…Einkommensteuerverfahrens in jedem Jahr geboten und rechtens war. Es war daher in diesem Punkt abweislich zu entscheiden. "Abschreibung" von "Firmenbeteiligungen": Wie das Finanzamt zutreffend ausführt, trifft den Bw. bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der Bw. hat mit seiner "Offenlegung" jedoch nicht einmal jenen Standard erreicht…
…gewesen wäre. Der von der BP unterstellte Widerspruch sei daher nicht nachvollziehbar, es sei auch nicht Aufgabe des Bw. im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen Anteils- oder Inhaberveränderungen Jahre später aufzuklären, da diese keine Relevanz für den Streitzeitraum hätten. 2) Fa.V.T. und…
…350.000,-- tatsächlich bezahlt. Auf Grund des oben dargestellten Sachverhaltes kommt die Betriebsprüfung zu folgenden Schlussfolgerungen: Da die Geschäftsbeziehungen ihre Wurzel im Ausland haben besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Bw. Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen Lehre und Rechtsprechung schreiben Folgendes: Haben Sachverhaltselemente im Ausland ihre Wurzeln…
…im gegenständlichen Fall das Fehlen der Haftung bei Unterlassen des Einbehaltens der Abzugsteuer wegen Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens) obliegt allerdings demjenigen, zu dessen Gunsten die Vorschrift wirkt, somit diesfalls der [Bw]. Zudem hätte diese aufgrund der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten bereits zum Zeitpunkt der Ausbezahlung der…
…im Interesse aller Steuerzahler sicherzustellen. Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen ist als solche nicht gesetzlich normiert, sondern wurde von jahrzehntelanger Rechtsprechung auf einzelne Bestimmungen der BAO gestützt und wird dahingehend konkretisiert, dass den Steuerpflichtigen neben einer erhöhten Offenlegungspflicht insbesondere eine Beweismittelbeschaffungspflicht sowie eine Vorsorgepflicht treffen…
…Die Offenlegung muß vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Erhöhte Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen bestehen nach der Judikatur bei Auslandsbeziehungen (VwGH 1.6.2006, 2004/15/0066; vgl. auch Ritz, BAO3, § 115 Tz 10 f), bei Begünstigungsbestimmungen sowie bei Behauptung von ungewöhnlichen und unwahrscheinlichen Sachverhalten (VwGH 28.3…
…sind. Die Richtigkeit der Ausgaben ist grundsätzlich nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen. In Fällen, in denen der abgabenrechtlich relevante Sachverhalt von Auslandsbeziehungen gekennzeichnet ist, besteht für den Abgabepflichtigen erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Wahrheitsforschung. Kommt der Abgabepflichtige dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die Folgen…
…eine Entlastung von der Abzugsbesteuerung anordnet, muss der Abzugspflichtige einen Nachweis über das Vorliegen der abkommensgemäßen Steuerentlastungsvoraussetzungen erbringen. Die im Prüfungsverfahren abverlangten zeitnahen Ansässigkeitsbescheinigungen der portugiesischen Subfirmen, auch unter Hinweis auf die bei Auslandsbeziehungen erhöhte Mitwirkungspflicht, wurden nicht vorgelegt. Vorgelegt wurde nur eine Bescheinigung der…
…im Interesse aller Steuerzahler sicherzustellen. Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen ist als solche nicht gesetzlich normiert, sondern wurde von jahrzehntelanger Rechtsprechung auf einzelne Bestimmungen der BAO gestützt und wird dahingehend konkretisiert, dass den Steuerpflichtigen neben einer erhöhten Offenlegungspflicht insbesondere eine Beweismittelbeschaffungspflicht sowie eine Vorsorgepflicht treffen…
…vom 11. Dezember 1997 mitgeteilt, dass diese Rechtsauffassung nicht haltbar sei. Er habe darauf hingewiesen, dass die einzige Besonderheit bei Auslandsbeziehungen darin liege, dass dem Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht obliege. Dieser Verpflichtung sei die Bw. durch Übermittlung des Schreibens der G. Company Inc. vom 24…
…Ausland (...) Dem Abgabepflichtigen kommt bei der Herkunft der oa. Beträge aus Kroatien und Bosnien eine erhöhte Mitwirkungspflicht zu, welche in eine Umkehr der Beweislast mündet (VwGH v. 6.4.1988, 86/13/0050). Da [der Bw.] der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen nicht nachkam und die…
…Ermittlungsmöglichkeiten der Abgabenbehörden andererseits eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Sachverhaltselemente, die im ausländischen Recht ihre Grundlage haben (UFS vom 10.05.2005, RV/0182-F/03). Die geforderte gutächtliche Dokumentationspflicht stützt sich auf die Rechtsprechung zur erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen (z.B…
…426; dies als fraglich bezeichnend Wakounig, ÖStZ 1996, 594) . Zu Fragen der Grenzen der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei Auslandsbeziehungen wird weiters auf Gassner in ÖStZ v. 15.04.2004 /8 , S.178 ff(Behandlung von Fragen der International Fiscal Sociation , Landesgruppe Österreich) hingewiesen. Zwischen Österreich…
…0097, 1991 432 zu erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen); kann ein Beweis nach den Umständen des Einzelfalls nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung..." Weiters wird unter Tz 273 ausgeführt, dass "...bei Provisionszahlungen an Empfänger im Ausland eine inländische Steuer idR nicht verkürzt werden kann, entspricht…
…relativieren und würde die Fa. C. AG seit einiger Zeit einen umkämpften Rechtsstreit gegen diese Firma führen. Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen wäre durch den Bw. wahrgenommen und die Unterlagen der Berufung beigelegt worden, wie insbesondere eine eidesstattliche Erklärung des Verwaltungsrates. Daraus würde ersichtlich werden…
…JS wurde am 20 April 1995 auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen hingewiesen und ersucht mittels geeigneter Unterlagen den tatsächlichen wirtschaftlichen Sachverhalt nachzuweisen. Nach Ansicht der Bp entspricht der Bezahlung derart hoher Provisionen (42,86 %) an einen ausländischen Vermittler mit Sitz auf den Channel Isles…
…im allgemeinen Wirtschaftsleben nicht übliche Vorgangsweise, die hohen Beträge in bar zu bezahlen. Finanzamt: "Es ist nicht die Abgabenbehörde beweispflichtig, sondern es trifft bei Vorliegen einer Auslandsbeziehung den Berufungswerber eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die eine erhöhte Offenlegung, Beweismittelbeschaffungspflicht und Vorsorgepflicht umfasst. Diese Verpflichtung wurde von der…
…GZ 1995/5967, Punkt 5.): Die Auslandsbeziehungen zur HAR. werden dargestellt. Vorweg wurde angemerkt, dass im Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen bei Auslandsbeziehungen dem Prüfungsorgan angeboten worden sei, weit über diese Mitwirkungspflicht hinausgehende Beweise anzubieten, was jedoch abgelehnt wurde und somit einen erheblichen…
…den Nachweis einer Betriebstätte zu sorgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht bei Sachverhaltselementen, die ihre Wurzeln im Ausland haben, eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei. Die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher und die amtswegige Ermittlungspflicht des § 115 BAO tritt in dem…
…den Nachweis einer Betriebstätte zu sorgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht bei Sachverhaltselementen, die ihre Wurzeln im Ausland haben, eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei. Die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht ist in dem Maße höher und die amtswegige Ermittlungspflicht des § 115 BAO tritt in dem…