…dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass die bisher noch nicht finanzstrafrechtlich in Erscheinung getretene Bw. die für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange verantwortliche Geschäftsführerin der im Firmenbuch eingetragenen Fa.A. in den inkriminierten Zeiträumen gewesen sei. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen, bei denen eine Mitwirkung der…
…Bescheid vom 11. Mai 2005 wurde die Berufungswerberin (Bw.) gemäß § 9 BAO i.V.m. § 80 BAO als Geschäftsführerin der R-GmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß von € 61.638,94 (Körperschaftssteuervorauszahlungen 4-6, 7-9/2000, 1-3, 4-6/2001; Dienstgeberbeiträge samt…
…nachstehender Sachverhalt fest: Die ***Bf1*** wurde am 26.8.2013 gegründet. Als im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin fungiert seither bis dato die Beschuldigte. Mit Bericht vom 9.10.2019 wurde bei der ***Bf1*** eine Betriebsprüfung für den Zeitraum 01-07/2019 abgeschlossen, bei welcher festgestellt wurde…
…mehr eingetragene Geschäftsführerin gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Mai 2005 wurde der gegenständlichen Berufung durch die Abgabenbehörde erster Instanz teilweise dahingehend stattgegeben, dass die Bw. zur Haftung in Höhe von € 68.908,41 herangezogen wurde. Unbestritten sei der Bw. als selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführerin…
…Daraufhin wurden, kurz vor der Schlussbesprechung, berichtigte UVA für alle drei Monate eingebracht. Dass die Zweit- und Drittbeschuldigte als eingetragene Geschäftsführerinnen zum Einen weit tiefer in die abgabenrechtlichen Malversationen der Gesellschaft involviert waren, als sie dies darzustellen versuchten, zeigt sich schon in den ihnen jeweils…
…Spruchsenat, indem er der Zweit- und Drittbeschuldigten eine Involvierung in die Malversationen des Erstbeschuldigten attestiert (siehe Erkenntnis, Seite 20): "Dass die Zweit- und Drittbeschuldigte als eingetragene Geschäftsführerinnen zum Einen weit tiefer in die abgabenrechtlichen Malversationen der Gesellschaft involviert waren, als sie dies darzustellen versuchten, zeigt…
…hätte sollen, diesen Bereich aber vernachlässigt habe. Als im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin trage sie in den wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen der B-GmbH auch eine Mitverantwortung. C. Der Amtsbeauftragte hat auch hinsichtlich eines gegenüber C bezüglich der verfahrensgegenständlichen Verkürzungen lediglich wegen begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49…
…die er der Bw. hätte zur Verfügung stellen können und die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin ist der deutschen Sprache nicht mächtig und hält sich nach Auskunft der steuerlichen Vertreterin auch nicht an den angegebenen Firmenadressen auf und steht für eine Kontaktaufnahme, daher nach der allgemeinen…
…bezeichnet, als bis zum 1.9.2015 im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der Firma ***2*** Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (vormals ***3*** Beteiligungsgesellschaft m.b.H.) einen bislang nicht entrichteten Abgabenrückstand an Kommunalsteuer samt Nebenansprüchen sowie an Dienstgeberabgabe samt Nebenansprüchen für den Zeitraum Jänner 2013 bis Juli…
…Am 27. März 2014 wurde die Bf. im tschechischen Handelsregister unter der Firma DG s.r.o. eingetragen. Geschäftsführerin war ZS, diese war 2014 auch 100%-Gesellschafterin, erst in Folgejahren ist auch ZM (mit 20%) beteiligt. Wohnort von ZS ist die K-Str in L…
…beantwortet, indem bestätigt wurde, dass die Löhne für den Monat Juli 2014 und August 2014 ausbezahlt wurden. Sie waren ab Gründung der Firma R.GmbH GmbH bis zur Konkurseröffnung vom 8.10.2014 im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin. Gemäß § 78 Abs.1 EStG 1972 bzw. 1988…
…Zur Klarstellung wird vorangestellt, dass der Name der Mieterin zwischenzeitig mit Generalversammlungsbeschluss vom 23. November 2010 von Pr auf AvS geändert wurde. Außerdem ist die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin der Im, Frau AMH, zwischenzeitig geschieden und hat sie mit Wirksamkeit ab 3. März 2009 ihren…
…Oktober 2006 bis 30. Jänner 2008 im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der genannten GmbH und damit mit der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten bertraut gewesen sei. Schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten würden zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen. Diese setze eine Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Zu den abgabenrechtlichen…
…dass die Bw. vom 12. Oktober 2005 bis 15. Jänner 2007 im Formenbuch eingetragene Geschäftsführerin der E-GmbH gewesen wäre. Sie wäre somit in diesem Zeitraum mit der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten betraut gewesen. Erst mit dem angeführten Umlaufbeschluss vom 12. Jänner 2007 und dem…
…und beantragt die Aufhebung des Haftungsbescheides. Zur Begründung führt der Rechtsvertreter der Bw aus: Meine Mandantin bestreitet nicht, die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin der Firma R-GmbH gewesen zu sein. Sie hat diese Funktion mehr als 10 Jahre bekleidet. Sofern in den Jahren 1999 bis…
…fest: Die A-GmbH wurde am 26.8.2013 gegründet. Als im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin fungiert seither bis dato die Beschuldigte. Mit Bericht vom 9.10.2019 wurde bei der A-GmbH eine Betriebsprüfung für den Zeitraum 01-07/2019 abgeschlossen, bei welcher festgestellt wurde…
…diejenige des Bf., nicht ableiten. Der Bf. erkenne im Übrigen eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens darin, dass mit Ausnahme des Versuches, die im Firmenbuch eingetragene tatsächliche Geschäftsführerin zu vernehmen, es die Behörde unterlassen habe, sonstige Personalbeweise, wie beispielsweise die Anhörung der steuerrechtlichen Vertretung des Unternehmens, aufzunehmen. …
…in den Jahren 2010 bis 2012 weitgehend die Geschäfte der Gesellschaft, wobei ***[V1]*** ***[N1]*** - soweit ein Handeln durch die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin erforderlich war - den diesbezüglichen Wünschen von ***[V3]*** ***[N1]*** folgte. ***[V1]*** ***[N1]*** und ***[V3]*** ***[N1]*** waren Gesellschafter der ***[B1]*** mbH. Im Zeitraum 8…
…auf eine Stellungnahme vom 11. Juli 2007 verwiesen wird. Auch wenn die Bw. als im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin aufscheine, so sei sie für die Finanzgebarung in keiner Weise verantwortlich gewesen. Aufgrund der bestehenden Kompetenzverteilung sei der zweite handelsrechtliche Geschäftsführer, P.S., für alle finanziellen Angelegenheiten…
…Geschäfte führt, entfalte nach außen keine Wirkung. Als im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin vertrete die Bw. die Gesellschaft. Eine monatliche Überprüfung der buchhalterischen Umstände durch den handelsrechtlichen Geschäftsführer könne wohl kaum als eine Überspannung der Sorgfaltspflicht ausgelegt werden. Die Behörde sei daher zur Ansicht gekommen, dass…