…März 2003 im Wesentlichen Folgendes vor: Bei der gesamten das Objekt: G 165 betreffenden Vermietungstätigkeit handle es sich um eine wirtschaftliche Einheit, und die demnach gebotene einheitliche Betrachtungsweise sei auch in einkunftsmäßiger Hinsicht zu beachten. Im vorliegenden Fall gehe es nämlich um eine sogenannte Hausantennenanlage…
…März 2003 im Wesentlichen Folgendes vor: Bei der gesamten das Objekt: G 167 betreffenden Vermietungstätigkeit handle es sich um eine wirtschaftliche Einheit, und die demnach gebotene einheitliche Betrachtungsweise sei auch in einkunftsmäßiger Hinsicht zu beachten. Im vorliegenden Fall gehe es nämlich um eine sogenannte Hausantennenanlage…
…Wiederholung ihrer erstinstanzlichen Argumentationen zu verschiedenen, in diesem Zusammenhang von der Rechtsmittelbehörde vorgebrachten Aspekten. Die Bw. untermauerte die angestrebte, einheitliche Betrachtungsweise beider Gebäude für die Voluptuarprüfung ergänzend v. a. mit Ausführungen zur Historie der beiden Objekte als ehemals landwirtschaftlicher Betrieb, der sowohl nach dem Grundbuchsstand…
…allerdings nicht, wenn ein entweder der betrieblichen oder der privaten Nutzung dienender Gebäudeteil im Verhältnis zum Gesamtgebäude nur von untergeordneter Bedeutung ist. In einem solchen Fall ist eine einheitliche Betrachtungsweise geboten: Dient der übrige Teil des Gebäudes betrieblichen Zwecken, dann stellt auch der untergeordnete, nicht…
…die Ausübungsmodalitäten entscheidend. Maßgeblich ist, ob sich die öffentliche Einrichtung privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Handlungsformen bedient. Eine einheitliche Betrachtungsweise ist dem Mehrwertsteuersystem der Richtlinie fremd, die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit erfolgt anhand der Ausübungsmodalitäten. Die MWSt-Systemrichtlinie kennt daher keinen Überwiegensgrundsatz (Raab, ÖStZ 2008/893…
…12.1994, 89/14/0075). Eine einheitliche Betrachtungsweise könnte - wie der Gerichtshof im oben zitierten Erkenntnis vom 28.10.1992, 88/13/0006, ausgeführt hat - nur dann geboten sein, wenn mehrere Mietobjekte bei Eigentümeridentität Gegenstand einheitlicher vertraglicher Abmachungen betreffend die Erzielung der Mieteinnahmen wären, oder…
…daher aus den genannten Gründen abzuweisen. Dies gilt einerseits für den Bereich der Einkommensteuer, andererseits auch für jenen der Umsatzsteuer (d.h. Nichtanerkennung geltend gemachter Vorsteuerbeträge), zumal insoweit eine einheitliche Betrachtungsweise Platz greift (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Linz, am 18. Oktober 2006
…vertragsrechtliche Verknüpfung, sondern auch zwischen der liegenschaftsveräußernden KG und ihr, eine enge wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Verflechtung gegeben, die für eine einheitliche Betrachtungsweise spreche, erweist sich in umsatzsteuerlicher Sicht als nicht tragfähig. Die hierbei unterschwellig angedeutete und nicht ausdrücklich bezeichnete Regelung des § 2 Abs. 2…
…zwischen der liegenschaftsveräußernden KG und ihr, eine enge wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Verflechtung gegeben, die für eine einheitliche Betrachtungsweise spreche, erweist sich in umsatzsteuerlicher Sicht als nicht tragfähig. Die hierbei unterschwellig angedeutete und nicht ausdrücklich bezeichnete Regelung des § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994…
…vertragsrechtliche Verknüpfung, sondern auch zwischen der liegenschaftsveräußernden KG und ihr, eine enge wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Verflechtung gegeben, die für eine einheitliche Betrachtungsweise spreche, erweist sich in umsatzsteuerlicher Sicht als nicht tragfähig. Die hierbei unterschwellig angedeutete und nicht ausdrücklich bezeichnete Regelung des § 2 Abs. 2…
