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UFSG RV/0294-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

…spätere Hervorkommen neuer entscheidungsrelevanter Tatsachen und Beweismittel einen Wiederaufnahmsgrund darstellen würde, ab. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel…

UFSZ1W ZRV/0139-Z1W/04Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit bei der Aussetzung der Vollziehung trotz Vorliegens begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.05.2006

…Zweifel in einer Rechtsfrage vorliegen. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…

UFSZ2L ZRV/0411-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2005

…als Beteiligter an der vorschriftswidrigen Verbringung nicht mehr möglich. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen. Da bereits am 18. März 2003 mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz das Verfahren gegen den Bf…

UFSZ2L ZRV/0393-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit im Rahmen des behördlichen Ermessens bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…

UFSZ2L ZRV/0392-Z2L/03Im Rahmen des behördlichen Ermessens wird von der Forderung einer Sicherheitsleistung, in der vollen Höhe der, mit der angefochtenen Sachentscheidung festgesetzten, Zollschuld, Abstand genommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.09.2005

…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…

UFSZ2L ZRV/0339-Z2L/03Keine Abstandnahme von der Leistung einer Sicherheit iSd Art. 244 letzter Satz ZK, im Rahmen des behördlichen Ermessens, bei Vorliegen eines Aussetzungsgrundes und der Voraussetzung für eine Abstandnahme von einer Sicherheitsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2005

…werden. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtene Entscheidung liegen u.a. vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Im für dieses Aussetzungsverfahren entscheidungsrelevanten Zeitpunkt lagen der Zollbehörde Aufzeichnungen vor, die darauf hindeuteten, dass der Bf. mehr als 600 Stangen Zigaretten ankaufte bzw…

UFSZ2L ZRV/0154-Z2L/02Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…

BFG RV/2101402/2017Antrag auf Wiederaufnahme: keine neu hervorgekommenen Tatsachen aus Sicht der Beschwerdeführerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2022

…existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; VwGH 20.11.1997, 96/15/0221). Der Neuerungstatbestand (§ 303 Abs. 1 lit b idF FVwGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder…

BFG RV/7101063/2026Vorliegen von Wiederaufnahmegründen in Zusammenhang mit diversen Rentenzahlungen nach dem DBA Österreich-Deutschland; Besteuerungsrecht an diesen Rentenzahlungen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2026Teil 1/2

…fordere, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint sei in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen sei (Ritz/Koran, § 303 Rz 46). Ein Wiederaufnahmsgrund nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO könne nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden…

BFG RV/7101089/2021Entschiedene Sache bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2023

…angeführten Beweismittel stützt. Die Voraussetzungen nach § 303 Abs. 2 BAO sind daher erfüllt. Neue Tatsachen oder Beweismittel Der Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 lit b BAO fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch…

BFG RV/5100573/2021Kein Ansatz von Sonderbetriebsausgaben aufgrund res iudicata im Jahr der Feststellung der Entnahmebesteuerung eines Grundstücks für die Folgejahre
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.03.2024Teil 3/3

…2010, 2010/10/0213; 26.6.2012, 2009/11/0059). Der Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 lit b BAO fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist (vgl. Ritz/Koran, BAO…

BFG RV/7100921/2023Schlüssige Gutachten betr. dauernder Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2023

…August 2016, September 2016 und Oktober 2016 zustehen." Die Bf. beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Der Antrag wurde mit Schreiben vom 23.8.2023 zurückgenommen. Aus dem Akteninhalt ergeben sich folgende entscheidungsrelevante Tatsachen: Die Bf. war lt. Abfrage aus dem Zentralen Melderegister von 31…

BFG RV/7103252/20131. Wurden die Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist erlassen? 2. Die Verfahren sind mangels der Voraussetzung, dass durch die Kenntnis einer neu hervorgekommenen Tatsache ein im Spruch anders lautender Bescheid herbeigeführt wird, nicht wiederaufzunehmen 3. Im Rahmen der operativen Geschäftsführung einer GmbH gezahlte Schmiergelder erfolgen nicht gegen den Willen der Gesellschaft und sind daher folglich nicht im Veranlagungsweg vorzuschreiben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 4/4

…Verfahren nicht geltend gemachte Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, sondern auch, dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einem im Spruch anders lautenden Bescheid herbeiführt. Voraussetzung für die Festsetzung ist daher, dass entscheidungsrelevante Tatsachen oder Beweismittel der…

BFG RV/7101871/2011Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2018

…1 lit. b BAO gestützte Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht kommt. Der Neuerungstatbestand (§ 303 Abs 1 lit b idF FV wGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Weder…

BFG RV/7101870/2011Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.05.2018

…1 lit. b BAO gestützte Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht kommt. Der Neuerungstatbestand (§ 303 Abs 1 lit b idF FV wGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Weder…

UFSZ2L ZRV/0002-Z2L/03Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.04.2003

…vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Die Erörterung im Detail wäre der Beschwerde gegen die Abgabenvorschreibung vorbehalten. In der zu treffenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung…

BFG RV/7103906/2025Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens (nachträgliche Geltendmachung des Familienbonus Plus und der Pauschalbeträge für die auswärtige Berufsausbildung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…b BAO entscheidungsrelevante Tatsachen oder Beweismittel, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber erst danach hervorgekommen sind (vgl. VwGH 18.12.2017, Ra 2016/15/0071). Tatsachen sind ausschließlich die mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängenden tatsächlichen Umstände (vgl…

BFG RV/7100102/2023Nachträgliche Vorlage eines Straferkenntnisses - kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2023

…dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Nach bisheriger Judikatur (zu § 303 Abs. 4 BAO aF) ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen…

BFG RV/2100446/20201. Festsetzung des Dienstgeberbeitrages bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO (§ 201 Abs. 2 Z 3 BAO) 2. Förderung der Neugründung gemäß § 1 Z 7 NeuFöG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2022

…Anspruch nehmen werde. Dass die Bf die Begünstigungen nunmehr rechtswidrig doch in Anspruch genommen habe, seien in jedem Fall für die Abgabenbehörde neu hervorgekommene entscheidungsrelevante Tatsachen. Es seien somit auch die Gründe für eine Wiederaufnahme vorgelegen. Zu den Voraussetzungen des NeuFöG wird ausgeführt, dass die…

BFG RV/2100192/2018Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2022

…0030 und VwGH 30.06.2021, Ra 2019/15/0125). Der Neuerungstatbestand (§ 303 Abs. 1 lit b idF FVwGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist (vgl. Ritz/Koran…