…spätere Hervorkommen neuer entscheidungsrelevanter Tatsachen und Beweismittel einen Wiederaufnahmsgrund darstellen würde, ab. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel…
…Zweifel in einer Rechtsfrage vorliegen. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…als Beteiligter an der vorschriftswidrigen Verbringung nicht mehr möglich. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen. Da bereits am 18. März 2003 mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz das Verfahren gegen den Bf…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…werden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen u.a. vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Im für dieses Aussetzungsverfahren entscheidungsrelevanten Zeitpunkt lagen der Zollbehörde Aufzeichnungen vor, die darauf hindeuteten, dass der Bf. mehr als 600 Stangen Zigaretten ankaufte bzw…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Die Erörterung im Detail wäre der Beschwerde gegen die Abgabenvorschreibung vorbehalten. In der zu treffenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung…
…Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagsmäßig erfolgen. Im meritorischen Berufungsverfahren gegen den Abgabenbescheid wurden als wesentliche Gründe für das Vorliegen begründeter Zweifel Verjährung sowie unrichtige Tatsachenfeststellung, im Hinblick auf…
…angefochtene Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Im meritorischen Berufungsverfahren wurden als wesentliche Gründe für das Vorliegen berechtigter Zweifel, Verjährung sowie unrichtige Tatsachenfeststellung, im Hinblick auf die…
…Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 BAO nicht ausschlaggebend. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig, sondern auch, wenn entscheidungsrelevante Tatsachen oder Rechtsmittel nicht berücksichtigt wurden. Auch…
…Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig, sondern auch, wenn entscheidungsrelevante Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt wurden. Auch…
…Rechtswidrigkeit vor, da der Spruch der Bescheide rechtswidrig sei. Auch die Abgabenbescheide 2004 - 2006 vom 12.9.2008 seien rechtswidrig, da entscheidungsrelevante Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden seien, dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörden zurückzuführen sei (vgl. Erlass des…
…Bw geht im Vorlageantrag (Seite 5, letzter Absatz) selbst davon aus, dass in den Abgabenbescheiden 2004 bis 2006 "entscheidungsrelevante Tatsachen" nicht berücksichtigt worden seien, deren Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde (erster Instanz) zurückzuführen sei. Die abgabenrechtliche Rückwirkung dieses "Ereignisses" ergibt sich aus § 2 Abs…
…Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Da die Bw. erst im Vorlageantrag entscheidungsrelevante Tatsachen und Beweise vorgebracht hat, konnte darauf bisher von der Abgabenbehörde erster Instanz auch nicht Bedacht genommen werden. So ist dem Vorlageantrag - in…
…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagsmäßig erfolgen. Unter Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe sind somit die Erfolgsaussichten der Berufung zu berücksichtigen. Das den vorliegenden Aussetzungsverfahren zugrunde liegende erstinstanzliche Abgabenverfahren…
…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagmäßig erfolgen. Bei der notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umständen und Gründen sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfes zu berücksichtigen. In den vorliegenden Fällen ist im Rahmen…
…AVG den entscheidungsrelevanten Sachverhalt von Amts wegen festzustellen, was auch bedeutet, dass sie unter Berücksichtigung der "Mitwirkungspflicht" der Partei die Beweislast zu tragen hat. In der Offizialmaxime ist mithin der Grundsatz der materiellen Wahrheit eingeschlossen: die Behörde hat den objektiven Sachverhalt festzustellen, entscheidungsrelevante Tatsachen können…
…aus Einzahlungen der Bau-GmbH und der HS-GmbH auf das anonyme Sparbuch stammen. Beweisaufnahmen über den Wissenstand von nicht betriebszugehörigen Personen sind Beweisaufnahmen zu im ggstl. Berufungsverfahren nicht entscheidungsrelevanten Tatsachen. Beweisaufnahmen über nicht entscheidungsrelevante Tatsachen sind nicht durchzuführen. Der Beweisantrag, nicht betriebszugehörige Personen einzuvernehmen…
…eines unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der Entscheidung. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei einer überschlagsmäßigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung…