…ausgeschieden (mag ein solcher Zusammenhang ursprünglich bestanden haben). Hinsichtlich der geplanten gegenständlichen Importgeschäfte (Hemdeneinkauf) liegen keine Beweismittel wie Kaufvertragsentwürfe vor .Diesbezügliche Unterlagen wurden im gesamten Verfahren nicht vorgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht für den Abgabepflichtigen besteht (§ 115 BAO, Ritz…
…Finanzamt zu Recht verwehrt. Ergänzend ist auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen hinzuweisen, welche nach herrschender Meinung eine erhöhte Offenlegungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht beinhaltet, wenn die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt oder unmöglich sind (vgl. zB. Lochmann , Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten…
…steuerlichen Vertreter vorgelegten Unterlagen gewesen, Prüfungsunterlagen der Vorprüfungen und im besonderen Kontrollmitteilungen seien herangezogen worden. Die bereits bei Vorprüfungen ermittelten Sachverhalte seien bei der Anschlussbetriebsprüfung 1994 bis 1999 mitberücksichtigt worden. c. Bei Auslandssachverhalten bestehe eine erhöhte Mitwirkungsverpflichtung, die in eine Offenlegungsverpflichtung, in eine Beweismittelbeschaffungspflicht und…
…Widerspruch stehend. Die erhöhte Mitwirkungs- u. Offenlegungspflicht, die Beweismittelbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflicht wurden sicher nicht in dem Maße vom geprüften Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführung nachgegangen, die eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes zugelassen hat. Im Hinblick auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten ist es dabei Aufgabe des…
…Herrn U´s, zu diesem Berufungspunkt sowie den an den IWD gestellten Erhebungsersuchen eindeutig zeige. Nach ständiger Rechtsprechung bestehe bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen in Form der Beweismittelbeschaffungs- und Vorsorgepflicht. Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens bedeute in diesem Zusammenhang keineswegs, dass die gesamte…
…13/0224; vgl. auch Schimetschek, Die Verteilung der Beweislast im Abgabenverfahren, ÖStZ 1993, 357; Biro, Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung steuerlicher Auslandssachverhalte, ÖStZ 1993, 130). Die Beweisvorsorgepflicht leitet die österreichische Lehre (Stoll, BAO-Kommentar, Wien 1994, 1558) aus der Wortfolge ...Richtigkeit zu beweisen... in §…
…von "Kick - backs". Bei Auslandssachverhalten komme daher der erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen große Bedeutung zu. Einem Unternehmen sei daher zuzumuten, dass es schon bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner - ganz besonders im Zusammenhang mit hohen Aufwandszahlungen - in Anlehnung an § 166 BAO mögliche Beweismittel…
…dass sich bei Auslandssachverhalten die Beweislast jedenfalls stärker zum potentiell Abgabepflichtigen verschiebt bzw. ihm eine erhöhte Mitwirkungspflicht bis hin zur Beweisvorsorgepflicht auferlegt ist. Dieser auch in ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hervorgehobene Umstand hat schon darin seinen plausiblen Grund, dass bei Auslandssachverhalten die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde…
…§ 4 Abs. 4 EStG anzuerkennen. Mit Ergänzungsersuchen wurden seitens des Finanzamts unter Hinweis auf die bei Auslandssachverhalten erhöhte Mitwirkungsverpflichtung der Parteien, Unterlagen über die Art und den Umfang der vom C- Club erbrachten Leistungen abgefordert (Leistungsbeschreibung). Weiters seien zur Glaubhaftmachung des Vorbringens Unterlagen über den…
…zwar grundsätzlich von Amts wegen festzustellen ist, aber den Abgabepflichtigen eine bei Auslandssachverhalten und bei nahen Angehörigenbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft. Hinsichtlich der Anerkennung von Ausgaben aus Verträgen (Leistungsbeziehungen) mit nahen Angehörigen wurde auf die von der Rechtsprechung vorgegebenen Kriterien hingewiesen, nämlich dass diese (1)…
