…Liebhabereiverordung (wozu auch die entgeltliche Überlassung von Gebäuden gehört) ist das verfahrensrechtliche Instrument der Bescheidabänderung gemäß § 295a BAO für die Liebhabereibeurteilung auf Grund der sich aus dem Beurteilungsmaßstab ergebenden materiellrechtlichen Systematik nicht in vergleichbarer Weise anwendbar. Bei dieser Art von Betätigung ist für jedes Kalenderjahr…
…in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Gemäß § 2 Abs. 3 LVO 1993 ist bei Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden das Vorliegen einer Absicht im Sinne des § 1 Abs. 1 nach dem Verhältnis des Zeitraumes…
Für Gebäude, die zur entgeltlichen Überlassung an Dritte (ausgenommen betriebszugehörige Arbeitnehmer) bestimmt sind, steht für vor dem 1. Februar 1993 anfallende Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Investitionsfreibetrag nur zu, wenn der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern ist. Ein Gebäude dient unmittelbar dem Betriebszweck, wenn…
…ob die Betätigung durch eine anhand objektiver Umstände nachvollziehbare Gesamtgewinnerzielungsabsicht veranlasst sei. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine entgeltliche Überlassung von Gebäuden, welche eine Sonderstellung in der LVO einnehme. Demnach sei das Vorliegen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht darüber hinaus auch nach dem Verhältnis des Zeitraumes…
…Annahme von Einkünften; § 2 Abs 3 LVO: "entgeltliche Überlassung von Gebäuden", d.h. die Vermietung von Mietwohngebäuden). Für die Liebhabereibeurteilung waren folgende Zeiträume zur Erzielung bzw. Erwartung eines Gesamtüberschusses ausschlaggebend (vgl. Doralt/Renner, EStG, 8. Lieferung, § 2 Rz. 499): "kleine Vermietung": "überschaubarer Zeitraum" von 12…
…1 der VO einzustufenden Betätigung. § 2 Abs 2 gilt gemäß dem ersten Satz des insoweit unveränderten § 2 Abs 3 nicht für Betätigungen iZm der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden (kein Anlaufzeitraum). Der Verordnungsgeber hat, Bedacht nehmend auf die einschlägige Judikatur des VwGH, mit Einfügen des neuen…
…Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung noch keine rückwirkende Änderung der Qualifikation als Einkunftsquelle zur Folge hat. Wird die entgeltliche Überlassung von Gebäuden (Eigentumswohnungen) insgesamt oder teilweise vor Erzielung eines Gesamtüberschusses beendet, so ist für die Liebhabereibeurteilung maßgeblich, ob die Einstellung auf gewöhnliche…
…Gebäuden muss der Unternehmensgegenstand unmittelbar (wenn auch nicht ausschließlich, aber nach seinem Hauptzweck) die entgeltliche Überlassung von Gebäuden darstellen, damit ein IFB in Anspruch genommen werden kann (§ 10 Abs. 3 EStG). Stellt die Gebäudevermietung einen von mehreren Betriebszwecken eines Betriebes dar, darf der Betriebszweck "Gebäudevermietung…
…den die entgeltliche Überlassung von Zimmern an Prostituierte im Rahmen eines Bordellbetriebes betreffenden Verträgen dem Grunde nach um reine Mietverträge oder um sogenannte gemischte Verträge handelt, im Beschwerdeverfahren selbst jedoch der Gerichtshof aus der Betrachtung des gesamten Beschwerdevorbringens den Schluss zog, dass von der Beschwerdeführerin…
…und 2 ist für jede organisatorisch in sich geschlossenen und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Einheit gesondert zu beurteilen. Gemäß § 2 Abs 3 LVO gilt der Anlaufzeitraum nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des …
…den von der Abgabenverwaltung ab dem Jahr 1999 nunmehr vorläufig erlassenen Bescheiden könne abgeleitet werden, dass sie dem Projekt für 1994 bis 1998 einen Anlaufzeitraum gemäß § 2 Abs. 2 LVO zuerkannt hätte, wenngleich die Regelungen über einen Anlaufzeitraum für die entgeltliche Überlassung von Gebäuden nicht…
…rechnen ist (Prognoserechnung). 3. Weiters wird das Finanzamt unter Mitwirkung der Bw unabhängig davon, ob es sich bei der Tätigkeit der Bw um eine gewerbliche Tätigkeit oder um eine entgeltlichen Überlassung von Gebäuden (große Vermietung) handelt, verhalten sein, die Grundlagen für die Berücksichtigung der Kriterien…
…der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zu einem absehbaren Zeitraum zu beurteilen. Als absehbarer Zeitraum gilt ein Zeitraum von…
…der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zu einem absehbaren Zeitraum zu beurteilen. Als absehbarer Zeitraum gilt ein Zeitraum von…
…ersten drei Jahre ab Beginn der Betätigung, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen, in dem Werbungskostenüberschüsse jedenfalls anzuerkennen wären, ist für die entgeltliche Überlassung von Gebäuden - wie im vorliegenden Fall - ausgeschlossen. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des…
…Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. Der vorletzte Satz von § 1 Abs. 1 LVO bezieht sich ausschließlich auf die in § 2 Abs. 1 und 3 LVO genannten Betätigungen, das sind Betätigungen mit Einkunftsquellenvermutung bzw. die entgeltliche Überlassung von Gebäuden. Auf Grund des o.a…
…Quantschnigg/Schuch aaO § 8 Tz 14.1) Im Fall der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden (Vermieten, Verpachten, Leasing) kommt es auf den Nutzungseinsatz beim Bestandnehmer an. Nutzt der Bestandnehmer das Gebäude zur Erziehlug außerbetrieblicher Einkünfte oder zu privaten Zwecken, beträgt der Afa Satz beim Bestandgeber 2…
…im Rahmen der Einkünfte aus V+V im erlaubten Ausmaß von bis zu 50% weiter betrieben. Nach erfolgter Betriebsaufgabe wurde die (im V+V genutzten Gebäudeteilen) entgeltliche Überlassung an Dritte (B und Eisdiele) im bisherigen Ausmaß weitergeführt. Nach Ansicht der BP steht die Gebäudebegünstigung gem…
…dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird". § 2 Abs. 3 LVO lautet: "Abs. 2 gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinne des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes…
…dem Erzielen eines Gesamtgewinnes(Gesamtüberschusses) beendet wird. Gemäß § 2 Abs. 3 LVO gilt Abs. 2 nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes…