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UFSW RV/2556-W/06Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, da keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt werden, weil die Verträge mangels Fremdüblichkeit nicht anerkannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.04.2008Teil 1/2

…Jänner 2006 wurde festgestellt, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften von Vermietung und Verpachtung in Sinne des § 188 BAO für die Jahre 2003 und 2004 zu unterbleiben habe, da eine einheitliche Feststellung von Einkünften voraussetze, dass gemeinschaftliche Einkünfte erzielt werden, dies jedoch nicht…

UFSW RV/2556-W/06Nichtfeststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, da keine gemeinschaftlichen Einkünfte erzielt werden, weil die Verträge mangels Fremdüblichkeit nicht anerkannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.04.2008Teil 2/2

…BAO werden einheitlich und gesondert die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, festgestellt. Eine einheitliche Feststellung von Einkünften setzt somit voraus, dass gemeinschaftliche Einkünfte erzielt…

UFSW RV/1492-W/04Finanzielle Beteiligung einer KEG an einem einzigen von dritter Seite initiierten und durchzuführenden Spekulationsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

…durch dessen Anwendung nicht zu einer Änderung der Einkunftsart (Einbeziehung in die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung), sondern nur zur Aufnahme in die einheitliche Feststellung (und damit im Ergebnis zur Feststellung gemeinschaftlicher Vermietungseinkünfte und zusätzlich zur Feststellung von gemeinschaftlichen Einkünften anderer Einkunftsarten in einem Bescheid). Die…

UFSF RV/0169-F/11Beurteilung der Steuerfreiheit von gemeinschaftlichen Einkünften einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der zwei Vereine beteiligt sind, bereits im Einkünftefeststellungsverfahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2013

…Die gemeinschaftlichen Einkünfte werden nicht von den beteiligten Gesellschaftern für sich erklärt, vielmehr erfolgt über diese Einkünfte eine einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO. Damit werden die gemeinschaftlichen Einkünfte mit Bescheid festgestellt und auf die Teilhaber verteilt. Diese Feststellungen bilden die Grundlage für die…

UFSG RD/0009-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

…durch Kleiner & Kleiner GmbH, vom 4. Juli 2004 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1992 bis 1995 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen.   Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs…

UFSG RD/0011-G/041. Devolutionsantrag gemäß § 311 Abs.2 BAO 2. Frage des Bescheidadressaten bei Nichtfeststellungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2004

…vertreten durch Kleiner & Kleiner GmbH, vom 4. Juli 2004 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1996 und 1997 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§§ 191 Abs…

UFSI RV/0188-I/02Rückwirkende Gründung einer unechten stillen Gesellschaft, Nachweis des positiven Verkehrswertes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2003

…Umgründungssteuergesetzes erforderlichen Nachweis eines positiven Verkehrswertes der A.GmbH nicht erbringen, war eine (rückwirkende) Beteiligung des M.P. am Ergebnis der A.GmbH für das Kalenderjahr 1996 nicht zulässig. Eine einheitliche und gesonderte Feststellung von (gemeinschaftlichen) Einkünften hatte daher zu unterbleiben. Innsbruck, 18. August 2003

UFSW RV/1878-W/05Beurteilung einer sog. "großen Vermietung" (Mietwohngrundstück) als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.02.2011Teil 1/2

…Begründung von Wohnungseigentum die gemeinschaftlichen Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind. Diesbezüglich wird auf Doralt, Kommentar zum EStG, § 28 Rz 259 verwiesen, wonach dann, wenn jeder Miteigentümer über bestimmte Wohneinheiten als wirtschaftlicher Eigentümer verfügen kann, keine gemeinschaftlichen Einnahmen vorliegen und eine einheitliche und gesonderte Feststellung…

UFSG RV/0090-G/06Unrichtige Bescheidadressierung bei nach § 142 HGB beendeter Personenvereinigung (§ 191 Abs.2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.12.2008

…von Stolls Kommentarausführungen zu § 191 Abs.3 BAO, wird er isoliert vom weiteren Kontext der Kommentarstelle gelesen: "Bescheide über die einheitliche Feststellung von Einkünften wirken nach § 191 Abs.3 lit.b BAO gegen alle Personen, die im Spruch des Bescheides als an den gemeinschaftlichen Einkünften…

UFSG RV/0606-G/06Vermietung eines Luftfahrzeuges - Einkünfte aus Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008