…Grundsätze für Angehörigenverträge zu beachten. In Anbetracht der zum großen Teil im Dunklen gebliebenen näheren Umstände sind ebenso wie beim Berufungspunkt "Marktstudien" die Kriterien für Verträge mit nahen Angehörigen nicht erfüllt und wurde auch der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten durch die Bw. nicht Rechnung getragen.…
…im gegenständlichen Fall das Fehlen der Haftung bei Unterlassen des Einbehaltens der Abzugsteuer wegen Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens) obliegt allerdings demjenigen, zu dessen Gunsten die Vorschrift wirkt, somit diesfalls der [Bw]. Zudem hätte diese aufgrund der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten bereits zum Zeitpunkt der Ausbezahlung der…
…Rechtshilfeersuchen an ausländische Finanzbehörden beschränken, kommt der Mitwirkung des Abgabepflichtigen im Rahmen von Auslandssachverhalten erhöhte Bedeutung zu (Ritz, BAO-Handbuch³, § 115 BAO Tz. 10, VwGH 23. 2. 1994, 92/15/ 159). Dabei ist bereits bei der Aufnahme von Auslandsbeziehungen in Anlehnung an § 166 BAO darauf…
…K***(Kurzform) gestelltes Mobiltelefon erreichbar gewesen. Über Beweise für die Existenz dieses behaupteten Auftragnehmers verfügt der Berufungswerber eigenen Angaben zufolge nicht. Auch nachdem ihm die erhöhte Beweisvorsorgeverpflichtung bei Auslandssachverhalten vom Unabhängigen Finanzsenat im Dezember 2008 (UFS 10.12.2008, RV/0541-S/08) vorgehalten worden…
…für die Beteiligung des Bw. an der P Kreditanstalt (vgl. Pkt. 2.2.3.2.), die der Bw. trotz erhöhter Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten nicht entkräften konnte. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass der Bw. an der P. Kreditanstalt beteiligt war. Die P. Kreditanstalt…
…Vorhalte der Betriebsprüfung im November 1991 und der FLD f. OÖ. vom 20.10.1994).Gerade auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten werde hingewiesen. Unklar seien aber auch vor allem die Geldflüsse aus K.nach Ö.im Jahre 1989 bzw. 1990. Gewerblicher Grundstückshandel Amtspartei: Einem…
…Angabe zahlreicher Judikate ausführe, würden Prüfpflicht der Behörde und Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen nebeneinander bestehen und einander nicht ausschließen. Sowie eine erhöhte Mitwirkungspflicht bestehe, wenn die Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde eingeschränkt seien (beispielsweise bei Auslandssachverhalten), bestehe andererseits dann eine verminderte oder keine Mitwirkungspflicht, wenn die Ermittlungsmöglichkeiten der…
…in nicht deutscher Sprache bestritt der Prüfer, dass diese Nachricht aus der Sicht der Abgabenbehörde ein taugliches Mittel zur Beurteilung der Existenz des russischen Leistenden darstelle sowie dass der vom Gesetz geforderten erhöhten Mitwirkungsverpflichtung bei Auslandssachverhalten entsprochen worden sei, und thematisierte unter Bezugnahme zur Angabe…
…M. Rechnungen oder sonstige Bestätigungen über die reparierten Autos bzw. bezahlten Beträge ausgestellt hätten oder solche nachgereicht werden. Den Abgabepflichtigen treffe bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Eine Glaubhaftmachung genüge nur dann, wenn dem Abgabepflichtigen nach den Umständen der Beweis nicht zugemutet werden könne. Die Herstellung…
…BAO obliegt es den Abgabepflichtigen, auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) die Richtigkeit ihrer Angaben zu beweisen oder zumindestens glaubhaft zu machen. Bei Auslandssachverhalten besteht überdies erhöhte Mitwirkungspflicht, was bedeutet, dass alle konkret erbrachten (behaupteten) Leistungen, die den geltend gemachten Betriebsaufwand…