Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen der Bw…
…Wien 1999, § 167, Rz 6). Ausgenommen von diesem Grundsatz sind lediglich öffentliche Urkunden, denen von Gesetzes wegen eine erhöhte Beweiskraft zukommt. Auch Zeugenaussagen unterliegen daher der freien Beweiswürdigung. Diese führt zu folgendem Ergebnis: Zunächst ist zu sagen, dass die Erklärung, den Lebenshaltungsaufwand der Jahre 1989…
…Wien 1999, § 167, Rz 6). Ausgenommen von diesem Grundsatz sind lediglich öffentliche Urkunden, denen von Gesetzes wegen eine erhöhte Beweiskraft zukommt. Auch Zeugenaussagen unterliegen daher der freien Beweiswürdigung. Diese führt zu folgendem Ergebnis: Zunächst ist zu sagen, dass die Erklärung, den Lebenshaltungsaufwand der Jahre 1989…
…umfassendes und wahrheitsgemäßes Geständnis einen wesentlichen Milderungsgrund im allenfalls nachfolgenden Finanzstrafverfahren darstellt, getätigt hat und daher gerade dieser Aussage erhöhte Beweiskraft beigemessen werden muss. Nicht unberücksichtigt kann in diesem Zusammenhang außerdem die Tatsache bleiben, dass der Bf bereits zweimal einschlägig wegen Zigarettenschmuggels (durch das Zollamt…
…reines Schutzverhalten zu sehen. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Erstaussagen eine erhöhte Beweiskraft zukommt. ( VwGH, 24.2.1998,95/13/0083) Die Ermittlungsergebnisse rechtfertigen auch nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde den Tatverdacht hinsichtlich Abgabenhinterziehung durch Betreiben eines Gastlokales und Vermittlung von Prostituierten. Die Schätzung beruht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 3. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 22. Juli 2004 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…getroffenen Feststellungen im Wesentlichen damit begründet, dass den Erstangaben der D.Z. eine erhöhte Beweiskraft zu komme und diese Erstaussage nach der Lebenserfahrung den tatsächlichen Verhältnissen auch am nächsten komme. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf. mit Eingabe vom 1. April 2004 binnen offener Frist…
…getroffenen Feststellungen im Wesentlichen damit begründet, dass den Erstangaben der Bf. eine erhöhte Beweiskraft zu komme und diese Erstaussage nach der Lebenserfahrung den tatsächlichen Verhältnissen auch am nächsten komme. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf. mit Eingabe vom 20. April 2004 binnen offener Frist Beschwerde…
…1 erfüllt. Da das nun vorgelegte Gutachten den Wert des bereits ursprünglich vorgelegten Gutachtens erhärtet, kommt den durch die beiden Gutachter ermittelten Werten erhöhte Beweiskraft zu. Ebenfalls haben sich die bereits im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens von Stb. schriftlich angeführten Mängel des Gutachtens des Amtssachverständigen H…
…nur an ca. drei Tagen im Monat erforderlich war. Schon allein aufgrund dieses Vorbringens - welchem im Rahmen der freien Beweiswürdigung vom Unabhängigen Finanzsenat erhöhte Beweiskraft zuerkannt wird, weil außerhalb des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens und zeitnäher zur Sachverhaltsverwirklichung erstattet - kann zweifelsfrei darauf geschlossen werden, dass die nichtselbständige…
…2 BAO). Ein Lohnzettel ist eine Privaturkunde, eine gegenüber anderen Beweismitteln erhöhte Beweiskraft oder gar eine formelle Bindungswirkung von Lohnzetteln (§ 84 EStG 1988) ist dem Abgabenverfahrensrecht fremd. In tatsächlicher Hinsicht steht nach der Aktenlage keineswegs fest, dass das Arbeits- und Sozialgericht Wien "die Richtigkeit von…
…und endet immer auf gleiche Weise, während die gefälschten Unterschriften einen unleserlichen Schriftzug haben und mit unterschiedlichen "Schnörkeln" enden. Den Ausführungen des MB kommt nach Ansicht des UFS nicht nur wegen der widersprüchlichen Entgegnungen von IM erhöhte Beweiskraft zu. Seine Ausführungen stellen keine bloßen Schutzbehauptungen…
…ist. Dies ergibt sich nicht nur aus der in der behördlichen Niederschrift vom 9. Februar 2001 bei der Bezirkshauptmannschaft K festgehaltenen Aussage (der zudem als Aussage in einem behördlichen Verfahren erhöhte Beweiskraft zukommt), wonach die Ehegattin weiterhin in M gemeldet war und den Bw. in…
…zeitlich auseinander liegenden Schriftstücken unterschiedlich dargestellt, so ist den Inhalten früherer Schriftstücke erhöhte Beweiskraft zu unterstellen. Aufgrund des zu beurteilenden Sachverhaltes wird festgestellt, dass der Kauf der weiteren ¾ Anteile der Liegenschaft nicht schon im April 1997 sondern erst mit dem Abschluss der schriftlichen Verträge…
…so war den Buchungen unter der Annahme, ihnen wären entsprechende Belege und Zahlungsflüsse zugrunde gelegen, erhöhte Beweiskraft zuzusprechen. Weist Tz 15 PB die "Verrechnung an WPS" mit einem Betrag von S 300.000 aus, der dem Finanzamt als Beilage 14/2 zur Berufung vorgelegten Kontoblatt…
…In einer Stellungnahme zur Berufung wies der Prüfer neben rechtlichen Ausführungen darauf hin, dass das im Zuge der Prüfung ausgehändigte Vertragsexemplar auch Besprechungsunterlage mit dem steuerlichen Vertreter war und dass diesem daher eine erhöhte Beweiskraft zukommen müsse als dem nunmehr vorgelegten, inhaltlich nicht identischen Exemplar…
…J.N., dessen Aussage der Unabhängige Finanzsenat aus den dargelegten Gründen keine erhöhte Beweiskraft zumessen konnte, war eine vorsätzliche Handlungsweise der Bw1 betreffend die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen 2-7/2007 sowie hinsichtlich der Nichtentrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit…
…und unbedenklich, zumal diese auch mit der Ersteinlassung des Bw. im Abgabenverfahren, welcher erhöhte Beweiskraft zukommt, inhaltlich übereinstimmten. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird der erstinstanzlich zu den Schuldsprüchen B.) 1) und 2) zugrunde gelegte Sachverhalt pauschal in Abrede gestellt, ohne entsprechende Gründe bzw. Beweismittel…
…welcher jedoch konträr zum Gesamtbild der festgestellten Verhältnisse ist, weswegen dieser keine erhöhte Beweiskraft zugemessen werden kann. Auch dem Einwand in der gegenständlichen Berufung dahingehend, dass die vom Spruchsenat vorgenommene Umsatzzuschätzung von 100 % zu den nachweislich auf dem Bankkonto einbezahlten Darlehensrückzahlungen jeder Grundlage entbehren würde…
…Dabei ist zu bemerken, dass der Erstaussage nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erhöhte Beweiskraft zukommt. Das Verhalten der Bf. erfüllt daher in subjektiver wie auch in objektiver Hinsicht den Tatbestand der ihr zur Last gelegten Finanzvergehen. Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…