…Abgabenbetrag zu entrichten. Gemäß Abs. 2 dieser Bestimmung ist die Pfändungsgebühr auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. § 26 Abs. 3 AbgEO bestimmt…
…wäre auch die (erfolglose) Amtshandlung völlig zu Recht vorgenommen worden. Die durch die Beiziehung des Aufsperrdienstes verursachten Kosten von € 140,00 stünden mit rund 3,7 % jedenfalls im vertretbaren Ausmaß zum vollstreckbaren Abgabenrückstand von € 3.761,41. Zu den in der Berufung erhobenen…
…Berücksichtigung daher möglich. Ob der Bewerber tatsächlich gewählt wird und Einnahmen erzielt, ist unerheblich; auch erfolglose Wahlkampfkosten sind absetzbar, wenn die Wahl und die spätere Tätigkeit in dem gewählten Amt ernsthaft angestrebt werden. Streitgegenständlich sind die Bemühungen des Bw., das Bürgermeisteramt zu erlangen, objektiv möglich…
…Grundlage des Rückstandsausweises vom 27. November 2003 bei der Berufungswerberin einen Vollstreckungsversuch, der jedoch erfolglos verlief, weil die Geschäftsräumlichkeiten verschlossen waren. Von dieser Amtshandlung wurde die Vollstreckungsschuldnerin durch Zurücklassen einer Verständigung am Firmensitz in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, bis 9. Dezember 2003 beim Finanzamt vorzusprechen…
…Abgabenschuldigkeiten des D.R. (in weiterer Folge: Bw.) in Höhe von insgesamt € 1.748,91 einen Rückstandsausweis aus. Nach erfolgloser Begehung im Außendienst setzte das Finanzamt Wien 6/7/15 mit Bescheid vom 12. Juni 2008 für die Amtshandlung vom 11. Juni 2008 gemäß…
…durch "Alibiaktionen" (hier. "Scheinaktivitäten"; erfolglose Anfragen an die Meldebehörden) die Verjährungsbestimmungen nicht umgangen werden können, mit dem Hinweis auf die vorstehend referierten Grundsätze entgegen getreten. Wenn aber eine Amtshandlung - weil die abstrakt taugliche Meldebehördenanfrage (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141) als auf die Erhebung…
…ist". Uneinbringlichkeit ist mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen. Der Grund für die Uneinbringlichkeit ist gleichgültig. Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege über erfolglose Einbringungsversuche ausreichend, aber nicht unbedingt erforderlich (vgl. VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128…
…den Akten nachweisbar sein; auf die Kenntnisnahme durch den Abgabepflichtigen kommt es nicht an (VwGH 30.10.2003, 99/15/0098; 23.6.92, 92/14/0036). Als die Verjährung unterbrechende Amtshandlungen kommen grundsätzlich abgabenbehördliche Prüfungen in Betracht (Ritz, Bundesabgabenordnung2, Rz. 13 ff zu § 209…
…ab 1. Jänner 2002 geltenden Fassung des § 14 TP 6 Abs. 5 Z 1 GebG unterliegen Eingaben an diese Gerichtshöfe darüberhinaus (etwa abgesonderte Anträge um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung oder erfolglose Verfahrenshilfeanträge) keiner Gebühr." D.h. Beschwerden sind weiterhin gebührenpflichtig nach dem VwGG bzw. VfGG…
…ab 1. Jänner 2002 geltenden Fassung des § 14 TP 6 Abs. 5 Z 1 GebG unterliegen Eingaben an diese Gerichtshöfe darüberhinaus (etwa abgesonderte Anträge um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung oder erfolglose Verfahrenshilfeanträge) keiner Gebühr." D.h. Beschwerden sind weiterhin gebührenpflichtig nach dem VwGG bzw. VfGG…
…ab 1. Jänner 2002 geltenden Fassung des § 14 TP 6 Abs. 5 Z 1 GebG unterliegen Eingaben an diese Gerichtshöfe darüberhinaus (etwa abgesonderte Anträge um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung oder erfolglose Verfahrenshilfeanträge) keiner Gebühr." D.h. Beschwerden sind weiterhin gebührenpflichtig nach dem VwGG bzw. VfGG…
…I. B. wegen § 229 Abs. 1 StGB, eine Benachrichtigung von der Beendigung des Strafverfahrens und ein Schreiben betreffend die erfolglose Zustellung einer Forderung an B., alle Unterlagen in Kopie, vorgelegt. Die Bf. ergänzt ihr bisheriges Vorbringen im wesentlichen dahingehend, dass die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich…
…genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der…
…2 AbgEO auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Außer den gemäß Abs. 1 zu entrichtenden Gebühren hat der Abgabenschuldner auch die durch…
…auf den vollstreckbaren Rückstand von € 7.411,77 und hielt fest, dass die Pfändungsgebühr auch dann anfalle, wenn die Amtshandlung erfolglos verlaufen sei, weil wie im vorliegenden Fall niemand angetroffen werden konnte. Die Zahlungsaufforderung sei in einem Kuvert des Finanzamtes vom Einbringungsbeamten hinterlegt worden…
…die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Im gegenständlichen Fall wurde der Bw. anlässlich der Amtshandlung vom 13. November 1997 nicht angetroffen weshalb eine Zahlungsaufforderung hinterlassen wurde. Da diese Amtshandlung erfolglos…
…wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Gemäß § 26 Abs. 5 AbgEO werden Gebühren und Auslagenersätze mit Beginn der jeweiligen Amtshandlung fällig und können gleichzeitig mit dem…
…AbgEO sind die im Abs. 1 genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Gemäß § 26 Abs. 3 erster Satz AbgEO hat…
…AbgEO sind die im Abs. 1 genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Gemäß § 26 Abs. 3 erster Satz AbgEO hat…
…1 zu entrichtenden Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Vorweg ist klarzustellen, dass die gegenständliche Berufung seitens des Finanzamtes trotz gegenteiliger…