…dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass die bisher noch nicht finanzstrafrechtlich in Erscheinung getretene Bw. die für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange verantwortliche Geschäftsführerin der im Firmenbuch eingetragenen Fa.A. in den inkriminierten Zeiträumen gewesen sei. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen, bei denen eine Mitwirkung der…
…Bescheid vom 11. Mai 2005 wurde die Berufungswerberin (Bw.) gemäß § 9 BAO i.V.m. § 80 BAO als Geschäftsführerin der R-GmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von € 61.638,94 (Körperschaftssteuervorauszahlungen 4-6, 7-9/2000, 1-3, 4-6/2001; Dienstgeberbeiträge samt…
…mehr eingetragene Geschäftsführerin gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Mai 2005 wurde der gegenständlichen Berufung durch die Abgabenbehörde erster Instanz teilweise dahingehend stattgegeben, dass die Bw. zur Haftung in Höhe von € 68.908,41 herangezogen wurde. Unbestritten sei der Bw. als selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführerin…
…die er der Bw. hätte zur Verfügung stellen können und die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin ist der deutschen Sprache nicht mächtig und hält sich nach Auskunft der steuerlichen Vertreterin auch nicht an den angegebenen Firmenadressen auf und steht für eine Kontaktaufnahme, daher nach der allgemeinen…
…Zur Klarstellung wird vorangestellt, dass der Name der Mieterin zwischenzeitig mit Generalversammlungsbeschluss vom 23. November 2010 von Pr auf AvS geändert wurde. Außerdem ist die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin der Im, Frau AMH, zwischenzeitig geschieden und hat sie mit Wirksamkeit ab 3. März 2009 ihren…
…Oktober 2006 bis 30. Jänner 2008 im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der genannten GmbH und damit mit der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten bertraut gewesen sei. Schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten würden zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen. Diese setze eine Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Zu den abgabenrechtlichen…
…dass die Bw. vom 12. Oktober 2005 bis 15. Jänner 2007 im Formenbuch eingetragene Geschäftsführerin der E-GmbH gewesen wäre. Sie wäre somit in diesem Zeitraum mit der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten betraut gewesen. Erst mit dem angeführten Umlaufbeschluss vom 12. Jänner 2007 und dem…
…und beantragt die Aufhebung des Haftungsbescheides. Zur Begründung führt der Rechtsvertreter der Bw aus: Meine Mandantin bestreitet nicht, die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin der Firma R-GmbH gewesen zu sein. Sie hat diese Funktion mehr als 10 Jahre bekleidet. Sofern in den Jahren 1999 bis…
…auf eine Stellungnahme vom 11. Juli 2007 verwiesen wird. Auch wenn die Bw. als im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin aufscheine, so sei sie für die Finanzgebarung in keiner Weise verantwortlich gewesen. Aufgrund der bestehenden Kompetenzverteilung sei der zweite handelsrechtliche Geschäftsführer, P.S., für alle finanziellen Angelegenheiten…
…Geschäfte führt, entfalte nach außen keine Wirkung. Als im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin vertrete die Bw. die Gesellschaft. Eine monatliche Überprüfung der buchhalterischen Umstände durch den handelsrechtlichen Geschäftsführer könne wohl kaum als eine Überspannung der Sorgfaltspflicht ausgelegt werden. Die Behörde sei daher zur Ansicht gekommen, dass…
…(Tz. 16) zu entnehmen. Als eingetragene Geschäftsführerin hätte die Bf. für vollständige Grundaufzeichnungen, ein inhaltlich korrektes Rechenwerk sowie die Einbringung inhaltlich richtiger Abgabenerklärungen Sorge zu tragen gehabt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.des Beschuldigten vom 10…
…daher weiterhin der Meinung, dass ihre Betätigung als Geschäftsführerin der LB Ges.mbH. (als eingetragene Geschäftsführerin von 1997 bis 2003 und anschließend auslaufend bis 2005) zwar "verlustbringend" gewesen sei (Geschäftsführung ohne Entgelt mit selbst getragenen geringen Betriebsausgaben), jedoch aus Gründen der wirtschaftlichen Verflechtung im Zusammenhang…
…dass der Beschuldigte D. nicht für die abgabenrechtlichen Belange der Fa.A. im Tatzeitraum verantwortlich gewesen sei und die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin S. als Verantwortliche benannt werde, ohne diese im Verfahren gehört zu haben. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat gab D…
…Rechtsmittelverzicht gemäß § 154 FinStrG zu Protokoll gegeben hat. Aus dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat vom 18. März 2002 geht hervor, dass als Dolmetscherin die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der Fa.A., M.S. fungiert hat, da der Bf. ganz offensichtlich nicht…
…Erhebungen der WGKK und der KIAB steht fest, dass diese GmbH nur wegen Steuer -und Sozialabgabenhinterziehung tätig war. Die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin diente nur als Strohfrau und ist mittlerweile wieder nach Kroatien abgetaucht. Darüber hinaus wird die Fa. auch in Zusammenhang mit der Fa…
…ersetzen. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, T.S. sei im inkriminierten Zeitraum der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer der Fa. S-GmbH gewesen. Die steuerlichen Verantwortlichkeiten seien von ihm allerdings an seine Gattin C.S. delegiert worden. In den Jahren 2002 bis 2008…
…§ 136, 157 FinStrG einzustellen war. Nach den übereinstimmenden Aussagen beider Beschuldigten und auch der einvernommenen Zeugen war die Bw1 als im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin und Komplementärin der Fa. J.G. KEG für die Erledigung der steuerlichen Belange verantwortlich und sie hat auch die Entscheidungen dahingehend…
…R.Z. ernsthafte Zweifel daran, ob die Bw. als formell im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der Fa. S-KEG zu den verfahrensgegenständlichen Fälligkeitstagen überhaupt die faktische Möglichkeit gehabt hat, Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben zu entrichten. Keinesfalls lassen die oben dargestellten widersprechenden Beweisergebnisse den eindeutigen Schluss zu, dass…
…hingewiesen, dass seine Gattin zwar die handelsrechtlich eingetragene Geschäftsführerin der Firma sei, diese jedoch in all den Jahren in keiner Weise für die Firma aktiv gewesen wäre, sondern defacto er die laufend anfallenden Geschäftsführeragenden wahrgenommen habe. ...." Aus dem Abgabenkonto der S GmbH ist ersichtlich, dass…
…Er wendet ein, dass die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin HP für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen verantwortlich gewesen sei und dass diese über ihr eigenes Ersuchen die Geschäftsführung übernommen habe, da sie sich aufgrund ihrer Erfahrung dazu geeignet gefühlt habe. Nach Ansicht des Berufungssenates können diese…