…Abs. 5 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe von € 2.000,00 (in Worten: Euro zweitausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einer Woche verhängt werden. Überdies hat Dr.A pauschale Verfahrenskosten nach § 185 Abs…
… 41 FinStrG vorliegt, wodurch sich gegebenenfalls der Strafrahmen für die Ausmessung der Geldstrafe auf bis zu € 78.346,50 (verbleibend € 29.391,00) erhöhen hätte können. Übersehen wurde aber, dass diese Ausdehnung der Strafe lediglich fakultativ ist: Es ist lediglich die Möglichkeit eingeräumt…
… 49 (1) a FinStrG mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages betragt. Nach § 21 (1) (2) FinStrG ist beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen auf eine einheitliche Geldstrafe zu erkennen. Der Beschuldigte ist zwar mehrfach wegen Finanzvergehen…
…1 FinStrG ist auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wenn jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen hat und über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt wird. Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung…
…verhängten Geldstrafe richtet, wird hinsichtlich der objektiven und subjektiven Tatseite der der Bw. angelasteten Finanzvergehen auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz im angefochtenen Erkenntnis verwiesen. Gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG ist im Falle des Zusammentreffens von zwei Finanzvergehen - wie im gegenständlichen Fall- die einheitliche Geldstrafe…
…so ist auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Neben diesen Strafen ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. § 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe…
…ist auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wenn jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen der selben oder verschiedener Art begangen hat und über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt wird. Gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG ist die einheitliche Geldstrafe jeweils nach der…
… 49 Abs. 2 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages geahndet, wobei nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen ist, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Der vom Gesetzgeber im…
…21 Abs.2 FinStrG ist bei Zusammentreffen strafbarer Handlungen eine einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe der Strafdrohungen maßgebend. Treffen Finanzvergehen…
…FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der vorsätzlich verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen geahndet, wobei nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen ist, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Gleiches gilt gemäß § 28a Abs…
…§ 21 Abs. 1 erster Satz FinStrG auf eine einzige Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Geld- und Freiheitsstrafe zu erkennen. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist gem. § 21 Abs. 2 zweiter Satz FinStrG für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Gem. § 23 Abs…
…mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (Kleinverkaufspreis; diesfalls € 27.300,00) geahndet. Hängen - wie hier – die zusammentreffenden Strafdrohungen der beiden durch eine Tat begangenen zwei Finanzvergehen von Wertbeträgen ab, so ist gem. § 21 Abs. 2 FinStrG 3. Satz für die einheitliche Geldstrafe …
…mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (Kleinverkaufspreis; diesfalls € 27.300,00) geahndet. Hängen - wie hier – die zusammentreffenden Strafdrohungen der beiden durch eine Tat begangenen zwei Finanzvergehen von Wertbeträgen ab, so ist gem. § 21 Abs. 2 FinStrG 3. Satz für die einheitliche Geldstrafe …
…mit Geldstrafen bis zum Zweifachen der verkürzten Abgaben geahndet. Dabei ist nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Gem. § 20 Abs. 1 FinStrG ist in den Fällen, in denen auf eine Geldstrafe…
…Übernahme eingeschmuggelter Zigaretten sowohl Abgabenhehlerei als auch Monopolhehlerei begangen, wobei die Strafdrohung bei beiden genannten Finanzvergehen von Wertbeträgen abhängt), ist die einheitliche Geldstrafe aus der Summe dieser beiden Strafdrohungen (€ 79.276,29, € 22.798,49), ausgehend von der daraus errechneten möglichen Höchststrafe von…
…2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs. 2) geahndet. Hängen gemäß § 21. Abs. 2 FinStrG die zusammenhängenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der Strafrahmen der sich aus…
…Eingriff in die Rechte des Tabakmonopoles mit eiener Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage, das ist bei Monopolgegenständen der Kleinverkaufspreis, geahndet. Hängen gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der…
…Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse…
…einzige Freiheitsstrafe zu verhängen. Neben der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist auf Verfall oder Wertersatz zu erkennen, wenn eine solche Strafe auch nur für eines der zusammentreffenden Finanzvergehen angedroht ist. (2) Die einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste…
…2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs. 2) geahndet. Hängen gemäß § 21. Abs. 2 FinStrG die zusammenhängenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der Strafrahmen der sich aus…