…gemeinschaftlichen Einkünften erklärten Einkünfte aus der Vermietung eines Luftfahrzeuges als sonstige Einkünfte gemäß § 29 EStG 1988 (vgl. Tz. 21.1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 23. Oktober 2003) qualifiziert und demgemäß in den angefochtenen Bescheiden (Nichtfeststellungsbescheide gemäß § 92 BAO) festgestellt, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von…

UFSF RV/0036-F/05Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO zulässig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2005

…fehle. Im gegenständlichen Bescheid würden die einzelnen Miteigentümer nicht angeführt. Bescheide über die einheitliche Feststellung von Einkünften würden nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO gegen alle Personen wirken, die im Spruch des Bescheides als an den gemeinschaftlichen Einkünften beteiligt bezeichnet würden (vgl. Stoll, BAO…

UFSW RV/0132-W/02Dauer der Bauausführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 wird hinsichtlich der Wiederaufnahmegründe auf den Betriebsprüfungsbericht und die Niederschrift verwiesen. Im Betriebsprüfungsbericht wiederum wird auf Tz 29 verwiesen. Diese Textziffer betrifft jedoch lediglich die gesonderte Feststellung der Anteile der Beteiligten an den gemeinschaftlichen Einkünften…

UFSL RV/0199-L/03Verfahrensmäßige Berücksichtigung einer Unterbeteiligung nach Art einer typisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2003

…sei, den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Von seinem Ergebnisanteil auf Grund der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte sei innerhalb seines Einkommensteuerverfahrens der Ergebnisanteil der Kinder abzusetzen. Die Zurückweisung der Berufung sei daher unzulässig. Die Berufung wurde in der Folge vom Finanzamt am 21. Mai…

UFSW RV/3302-W/12Einheitliche und gesonderte Feststellung gem. § 188 BAO und Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2013

…den Beteiligten wirksam zugestellt worden sind. Die in einem solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, so auch die Höhe der Gewinnanteile, werden nach § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Teilhaber zu Grund gelegt. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO stellt demnach…

UFSW RV/2376-W/10Von einem Grundlagenbescheid abgeleiteter Einkommensteuerbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2010

…die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften hat, wie sich aus § 188 Abs 1 BAO ableiten lässt, neben dem oder den Bescheidadressaten (s § 93 Abs 2 iVm § 191 Abs 1 lit c und Abs 2 BAO) die Art der Einkünfte, die Höhe der gemeinschaftlichen Einkünfte…

UFSL RV/0042-L/05Berücksichtigung von Ergebnissen der Einkünftefeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2007Teil 1/2

…ehem. Personengesellschaft einheitliche und gesonderte Feststellungen von Einkünften aus 1986 bis 1992 mangels Vorliegen einer Einkommensquelle zu unterbleiben haben, hat auch im Einkommensteuerbescheid 1986 des Bw. die Berücksichtigung von Einkünften aus der oben bezeichneten Personengesellschaft zu unterbleiben. Wartetastenverluste: Aufgrund der Aktenlage stehen dem Bw. keine…

UFSF RV/0391-F/02Bindung des Einkommensteuerbescheides an den Feststellungsbescheid, innerbetrieblicher Verlustausgleich, Veräußerungsgewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2003

…Diese in Grundlagenbescheiden gemäß § 188 BAO getroffenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO zwingend dem Einkommensteuerbescheid als abgeleitetem Bescheid zugrundezulegen. Das heißt, dass im Einkommensteuerverfahren Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen…

UFSW RV/0303-W/03Zulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit im Falle einer als Direktinvestition zu beurteilenden Beteiligung an einer Schweizer Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2007

…über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der mittlerweile gelöschten Kommanditgesellschaft. für das Jahr 2001 ein. In dieser wurde ein Anteil der Bw. an den gemeinschaftlichen Einkünften in Höhe von 2.416,00 € sowie ein Gewinn gemäß § 24 EStG in Höhe von 63…

UFSG RV/0756-G/09Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid in der Berufung gegen den abgeleiteten ESt-Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2010

…der gemeinschaftlichen Einkünfte, deren Höhe, den Feststellungszeitraum, die Namen der Beteiligten sowie die Höhe ihrer Anteile (allenfalls unter Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bzw. Sonderwerbungskosten) ab. Gemäß § 192 BAO werden die in einem Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung…

UFSK RV/0091-K/11Zurückweisung der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.10.2011

…GmbH (in weiterer Folge "GmbH") als Arbeitsgesellschafterin. Geschäftsführer der GmbH war der Bw. Nach Ergehen des erklärungsgemäßen, an die KG adressierten Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2006 vom 14. August 2007 stellte die KG in Liquidation (i. L.) am 18…