angefochtenen Bescheide ist die Festsetzung von Säumniszuschlägen wegen nicht termingerechter Entrichtung der angeführten Umsatzsteuern. Der Antrag gemäß § 217 Abs…