…Herabsetzung des Gesamtbetrages von € 4.400,00 auf eine Ausmaß, welches für sie machbar sei zu zahlen, da sie ansonsten in eine sehr enge Lebenssituation käme. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die…
…BFH Vl R 11/09 vom 2.9.2010, nach der "nicht die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme in diesen (= wenig aussichtsreichen) Fällen die tatsächliche Zwangsläufigkeit begründet, sondern die Ausweglosigkeit der Lebenssituation, die den Griff nach jedem Strohhalm gebietet". Auf meinen Fall übertragen heißt das…
…für den Zeitraum 2003 bis 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.…
…Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass der Beistand eines nahen Angehörigen in einer derartigen Lebenssituation positive Auswirkungen auf den Heilungsverlauf hat. Zur Höhe der durch die doppelte Haushaltsführung erwachsenen Kosten ("Beruflicher Zweitwohnsitz Wien") ist auszuführen, dass die einzelnen Teilpositionen im Jahre 2001 in vollem Umfang…
…dass bei Seminaren, die als Betriebsausgabe geltend gemacht werden dürfen, das Kursprogramm derart einseitig, eng gefasst und nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sein muss, dass es auf andere Teilnehmer, die aus privatem Interesse Informationen über die dort dargebotenen Themen erhalten…
…23 vom 28. September 2005 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. (ML…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Abgabenfestsetzung erfolgt gemäß …
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Abgabenfestsetzung erfolgt gemäß …
…Im Schreiben vom 8. August 2007 führte der Bw. aus, bei der ÖBB beschäftigt und Ende 2005 mit 52 Jahren in Pension geschickt worden zu sein. Der Ruhestand sei für ihn persönlich zu früh gewesen. Er habe sich nach einer Beschäftigung umgesehen, natürlich auch mit…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2005 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2004 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten…
…zum Lohnsteuerausgleich 2009") teilte der Bw. dem Finanzamt A mit, dass sich auch im Jahr 2009 an seiner privaten Lebenssituation nichts geändert habe. Er verweise diesbezüglich auf sein beigeschlossenes Schreiben betreffend seine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008, das an Herrn H vom Finanzamt E gerichtet…
…unschlüssig, von den eigenen Lebenshaltungskosten (LM habe der "eidesstattlichen Erklärung" zufolge ab Ende 2000 "mit einem restlichen monatlichen Einkommen von ca. 550 € das Auskommen finden müssen") auf jene des Bw. zu schließen. Die persönliche Lebenssituation und -führung des LM kann nicht auf den Bw…
…Eingabe der Bw. vom 7. Juli 2010 folgenden Inhalts: "Bezüglich meiner Lebenssituation als Alleinerzieherin teile ich Ihnen mit: Ich bin mit meiner Tochter C im Juli 2008 von Wien nach XU gezogen. Der Grund für diesen Wohnungswechsel war einerseits meine Beziehung zu AB, wie auch…
…Bezirk und Purkersdorf vom 22. September 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und…
…und 1999 wird Folge gegeben. Die Bescheide betreffend Einkommenssteuer für die Jahre 1998 und 1999 werden aufgehoben. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 16.6.2004 nahm das Finanzamt die…
…2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer 2008 und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Höhe des Freibetrages 2010 beträgt €…
…42 | 1.705,37 | anrechenbare Lohnsteuer | - 30.436,30 | - 2.211,90 Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erzielt als Sozialpädagogin…