…1 FinStrG ist auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wenn jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen hat und über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt wird. Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung…
…verhängten Geldstrafe richtet, wird hinsichtlich der objektiven und subjektiven Tatseite der der Bw. angelasteten Finanzvergehen auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz im angefochtenen Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG ist im Falle des Zusammentreffens von zwei Finanzvergehen - wie im gegenständlichen Fall- die einheitliche Geldstrafe…
…ist auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wenn jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen der selben oder verschiedener Art begangen hat und über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt wird. Gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG ist die einheitliche Geldstrafe jeweils nach der…
…21 Abs.2 FinStrG ist bei Zusammentreffen strafbarer Handlungen eine einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe der Strafdrohungen maßgebend. Treffen Finanzvergehen…
…FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der vorsätzlich verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen geahndet, wobei nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen ist, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Gleiches gilt gemäß § 28a Abs…
…Übernahme eingeschmuggelter Zigaretten sowohl Abgabenhehlerei als auch Monopolhehlerei begangen, wobei die Strafdrohung bei beiden genannten Finanzvergehen von Wertbeträgen abhängt), ist die einheitliche Geldstrafe aus der Summe dieser beiden Strafdrohungen (€ 79.276,29, € 22.798,49), ausgehend von der daraus errechneten möglichen Höchststrafe von…
…2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs. 2) geahndet. Hängen gemäß § 21. Abs. 2 FinStrG die zusammenhängenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der Strafrahmen der sich aus…
…Eingriff in die Rechte des Tabakmonopoles mit eiener Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage, das ist bei Monopolgegenständen der Kleinverkaufspreis, geahndet. Hängen gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der…
…einzige Freiheitsstrafe zu verhängen. Neben der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. (2) Die einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste…
…2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs. 2) geahndet. Hängen gemäß § 21. Abs. 2 FinStrG die zusammenhängenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der Strafrahmen der sich aus…
…einzige Freiheitsstrafe zu verhängen. Neben der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. (2) Die einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste…
…einzige Freiheitsstrafe zu verhängen. Neben der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. (2) Die einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste…
…1. Satz FinStrG ist, wenn jemand durch eine Tat mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen hat, auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend (§ 21 Abs. 2, 2…
…auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. Die einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Gem. …
…26), was einen Rahmen von gerundet € 73.500,-- ergäbe, wäre also eine einheitliche Geldstrafe von rund € 36.000,-- zu verhängen gewesen. Wie ausgeführt, fordert der generalpräventive Aspekt an sich eine strenge Bestrafung des Täters. Bedenkt man dazu auch den langen Tatzeitraum, die Vielzahl…
…34 Abs.4 und § 49 Abs.2 FinStrG) von Wertbeträgen abhängen, für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgeblich ist. So gesehen, hat also der gesetzliche Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, S 7,790.439,50, umgerechnet € 566.153,31…
…zusammentreffenden Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend.....(§ 21 Abs.1 und 2 FinStrG). Grundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters. Dabei sind die Erschwerungs-…
…die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem zu errechnen. Hängen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG die zusammenhängenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der Strafrahmen, der sich aus der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 37 Abs…
…Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet; wobei nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche…
…angedachte Berechnungsmodell entspräche daher nach Ansicht des Berufungssenates nicht dem Gesetz. Im gegenständlichen Fall beträgt der Strafrahmen für die hinsichtlich der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verhängende einheitliche Geldstrafe im Sinne des § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG gemäß § 33 Abs…