…in dem vom Bw angeführten Erkenntnis vom 17.2.2000 zum einheitlichen Rechtsgeschäft zitierte Literatur (beispielsweise Stoll, ÖStZ 1981, 226) geht erkennbar davon aus, dass eine Person mehrere Vermögensgegenstände zuwendet, wogegen sich eine einheitliche Betrachtungsweise bei einer Mehrzahl von zuwendenden Personen schon alleine wegen der…
…dass nie eine Eigennutzung des Gebäudes stattgefunden habe. Der Vertreter des Finanzamtes entgegnete, dass gerade bei Gebäuden eine Aufteilung nach der Nutzungsart vorzunehmen sei und eine einheitliche Betrachtungsweise - wie vom steuerlichen Vertreter der Bw. angeregt - nicht zwingend sei. Ein reparaturbedürftiges oder aus anderen Gründen leer…
…Die Verrechnung des Anliegerbeitrages in einem einheitlichen Entgelt mit dem Grundstück stellt nach Ansicht des steuerlichen Vertreters aber keine Nebenleistung zur Lieferung des Grundstückes dar und ist auch kein Indiz für eine einheitliche steuerliche Betrachtungsweise. Dem kann sich der unabhängige Finanzsenat aus folgenden Gründen nicht…
…818/93 zu subsumieren sei, da die wirtschaftliche Einheitlichkeit des Vertrages vertraglich deutlich ersichtlich sei. Bei einer teleologischen Interpretation der genannten Bestimmung könne auf eine einheitliche wirtschaftliche Betrachtungsweise abgestellt werden. Auch im Sinne einer historischen Interpretation sei ein Befreiung gedeckt, da die Regelungen zur Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft…
…GmbH zum Zeitpunkt der Ausgabe und die Ertragszuschüsse an die L. GmbH jedenfalls in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einheitliche Gegenleistung für die Ausgabe der Genussrechte in deren jeweiligem Gesamtumfang. Zur gesellschaftsteuerrechtlichen Würdigung: Auf Grund des § 2 Z 1 KVG unterliegt der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen…
…sich für die Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles, dass jedenfalls aus Sicht des das Hotel übernehmenden Bw. mit diesen getrennten Verträgen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der einheitliche Zweck verfolgt wurde, das Hotel ohne die Wohnrechte zu erhalten und dem Vater bzw. der Schwester anstatt von Wohnrechten einen…
…nicht in Betracht, weil nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine einheitliche und somit trennbare Leistung vorliegt" (Tz 4 des Prüfungsberichtes vom 14.10.2005). In der Berufung gegen diese Bescheide wurde eingewendet: Der Berufungswerber betreibe seit Jahren das Restaurant C mit dem angrenzenden Fischteich. Beim Fischteich handle…
…V.X. aus der X. GmbH als Gesellschafter ausscheiden und ihre Anteile daher an Herrn S.X. übertragen. Durch diese Übertragungsvorgänge, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als einheitliche Betriebsübertragung an Herrn S.X. zu sehen sind, erhöhten sich die Gesellschaftsanteile von Herrn S.X. auf 60…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch X gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1993 bis 1999 entschieden bzw. beschlossen: A) über die Berufung vom 23. April 2001 der A…
…für die vorgeschriebene Grundsteuer. Die restlichen 40 % seien als Privatanteil auszuscheiden". Auf der Basis der Feststellungen bzw. der Berechnungsgrundlagen der Betriebsprüfung wurden vom Finanzamt Wels Bescheide hinsichtlich einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO vom 09.06.2008 für die Jahre 2003, 2004…