…seinen Fall nicht einschlägig, da der Berufungsfall das Jahr 2001 betreffe. Über die Berufung wurde erwogen: Sachverhaltsmäßig wird festgestellt, dass es sich bei den streitgegenständlichen "Reisen" unbestrittenermaßen um eintägige Dienstverrichtungen in Lannach ohne auswärtige Nächtigung handelt. Aus dem Vorjahresakt ergibt sich, dass der Ort Lannach…
…berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der Verwaltungsgerichtshof bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er…
…zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob die vom Bw. beantragten Tagesgelder für eintägige Reisen nach Wien (Aufenthaltsdauer zwischen 5 und 12 Stunden) für mehr als 15 Tage gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 steuerlich zu berücksichtigen sind. Gemäß …
…berücksichtigendem Verpflegungsmehraufwand führt, wenn sich der Berufstätige nur während des Tages am Tätigkeitsort aufhält. Mit dem Erkenntnis 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der Verwaltungsgerichtshof bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er…
…Erkenntnis vom 30.10.2001, Zl. 95/14/0013 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis…
…können auch keine Tagesgelder berücksichtigt werden. Die Rechtsauffassung, dass bei eintägigen Reisen üblicher Weise kein Verpflegungsmehraufwand entsteht, führt zu einer sachgerechten Differenzierung im Interesse der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen hinsichtlich der Verpflegungskosten. Mit dieser Rechtsauslegung wird auch den im Laufe der Jahre eingetretenen Veränderungen im Erwerbsleben…
…95/14/0013 vom 30. Oktober 2001 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis über die…
…Bescheid nicht rechtmäßig angesetzt worden. Das Finanzamt St. Pölten hat mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juni 1998 die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Bescheidbegründung wurde Folgendes ausgeführt: Eine Reise im Sine des § 16 Abs. 1 Z 9. EStG setze voraus, dass bei der außwärtigen Dienstverrichtungen…
…wurde: "Mit Erkenntnis vom 7.10.2003, 2000/15/0151, vertrat der VwGH die Meinung, dass bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers keine Verpflegungsmehraufwendungen zustehen, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Alle anfänglich aus der Unkenntnis über lokale Gastronomie resultierende…
…jedoch kein Verpflegungsmehraufwand an, können auch keine Taggelder berücksichtigt werden. Die Rechtsauffassung, dass bei eintägigen Reisen üblicher Weise kein Verpflegungsmehraufwand entsteht, führt zu einer sachgerechten Differenzierung im Interesse der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen hinsichtlich der Verpflegungskosten. Mit dieser Rechtsauslegung wird auch den im Laufe der Jahre…
…Erkenntnis vom 30.10.2001, Zl. 95/14/0013 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis…
…Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintägigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der…
…1 Z. 9 EStG 1988 findet ihre Begründung darin, dass dem Reisenden die besonders preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen Aufenthaltsort in der Regel nicht bekannt sind, weshalb die Verpflegung durch die örtliche Gastronomie typischerweise zu Mehraufwendungen führt. Hält sich der Steuerpflichtige jedoch - unter Umständen auch mit…
…Steuerpflichtiger auf einer beruflich veranlassten Reise, mit dem Steuerpflichtigen der sich an seinem Dienstort verköstigt, vergleichbar ist (überzeugend Doralt, EStG4 zu § 16 RZ 176/1). Im Falle der Anwendung dieser Rechtsprechung auf den gegenständlichen Fall (nur eintägige Dienstreisen) wären überhaupt keine Reisediäten als Werbungskosten anzusetzen…
…Rechtsauslegung wird auch den im Laufe der Jahre eingetretenen Veränderungen im Erwerbsleben und im Konsumentenverhalten sowie den geänderten Verpflegungsmöglichkeiten und Marktangeboten Rechnung getragen. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige günstigere Regelungen bei eintätigen Reisen, die von den Finanzämtern noch anerkannt werden und sich u.a…
…kommt auch bei unzweifelhaft beruflich veranlassten Reisen nur dem notwendigen Verpflegungsmehraufwand Werbungskostencharakter zu. In Berücksichtigung dieser Umstände vertritt der UFS in Anlehnung an entsprechende VwGH-Judikatur in seiner Rechtsprechung zum Verpflegungsmehraufwand den Standpunkt, dass eine lediglich kurzfristige, maximal eintägige Reisetätigkeit (ohne auswärtige Nächtigung) keinen Verpflegungsmehraufwand…
…Mit dem Erkenntnis, Zl. 95/14/0013 vom 30.10.2001 folgte der VwGH bei eintätigen Reisen eines Arbeitnehmers zu Schulungszwecken dieser Rechtsprechung: "Einem Steuerpflichtigen stehen nämlich keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der…
…schied das FA verschiedene Aufwandspositionen aus bzw. nahm Kürzungen vor (Teile der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Instrumente, der Telefon-/Internetkosten, der Fahrtkosten für beruflich veranlasste Reisen sowie der Arbeitsmittel), gegen welche die Bw. in der Folge Berufungen einbrachte. Nach Ergehen einer verbösernden Berufungsvorentscheidung (BVE…
…Preisunterschiede für die tägliche Verpflegung (Mittagsverköstigung außer Haus) sowohl Steuerpflichtige an ihrer ständigen Arbeitsstätte genauso treffen, wie auch Steuerpflichtige bei eintägig beruflich veranlassten Reisen. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens hat es nämlich sowohl der Arbeitnehmer an einem dauernden Arbeitsort als auch der Tagesreisende selbstbestimmend…
…folgende eintägige Reisen -, noch zur Zubereitung vor Ort geeignet. Ein in der Tätigkeit begründeter Mehraufwand durch eine notwendige Anschaffung unterwegs ist daher evident. Betreffend Getränke ist festzustellen, dass diese schon alleine aufgrund ihres Gewichtes ausschließlich unterwegs beschaffbar sind. Es ist festzustellen, dass bei einer Reisetätigkeit…