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UFSG RV/0294-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

…spätere Hervorkommen neuer entscheidungsrelevanter Tatsachen und Beweismittel einen Wiederaufnahmsgrund darstellen würde, ab. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel…

UFSZ1W ZRV/0139-Z1W/04Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit bei der Aussetzung der Vollziehung trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.05.2006

…Zweifel in einer Rechtsfrage vorliegen. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…

UFSZ2L ZRV/0411-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2005

…als Beteiligter an der vorschriftswidrigen Verbringung nicht mehr möglich. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen. Da bereits am 18. März 2003 mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz das Verfahren gegen den Bf…

UFSZ2L ZRV/0393-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit im Rahmen des behördlichen Ermessens bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…

UFSZ2L ZRV/0392-Z2L/03Im Rahmen des behördlichen Ermessens wird von der Forderung einer Sicherheitsleistung, in der vollen Höhe der, mit der angefochtenen Sachentscheidung festgesetzten, Zollschuld, Abstand genommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…

UFSZ2L ZRV/0339-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit iSd Art. 244 letzter Satz ZK, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2005

…werden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen u.a. vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Im für dieses Aussetzungsverfahren entscheidungsrelevanten Zeitpunkt lagen der Zollbehörde Aufzeichnungen vor, die darauf hindeuteten, dass der Bf. mehr als 600 Stangen Zigaretten ankaufte bzw…

UFSZ2L ZRV/0154-Z2L/02Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…

UFSZ2L ZRV/0002-Z2L/03Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.04.2003

…vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Die Erörterung im Detail wäre der Beschwerde gegen die Abgabenvorschreibung vorbehalten. In der zu treffenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung…

UFSZ2L ZRV/0126-Z2L/02Zulässigkeit der Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung bei bereits erledigter Berufung gegen den Abgabenbescheid? Waren im Zeitpunkt der Erledigung des Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz die in Art. 244 Abs. 2 ZK normierten Voraussetzungen gegeben ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.05.2004

…Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagsmäßig erfolgen. Im meritorischen Berufungsverfahren gegen den Abgabenbescheid wurden als wesentliche Gründe für das Vorliegen begründeter Zweifel Verjährung sowie unrichtige Tatsachenfeststellung, im Hinblick auf…

UFSZ2L ZRV/0253-Z2L/02Zulässigkeit der Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung bei bereits erledigter Berufung gegen den Abgabenbescheid? Waren im Zeitpunkt der Erledigung des Aussetzungsantrages durch die Abgabenbehörde erster Instanz die in Art.244 Abs.2 ZK normierten Voraussetzungen gegeben?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.05.2004

…angefochtene Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Im meritorischen Berufungsverfahren wurden als wesentliche Gründe für das Vorliegen berechtigter Zweifel, Verjährung sowie unrichtige Tatsachenfeststellung, im Hinblick auf die…

UFSL RV/0221-L/12Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO nur bei Gewissheit der Rechtswidrigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 BAO nicht ausschlaggebend. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig, sondern auch, wenn entscheidungsrelevante Tatsachen oder Rechtsmittel nicht berücksichtigt wurden. Auch…

UFSL RV/0074-L/091. Prüfung hinterzogener Abgaben als Vorfrage 2. Keine Verjährung auf Grund der Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 18 BAO 3. Wiederaufnahme und Sachbescheide im Rahmen eines "Sammelbescheides" 4. Nichtbescheid mangels eines Hinweises auf § 101 Abs. 3 BAO (Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 1/2

…Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig, sondern auch, wenn entscheidungsrelevante Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt wurden. Auch…

UFSF RV/0480-F/08Liebhaberei bei "kleiner Vermietung", Zulässigkeit der Bescheidänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009Teil 1/2

…Rechtswidrigkeit vor, da der Spruch der Bescheide rechtswidrig sei. Auch die Abgabenbescheide 2004 - 2006 vom 12.9.2008 seien rechtswidrig, da entscheidungsrelevante Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt worden seien, dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörden zurückzuführen sei (vgl. Erlass des…

UFSF RV/0480-F/08Liebhaberei bei "kleiner Vermietung", Zulässigkeit der Bescheidänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009Teil 2/2

…Bw geht im Vorlageantrag (Seite 5, letzter Absatz) selbst davon aus, dass in den Abgabenbescheiden 2004 bis 2006 "entscheidungsrelevante Tatsachen" nicht berücksichtigt worden seien, deren Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde (erster Instanz) zurückzuführen sei. Die abgabenrechtliche Rückwirkung dieses "Ereignisses" ergibt sich aus § 2 Abs…

UFSW RV/3684-W/08Säumniszuschlag wegen fehlerhafter Eingabe beim Internet-banking durch Verwechseln der richtigen Kontonummer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2009

…Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Da die Bw. erst im Vorlageantrag entscheidungsrelevante Tatsachen und Beweise vorgebracht hat, konnte darauf bisher von der Abgabenbehörde erster Instanz auch nicht Bedacht genommen werden. So ist dem Vorlageantrag - in…

UFSZ1W ZRV/0199-Z1W/07Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2009

…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagsmäßig erfolgen. Unter Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe sind somit die Erfolgsaussichten der Berufung zu berücksichtigen. Das den vorliegenden Aussetzungsverfahren zugrunde liegende erstinstanzliche Abgabenverfahren…

UFSZ1W ZRV/0257-Z1W/07Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung mangels Vorliegens der Voraussetzungen gemäß Art.244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.11.2008

…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagmäßig erfolgen. Bei der notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umständen und Gründen sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfes zu berücksichtigen. In den vorliegenden Fällen ist im Rahmen…

UFSZ1W ZRV/0085-Z1W/05Keine Aussetzung der Vollziehung, weil die Berufung gegen den Abgabenbescheid nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.07.2008

…AVG den entscheidungsrelevanten Sachverhalt von Amts wegen festzustellen, was auch bedeutet, dass sie unter Berücksichtigung der "Mitwirkungspflicht" der Partei die Beweislast zu tragen hat. In der Offizialmaxime ist mithin der Grundsatz der materiellen Wahrheit eingeschlossen: die Behörde hat den objektiven Sachverhalt festzustellen, entscheidungsrelevante Tatsachen können…

UFSW RV/1124-W/05Bescheidhaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006Teil 2/3

…aus Einzahlungen der Bau-GmbH und der HS-GmbH auf das anonyme Sparbuch stammen. Beweisaufnahmen über den Wissenstand von nicht betriebszugehörigen Personen sind Beweisaufnahmen zu im ggstl. Berufungsverfahren nicht entscheidungsrelevanten Tatsachen. Beweisaufnahmen über nicht entscheidungsrelevante Tatsachen sind nicht durchzuführen. Der Beweisantrag, nicht betriebszugehörige Personen einzuvernehmen…

UFSZ3K ZRV/0057-Z3K/05Ausfuhrerstattung, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.06.2005

…eines unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der Entscheidung. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung sind dann anzunehmen, wenn bei einer überschlagsmäßigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung…