…ist strittig, ob das Finanzamt zu Recht die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2007 bis Februar 2008 deshalb zurückforderte, weil es keine ernstlich und zielstrebig betriebene Berufsausbildung durch den im Berufungszeitraum bereits volljährigen Sohn unterstellte. Wie bereits vom Finanzamt zutreffend dargelegt, haben gemäß §…
…Studienberechtigung abgelegten Prüfungen belegmäßig nachzuweisen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, der Besuch von Kursen allein im Rahmen der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung sei nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Es müsse das ernstliche und zielstrebige Bemühen nachgewiesen werden…
…eine Berufsausbildung vor, wenn der Studierende sich nach außen erkennbar ernstlich und zielstrebig um den Studienfortgang und den Studienabschluss bemüht. Ein derartiges Bemühen manifestiert sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nur im laufenden Besuch der angebotenen Lehrveranstaltungen, sondern und insbesondere auch dadurch, dass die…
…insgesamt vier Zulassungsprüfungen angetreten ist und zwei davon erfolgreich ablegen konnte. Im Hinblick darauf, dass Ch. im Schuljahr 1995/96 somit zu ca. der Hälfte der Zulassungsprüfungen antrat, kommt nach Ansicht des entscheidenden Senates für dieses Schuljahr das ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg…
…BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen) hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung entwickelt, dass ein ernstliches, zielstrebiges und nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg (Studienfortgang bzw. Studienabschluss) erforderlich sei, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Ein solches Bemühen manifestiere sich insbesondere im Antreten zu…
…b FLAG 1967 ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes (im vorliegenden Fall des Berufes Klinischer Psychologe und Gesundheitspsychologe) zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (zB VwGH 28.1.2003…
…ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 21.10.1999, 97/15/0111, 20.11.1996, 94/15/0130, 16.11.1993, 90/14/0108). Da nach § 4 Psychologengesetz die selbständige Ausübung des psychologischen Berufes den Erwerb theoretischer und…
…sind für dieses/diese Monat/Monate keine Rückforderung vorzunehmen. (26.6.2002, 98/13/0042). 4.2 Besuch einer Maturaschule Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Vorprüfungen…
…annehmen zu können. Vielmehr muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den erfolgreichen Abschluss gegeben sein, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Gegenständlich hat der Sohn des Berufungswerbers die Reife- und Diplomprüfung zum vorgesehenen Termin nicht bestanden, weil er…
…einem vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderten ernstlichen und zielstrebigen, nach außen hin erkennbaren Bemühen um Ausbildungserfolg nicht mehr gesprochen werden kann. Dies zeigt sich letztendlich auch daran, dass für das Wintersemester 2007 kein Semesterzeugnis mehr ausgestellt wurde und der Schüler im Mai 2007 die…
…der Bestimmungen des FLAG 1967 liegt vor, wenn sich ein Kind ernstlich und zielstrebig um die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes bemüht und dieses Bemühen nach außen nicht nur durch den laufenden Besuch der Bildungseinrichtung, sondern auch durch das Antreten zu den…
…dienenden schulischen Einrichtung reiche für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Entscheidend sei das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. -abschluss. Dieses Bemühen manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen…
…auch die Möglichkeit nach dessen Abschluss selbständig als Moderator/in tätig zu werden und ermöglichte somit auch den Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit. 7) Der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit muss aber ernstlich und zielstrebig in nach außen hin erkennbaren Bemühungen verfolgt werden…
…lässt in Verbindung mit der Rücksichtnahme der Schule auf die Berufstätigkeit vieler Schüler durch die eingeschränkten Hausaufgaben - falls solche von Ihrem Sohn überhaupt gemacht wurden - nicht auf ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um einen Ausbildungserfolg schließen. Aufgrund der bisher vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus…
…das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 21.10.1999, 97/15/0111; VwGH 21.1.2004, 2003/13/0157; VwGH 23.6.2009, 2006/13/0195). Nach dieser Judikatur weist jede anzuerkennende Berufsausbildung ein qualitatives und ein…
…hinsichtlich des Alters und des Erreichens des Ausbildungszieles erfüllt sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt "Berufsausbildung" im Sinne der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vor, wenn neben dem laufenden Besuch einer der Berufsausbildung dienenden schulischen Einrichtung das ernstliche und zielstrebige…
…erlangen. Zudem muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 2000/14/0093). Der Besuch von allgemeinen - nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten -Veranstaltungen, die dem Sammeln von Erfahrungen und/oder dem Aneignen eines bestimmten Wissensstandes dienen (z.B…
…b FLAG 1967 darstelle, wodurch die zulässige Studienzeit bereits grundsätzlich verlängert würde. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei weiters für die Annahme einer Berufsausbildung das nach Außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. -abschluss entscheidend. Dieses Bemühen manifestiere sich im Antreten zu…
…allgemeinen - nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten - Veranstaltungen, die dem Sammeln von Erfahrungen und/oder dem Aneignen eines bestimmten Wissensstandes dienen, kann nicht als Berufsausbildung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes gewertet werden. Zudem muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein…
…26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das ernstliche und zielstrebige, nach…